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Das Staatsarchiv Nürnberg ist am Donnerstag, dem 31. Mai 2012, für den Benützerverkehr geschlossen.

Das Staatsarchiv Nürnberg ist am Donnerstag, dem 14. Juni 2012, für den Benützerverkehr geschlossen.


Reichsstadt Nürnberg


Durch die Mediatisierung der Reichsstadt 1806 gelangten Archiv und viele Registraturteile an das Königreich Bayern, da zunächst das Prinzip der totalen Rechtsnachfolge galt. Die auch für Nürnberg geplante Aufteilung nach hoheitlichen und kommunalen Betreffen wurde im Gegensatz zu anderen Reichsstädten nicht in Angriff genommen. Trotz der Vernichtung umfangreichen Schriftguts im 18. und 19. Jahrhundert zählt die reichsstädtische Überlieferung nicht nur wegen des Umfangs (mit ca. 2000 lfm Schriftgut, darunter ca. 23.000 Urk.), sondern auch wegen der Fülle und Dichte hochwertiger Quellen aus einem der (besonders im 14. bis 16. Jh.) bedeutendsten Gemeinwesen im Alten Reich zu den herausragenden Bestandteilen des Staatsarchivs. Überlieferung zum reichsstädtischen Stiftungswesen, des Stadtgerichts und des Bauamts wird auch im Stadtarchiv Nürnberg, zu den Nürnberger Kirchen sowie von Teilen des Stadt- und Landalmosenamts auch im Landeskirchlichen Archiv, Nürnberg, verwahrt.

Seit der Verleihung des Großen Privilegs von 1219 ist im sogenannten Privilegienkämmerlein des Rathauses, auch als Untere Losungstube bezeichnet, das „Geheimarchiv“ entstanden. In diesem feuersicheren Gewölbe wurden staatsrechtlich wichtige Urkunden in den 39 Laden verwahrt, aus denen die sogenannten Kaiserprivilegien (989 Urk., ab 1401) sowie die Päpstlichen und fürstlichen Privilegien (796 Urk., ab 1401) um 1900 herausgelöst wurden. Weitere Verbriefungen, von nachrangiger Bedeutung, lagen in den 35 neuen Laden (ca. 3400 Urk., 1326–1630) bzw. in den 153 Laden des Siebenfarbigen Alphabets (ca. 5000 Urk., 14.–17. Jh.). Nach Rückgabe der Urkunden vor 1401 aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv ist es möglich, die genannten und andere Bestände provenienzgemäß zu ergänzen.

Das Anwachsen von Schriftgut zur Rechnungslegung seit dem 14. Jh. ließ im Losungamt, der Finanzbehörde, mehrere Registraturkörper entstehen. Am bedeutendsten sind die Stadtrechnungen (583 Bde., 24,3 lfm, 1377–1806) in mehreren Unterarten und zugehörige Stadtrechnungsbelege (3667 AE, 136,3 lfm). Die Ämterrechnungen (ca. 11.600 AE, 139,3 lfm, ab 15. Jh.) mit einschlägiger Überlieferung aus dem Losungamt und aus zahlreichen Ämtern und Deputationen sind als Selekt formiert. Die Aktenüberlieferung (Losungamt Akten, 358 AE, 40,5 lfm) stammt vorwiegend aus dem 17. und 18. Jh. Amtsbücher (Losungamt Bände, 226 Bde., 20,2 lfm) sind seit Anfang 15. Jh. überliefert (Ewiggeldbücher seit 1426). Daneben gibt es Reverse zum Bürgerrecht und zu Baugenehmigungen (322 Urk., 1406–1729) und Rechnungen des Markgräflichen Kriegs 1552 (96 Stück, 3,5 lfm). Nachfolgebehörde des Losungamtes wird mit übergreifenden Kompetenzen 1798 die Rentkammer (2.750 AE, 45,7 lfm, ab 1794).

