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StA München, Saline Rosenheim 195
Kommentar
StA München, Saline Rosenheim 195
Schreiben des Rosenheimer Magistrats, 1857 Januar 25 (Rosenheim)

Archivaliengattung: Akt
Schwierigkeitsgrad: mittel
Schreiberhände:
  • Schreiber des Rosenheimer Magistrats (S1)
  • Praesentatum-Vermerk (S2)
Der Akt des königlichen Hauptsalzamtes Rosenheim enthält Heiratsgesuche von Salinenarbeitern und entsprechende Bewilligungen aus den Jahren 1840–1892. Hier wird ein Schreiben des Magistrats von Rosenheim an das Hauptsalzamt gezeigt, das Ansässigmachungs- und Heiratsgesuch eines Nachtwächters betreffend: Der Magistrat erkundigt sich, wie die Schlussbemerkung im Anstellungszeugnis des Nachtwächters zu werten sei, der zufolge ihm jederzeit gekündigt werden könne.

Das Schreiben ist in sorgfältiger und gleichmäßiger Kurrent verfasst, deren Lesung aber durch offene a(Textzitat), g(Textzitat) und o(Textzitat), sowie weit gespaltene Schäfte bei a(Textzitat) und g(Textzitat) erschwert wird.
Der Ortsname Rosenheim(Textzitat) (Z. 2), das Fremdwort anullirt(Textzitat) (S. 2, Z. 8) und der Praesentatum-Vermerk sind in humanistischer Kursive geschrieben.
Entzifferung

(Absatz Beginn)
(Schreiber des Rosenheimer Magistrats:) werden könne, nicht nur die Sache wesentlich verändert,
sondern auch das zwischen dem k(öni)g(lichen) Hauptsalzamt und
dem unterfertigten Magistrat bestehende Überein-
kom(m)en, nach welchem die ständigen Salinarbeiter
und ihre Angehörigen die nothwendig werdenden
Alimentirungen und Unterstützungen aus der 
Amts und amtlichen Bruder= und Almosenkassa an-
zusprechen haben, wenn nicht anullirt(Wechsel des Schriftsystems) doch abge-
ändert werden würde.
10 [...] (Absatz Ende)

          
    Transkription

    (Absatz Beginn)
    (Schreiber des Rosenheimer Magistrats:) werden könne, nicht nur die Sache wesentlich verändert,
    sondern auch das zwischen dem königlichen Hauptsalzamt und
    dem unterfertigten Magistrat bestehende Überein-
    kommen, nach welchem die ständigen Salinarbeiter
    und ihre Angehörigen die nothwendig werdenden
    Alimentirungen und Unterstützungen aus der
    Amts- und amtlichen Bruder- und Almosenkassa an-
    zusprechen haben, wenn nicht anullirt(Wechsel des Schriftsystems) doch abge-
    ändert werden würde.
    10 [...] (Absatz Ende)