Neben der Ratsstube im alten Rathaus war die Kanzlei, d. h. die Ratskanzlei, als eigentliche „Schaltstelle“ der reichsstädtischen Verwaltung untergebracht. Der ältere Teil des dort erwachsenen Schriftguts wurde vorwiegend in der „Oberen Registratur“, der jüngere und umfangreichere dagegen in der „Neuen (oder Größeren) Registratur“ aufbewahrt. Besonders sind zu nennen Verlässe des Inneren Rats (protokollierte Entscheidungen des Rats: 4456 AE, 86 lfm, 1449/50, 1470–1808), Ratsbücher (ausgewählte ausführlichere Beschlüsse: 71 Bde., 8,7 lfm, 1400–1619) und Ratschlagbücher (Rechtsgutachten der Ratskonsulenten: 115 Bde., 11,4 lfm, 1442–18. Jh.). Besondere und schwierige Entscheidungen v. a. zur Außenpolitik enthalten die Verlässe der Herren Älteren (75 Bde., 5,5 lfm, 1543–1807), die Geheimen Verlässe der Herren Älteren (16 Bde., 1,8 lfm, 1549–1599, 1688–1804) und die Briefbücher der Herren Älteren (4 Bde., 0,5 lfm, 1576–1589, 1603–1621). In der Ratskanzlei wurden außerdem für die jährliche Vereidigung aller Beauftragten und Bediensteten Ämterbüchlein (325 Bde., 8,7 lfm, 1396–1806) geführt und Belegstücke der zahlreichen Mandate (5185 Stück, 14,2 lfm, ab 1491) gesammelt. Über das Verhältnis zu Kaiser und Reich geben zahlreiche Quellen Auskunft: so die Briefbücher des Inneren Rats (359 Bde., 36,6 lfm, 1408–1738) mit Kopien der aus der Ratskanzlei auslaufenden Schreiben oder die Reichstagsakten (658 Bde., 69,2 lfm, ab Mitte 15. Jh.). Spezielleren Inhalts sind die Evangelischen Unionsakten (159 Bde., 12,9 lfm, 1609–1629), die Schwedischen Kriegsakten (81 Bde., 9,3 lfm, 1629–1649) und die Krönungsakten (Huldigungen und Krongesandtschaften betr., 96 Bde., 3,5 lfm, ab 15. Jh.). Das Verhältnis zu benachbarten Territorien spiegelt sich in den Kreistagsakten (495 Bde., 56,3 lfm, ab 1525), den Differentialakten (880 AE, 48,6 lfm, ab 15. Jh.), in der Eisernen Truhe (88 AE, 0,4 lfm, 1442–1791) und in den Lehenakten (312 AE, 12,1 lfm, ab 1544). Der Bestand Reichskammergericht (114 AE, 11,1 lfm, ab Ende 16. Jh.) hat meist Berichte über dessen Visitationen zum Inhalt. Eingaben und Briefe an den Rat, die nach Amtsperioden in Schachteln gesammelt worden waren, wurden 1558 als [Ratskanzlei,] A-Laden (208 Urk., 2714 Akten, 38,2 lfm, 15. Jh.–1558) geordnet. Es folgten in gleicher Weise B-Laden (126 Urk., 1296 Akten, 22,5 lfm, bis 1660) und später noch C-Laden (45 Urk., 1022 Akten, 21,7 lfm, ab 1449). Im frühen 19. Jh. wurden gleichsam als Auffangbestände noch D-Laden (134 Urk., 4920 Akten, 83,6 lfm, ab 15. Jh.) und E-Laden (21 Urk., 549 Akten, 14,1 lfm, ab 1500) aus verschiedensten Provenienzen formiert. Der Sammlung alter Chroniken bzw. „Manuskripte“ sind bis in jüngste Zeit stets weitere zugefügt worden, doch stammt der Kern der Handschriften (487 Bde., 28,5 lfm) aus der Ratskanzlei. Gleiches gilt für die (erst 1913 so benannten) Amts- und Standbücher (350 Bde., 22,5 lfm). Unter dieser rein formalen Charakterisierung sind Ratsgänge, Formularbücher, Kopialbücher, Achtbücher, Bürgerbücher, Gerichtsbücher, Polizeiordnungen z. T. aus dem frühen 14. Jh. zu verstehen, denen aus Sachgründen entsprechende Überlieferung aus dem Losungamt, dem Zeugamt, dem Rugamt, dem Bauamt, den Waldämtern Sebald und Lorenz sowie zum Kirchen- und Stiftungswesen hinzugefügt wurde. Auf ähnliche Weise wurden die Salbücher (299 Bde, 15,2 lfm; ab 14. Jh.) formiert, bei denen verschiedenste Provenienzen (u. a. Deutscher Orden, s. Ziff. I 4) vermischt worden sind (1833).

Neben Losungamt und Ratskanzlei sind von weiteren Ämtern z. T. sehr umfangreiche, provenienzreine Bestände erhalten. Aus dem Kirchen- und Vormundamt stammen die zur Verrechnung der Läutgebühren angelegten Totengeläutbücher (54 Bde., 5 lfm, 1451–1517) sowie die zu Nachlassregelungen geführten Ratstotenbücher (54 Bde., 4,6 lfm, 1564–1791). Nur vom Ende des 18. Jh. sind noch einige Akten dieses Amts erhalten, und auch zu den Lateinschulen ist lediglich ein geringer Rest vorhanden (10 Akten, 0,2 lfm, 1620–1808).

Die Überlieferung der infolge der Reformation aufgelösten Nürnberger Klöster (1288 Urk., 284 Akten und Bde., 25,1 lfm, 1263–1791) ist von unterschiedlicher Beschaffenheit. In den Frauenklöstern (Magdalenerinnen zu St. Klara, Dominikanerinnen zu St. Katharina, Augustinerchorfrauen in Pillenreuth und Magdalenerinnen in Engelthal; s. unten) wurde der Bewahrung und Sicherung von Urkunden, Amtsbüchern und Akten offensichtlich größerer Wert zugemessen als in den Männerklöstern (St. Egidien [Benediktiner], Augustiner[eremiten], Dominikaner, Franziskaner, Frauenbrüder [Karmeliten] und Kartäuser). Die urkundliche Überlieferung zur Sebalduskirche, Lorenzkirche, Frauenkirche und zur Moritzkapelle ist weitgehend auf das 14./15. Jh. beschränkt (281 Urk., 20 Akten, 5,8 lfm). Nach Einführung der Reformation (1525) hat der Rat 1528 für die ehemaligen Liegenschaften von Männerklöstern und Stiftungen das Stadt- und das Landalmosenamt (für Besitzungen inner- und außerhalb der Stadt) gegründet (ca. 350 Urk., über 850 Bde., ca. 4000 Akten, 91 lfm, 16.–18. Jh.); die Besitzungen des Franziskanerklosters wurden z.T. schon in vorreformatorischer Zeit vom Heilig-Geist-Spital übernommen. Sonderfälle stellen wegen der erst später durchgeführten Säkularisierung der Frauenklöster das Klarenamt (ehemalige Klöster St. Klara und Pillenreuth), das Katharinenamt und das Pflegamt Engelthal dar. Die spärliche Überlieferung dieser Ämter gelangte über Behördenabgaben aus bayerischer Zeit in das Staatsarchiv. Der Bestand Heilig-Geist-Spital (774 Urk., 20 Akten, 12 lfm, 1314–1656) betrifft fast nur Orte und Güter außerhalb des Stadtgebiets.

Die sogenannte Ältere Landschaft der Reichsstadt Nürnberg (d. h. das außerhalb der Stadt gelegene Gebiet bis Anfang des 16. Jh.) ist von den Waldämtern Sebald und Lorenz verwaltet worden. Neben den Amtsbüchern (97 Bde., 4,2 lfm; vgl. oben) sind aus dem 16. bis 18. Jh. über 3200 Akten (83,5 lfm) vorhanden, darunter befindet sich auch Überlieferung zu den 154 Gärten außerhalb der Stadt nördlich der Pegnitz. Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg ist für die 1504 hinzugekommene „Jüngere Landschaft“ 1513 das Landpflegamt eingerichtet worden. Die Verlässe (protokollierte Entscheidungen der Landpfleger), Briefbücher (Kopien auslaufender Schreiben), Akten (getrennt nach Pflegämtern), Gemeinakten (mit übergreifendem Inhalt) und Urkunden bieten eine Fülle von Nachrichten über eines der größten Landgebiete einer Reichsstadt. Neben dem Schriftgut dieser Zentralbehörde (421 Urk., 4434 Akten und Bde., 234,7 lfm, ab 15. Jh.) steht das der Außenämter. Die Überlieferung der Pflegämter Altdorf, Betzenstein, Engelthal, Gräfenberg, Hersbruck, Hiltpoltstein, Hohenstein, Lauf, Lichtenau, Reicheneck, Velden ist nur z. T. provenienzgemäß formiert, der umfangreichere Teil findet sich noch in bayerischen Behördenabgaben. Dem Landpflegamt zugeordnet war auch das Landsteueramt (185 AE, 2,1 lfm, ab 1511). Aus dem Landpflegamt ging 1799 das Lehendepartement hervor, von dem in bayerischer Zeit über 300 Lehenakten und -bücher an das Staatsarchiv gelangt sind.

Weiteres Schriftgut ist vom Kriegs- und Zeugamt (117 AE, 4,3 lfm, 18. Jh.),vom Landmarschkommissariat (104 Akten, 16,2 lfm, 18. Jh.),vom Bauamt (575 Akten, 6,6 lfm, ab 15. Jh.) und vom Wasseramt bzw. von der Deputation zum Pegnitzfluss (86 AE, 0,8 lfm, 1548–1799) überliefert. Vom ehemaligen Stadtgericht sind 2071 Prozessakten (38 lfm, 16.–18. Jh.) und 1307 Testamente (10,1 lfm, v. a. 18. Jh.) vorhanden. Vom Rugamt, der reichsstädtischen Handwerksbehörde, stammen 486 alphabetisch geordnete Geburts- und Lehrbriefe (3,8 lfm, 1584–1768).

Im Zuge der Provenienzanalysen in den bayerischen Behördenabgaben des 19. und 20. Jh.s ermitteltes (bislang v.a. außenbehördliches) Schriftgut wird vor der endgültigen Formierung der neuen Fonds im durch eine FAUST-Dokumentation erschlossenen Auffangbestand Nürnberger Archivalien zusammengefasst (bislang 420 AE, 11 lfm, ab 16. Jh.).

Hinzuweisen ist noch auf folgende Pertinenzbestände: Druckschriften (969 AE, 19,6 lfm, ab 16. Jh.), Norica aus Ungarn (aus Archivalientausch mit Ungarn 1896; 140 AE, 0,2 lfm, 1407–1748) und Cimelien (s. unten Ziff. III 7).

Unter dem Nürnberger Patriziat (s. unten Ziff. I 6 Patriziat) nehmen die im 18. Jh. erloschenen Rieter v. Kornburg durch ihre Aufnahme in die Reichsritterschaft eine Sonderstellung ein. Wegen ihrer als Stiftung formierten Güter gelangte auch einschlägiges Schriftgut in das reichsstädtische Archiv (Rietersche Stiftung; 743 Urk., 15. – Ende 17. Jh.).

Zu Karten und Plänen s. unten Ziff. III 1.

2. Fürstentum Brandenburg-Ansbach

Das Fürstentum erwuchs aus dem Burggraftum Nürnberg unterhalb Gebirgs der 1191/92 als königliche Amtsträger aus Schwaben nach Nürnberg berufenen, 1363 gefürsteten Zollern. Nach dem Erwerb der Mark Brandenburg 1415/17 (mit der Kurwürde) führten die fränkischen Zollern den Titel „Markgraf“. Ihr Fürstentum, das größte der weltlichen Territorien Frankens, wurde auch als Markgraftum bezeichnet.

Die Bestände des Fürstentums umfassen (mit der Überlieferung der in der Reformationszeit säkularisierten Klöster) Schriftgut aus der Zeit seit dem 10. Jahrhundert. Es reicht über die Abdankung des Markgrafen Alexander zugunsten König Friedrich Wilhelms I. von Preußen (31. Dezember 1791) aufgrund der zollerschen Familienverträge hinaus bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Da der preußische König reichsrechtlich die Regentschaft in Ansbach nur als Kurfürst von Brandenburg und nicht als außerhalb des Alten Reiches stehender Souverän von Preußen ausüben konnte, dauerte die staatsrechtliche Kontinuität des Fürstentums bis zum Übergang an das Königreich Bayern nach dem Vertrag von Paris (15. Februar 1806) fort. Die unter dem Statthalter Karl August v. Hardenberg erfolgte Umstrukturierung der markgräflichen Lande (1795 Zentral-, 1797 Unterbehörden) ist demnach als innerterritoriale Verwaltungsreform zu werten.

Das erstmals um die Mitte des 15. Jahrhunderts nachweisbare Geheime Archiv in Ansbach war ursprünglich ein Verwaltungsarchiv, während das hauptsächlich aus Urkunden bestehende Hauptarchiv der zollerschen Fürstentümer in Franken auf der Plassenburg oberhalb von Kulmbach verwahrt wurde. Dieses stellte zugleich das Territorialarchiv des ebenso wie Brandenburg-Ansbach auf die Bestimmungen der Dispositio Achillea von 1473 zurückgehenden Fürstentums Brandenburg-Kulmbach-(seit 1603) Bayreuth dar (vgl. Kurzführer Staatsarchiv Bamberg). Im Laufe des 18. Jahrhunderts gewann das Archiv in Ansbach – auch wegen der durch Landesteilungen erfolgten Abgaben von der Plassenburg – immer stärker den Charakter eines Auslesearchivs (mit Dominanz der Urkundenüberlieferung), in das durch landesherrliches Dekret 1733 auch die wichtigsten Urkunden der Ämter und der landsässigen Städte eingeliefert werden mussten.

Das Geheime Archiv ist zur Zeit im wesentlichen identisch mit dem Bestand Fürstentum Ansbach. Der bei der Archivneuordnung und -verzeichnung um die Mitte des 18. Jahrhunderts durch Johann Sigmund Strebel, Gottfried Stieber und Karl Ferdinand Jung geschaffene wichtigste Findbehelf ist das dreibändige Generalrepertorium. Es beinhaltet haus- und staatsrechtliche Sachen (Erbeinigungen mit anderen Fürstenhäusern, Passivlehen, Privilegien, Haus- und Teilungsverträge, Beziehungen zu Brandenburg-Kulmbach, Landvogtei Elsaß, Wildbann, Eheverträge, Wittumsverschreibungen, Vormundschaften, markgräfliche u. a. fürstliche Geburten und Trauerfälle, Landesordnungen, Erb- und Landeshuldigungen, hinterlegte Testamente anderer Stände, Privilegien benachbarter Stände, Verträge mit dem Adel u. a.). Das Schriftgut findet sich z. Zt. noch verteilt auf Generalrepertorium, Brüderliche Verträge, Verträge mit benachbarten Reichsständen, Heiratsverträge, Brandenburger Literalien und Geheimregistratur, Bamberger Zugang (2267 Urk., 2087 Akten, 87,1 lfm; 1378–1794). Die 1806 in das damals noch preußische Bayreuth und von dort in das Staatsarchiv Bamberg gelangten Archivalien werden im Zuge der innerbayerischen Beständebereinigung nach Nürnberg abgegeben und in die alten Gruppen des Generalrepertoriums zurückgegliedert. Diese Rückführung berührt allerdings nicht die 1812, 1824 und 1867 vom kgl. Archiv in Bamberg nach Berlin abgegebenen Stücke. Das vom letzten ansbachischen Archivar Johann Lorenz Albrecht Gebhard angelegte Neue Generalrepertorium betrifft die 1796 ff. an das Fürstentum gekommenen neuen (bisher hauptsächlich eichstättischen und würzburgischen) Landesteile. Die eichstättischen Provenienzen wurden inzwischen bis auf wenige Stücke in das Hochstiftsarchiv (s. unten Ziff. I 3) zurückgeführt.

Weitere Kernbestände des Geheimen Archivs bilden die Mitte des 18. Jahrhunderts auf der Grundlage der Verwaltungsgliederung formierten Gruppen der Oberämter (15 Repertorien: Ansbach bis Windsbach) und der Klöster und Stifte (9 Repertorien: St. Gumbert zu Ansbach bis Wülzburg), die zur Zeit jedoch nur die Urkunden enthalten (Oberämter: 6281 Urk., 1271–1806, darunter 505 vor 1401; Klöster und Stifte: 5811 Urk., 993–1795, darunter 1680 vor 1401); die Amtsbücher und Akten sind in dem im 19. Jh. gebildeten Mischbestand Ansbacher Oberamtsakten zusammengefasst worden (3890 AE, 92,2 lfm, 1387–1806; hier auch die 1812 vom Polizeikommissariat Ansbach an das dortige Archivkonservatorium abgegebenen 12 Ansbacher Stadtgerichtsbücher, 1387–1700).Die in das Geheime Archiv gelangte und dann auf Grund der Gebietsabtretungen von 1810 an das Königreich Württemberg nach Stuttgart gekommene Überlieferung der Oberämter (und der diesen nachgeordneten Vogtei- und Kastenämter) Crailsheim und Creglingen soll im Rahmen des Beständeaustausches zwischen Baden-Württemberg und Bayern demnächst hierher abgegeben werden.

Eigene, ebenfalls nach territorialen Gesichtspunkten im markgräflichen Archiv formierte Bestände bilden Reichslehen Limpurg und Rittergut Hausen (96 Urk., 82 Akten, 4,4 lfm; 1421–1806), Reichsgrafschaft Geyer (310 Urk., 118 Akten, 12,6 lfm; 1550–1795), Alten- und Neuenmuhr (288 Urk., 40 Akten, 8,7 lfm; 1408–1803), Besitzungen in Schlesien (48 Urk., 340 Akten, 6,8 lfm), Seckendorffische Dokumente (185 AE, 2,3 lfm, 1330 – Mitte 17. Jh.) und Schenk v. Schenkenstein (57 Urk., 1405–1572).

Aus Schriftgut verschiedener Behörden des Markgraftums wurden im Geheimen Archiv bestimmte sachthematische Gruppen formiert (z. B. Auswärtige Dokumente: 399 Urk., 1402–1774; Bestallungsbriefe: 630 AE, 12,2 lfm, in der Regel ab 16. Jh.; Geheimer Behälter mit Urk. betr. Haus-, Religions-, Lehen-, Militär- und Finanzangelegenheiten: 183 Urk., ab 16. Jh.; Urfehden: 507 Urk., 1403–1569; Differenzen mit Benachbarten: 206 AE, 11,6 lfm, 1272–1797; Fehdeakten: 82 Akten, 1,2 lfm, 1403–1610; Bauernkriegsakten: 11 Bde., 1,7 lfm, 1501–1528; Kriegsakten: 120 Akten, 10,7 lfm, 1427–1789; Religionsakten: 43 Bde., 8 lfm, 1524–1727; 16-Punkte-Berichte: 54 AE, 1,4 lfm, 1606–1723; Ämterbeschreibungen: 74 Bde., 4,5 lfm, ab 1649; Reichstagsakten: 640 Bde., 117,7 lfm, ab 15. Jh.; Kreistags- (ab 1438) und Kreismanualakten (ab 1768): 1213 AE, 101,4 lfm; Deduktionen: 97 Stück, 2,5 lfm, 1640–1796 und Druckschriften: 880 Stück, 9,7 lfm, ab 16. Jh.). Im Geheimen Archiv zusammengestellt wurden auch typologische Selekte wie Salbücher (233 Bde., 20,3 lfm, ab 14. Jh.), Partikulare (236 Bde., 14,6 lfm, ab 16. Jh.), Flurbeschreibungen (32 Bde., 1,8 lfm, 18. Jh.), Kopialbücher (161 Bde., 10,3 lfm, ab 14. Jh.), Herrschaftliche Bücher (Ein- und Auslaufkopien der Kanzlei Haus und Herrschaft betreffend, Ordnungen; 57 Bde., 4,4 lfm, 15.–18. Jh.), Gemeinbücher (Auslaufregister der Kanzlei; 19 Bde., 1,9 lfm, 1373–1686), Ausschreiben und Mandate (17 AE, 1,9 lfm, ab spätem 15. Jh.). – Quasi als eigene Behördenfonds beibehalten wurden im Geheimen Archiv Kaiserliches Landgericht Nürnberg (413 Urk., 432 Akten und Bde., 22,7 lfm; Urteil- und Achtbücher 1394–1603), Hof- und Stadtgericht Ansbach (nur Teilbestand, 25 Urk., 1388–1458), Reichshofratsagentie (111 AE, 5,1 lfm, 1613–1790), Kaiserliche Kommissionen (167 Akten, 15 lfm, 1453–1785), Kreisgesandtschaft (218 Akten, 16,9 lfm, ab 1655) und Landtage (108 Akten, 7,8 lfm, 1447–1768). – Hinzuweisen ist noch auf archivalische Sammlungen (Historica: 355 AE, 14,8 lfm, 1412– 1802) und Nachlässe (Carlsche Scripturen [Materialien des Agenten Ernst Ludwig Carl in Paris]: 18 AE, 0,3 lfm, 1701–1739; Hagensche Bücher [Materialien des Prozessrates Johann Christian Valentin Hagen zur Haus- und Territorialgeschichte]: 24 AE, 2,9 lfm, 18. Jh.). Der Bestand Kalendersammlung (393 AE, 8,7 lfm, ab 16. Jh.) wurde erst in bayerischer Zeit formiert, gleiches gilt für v. Falkenhausen (31 Urk., 44 Akten, 1,1 lfm, 1743–1754) sowie für den Nachlas des markgräflichen Ministers Karl Friedrich Reinhard v. Gemmingen (40 AE, 0,3 lfm, 1771–1828).

Es ist beabsichtigt, mit Hilfe der bis zum Ende der Amtszeit des Archivars Gebhard 1821 in Gebrauch befindlichen Repertorien (s. oben) die Gliederung des markgräflichen Archivs zum Stichjahr 1791 (bevor Preußen direkten administrativen Zugriff auf das Archiv erhielt) wiederherzustellen.

Von den Behördenregistraturen sind bislang nur wenige formiert: Lehenhof Ansbach (6276 Urk., 46 Lehenbücher 1398 ff., 1484 Akten; 156,1 lfm; dazu gehören auch: Regierung v. Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Lehenakten (vgl. Ziff. II 4); Hofbauamt Ansbach (1133 Akten, 15,5 lfm, ab 1651, Pläne s. Ziff. III 1); Klosterverwalteramt Heilsbronn (1375 AE, 110,3 lfm, ab 1348); mittlere und untere Forstbehörden (32 Akten, 0,4 lfm, ab 1720); Triesdorfer Berg-Brunnen-Gesellschaft (18 Akten, 0,8 lfm, ab 1604). Die Überlieferung der Oberbehörden – Geheimer Rat (im 18. Jh. auch Geheimes Ministerium, 1795 Fränkisches Ministerium), Hofrat (1752 Regierung I. und II. Senat, 1795 Kompetenzänderung; Gewerbeakten als eigener Bestand mit 156 Akten, 2,4 lfm, 1578–1795), Hofkammer (mit Landschafts-Obereinnehmerei, 1795 Kriegs- und Domänenkammer, mit erweiterten Aufgabenbereichen), Obrist-Jäger- und Forstmeisteramt – steckt zumeist (Lehenhof s. o.) noch in den Abgaben der Regierung von Mittelfranken (Kammer des Innern, Kammer der Finanzen, Kammer der Forsten, s. unten Ziff. II 1, 4, 6). Hier sind größere Schriftgutverluste festzustellen, hauptsächlich eine Folge der 1798 erfolgten Abgabe von ca. 40.000 Akten nach Berlin (ca. 5000 Akten erhalten im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin). Die Überlieferung des markgräflichen Konsistoriums wird seit 1931 im Landeskirchlichen Archiv in Nürnberg verwahrt. Das Schriftgut der Oberämter mit ihren nachgeordneten Vogtei- und Kastenämtern findet sich im Mischbestand Ansbacher Archivakten (1980 AE, 43,7 lfm, ab Mitte 15. Jh.) bzw. liegt noch in Abgabegemeinschaft mit den ersten Abgaben der bayerischen Unterbehörden (Landgerichte [älterer Ordnung] bzw. Amtsgerichte, Bezirksämter und Rentämter, s. Ziff. II 1, 2, 4). Gleiches gilt für die Forstverwaltung.

Die mit den frühen württembergischen Behördenabgaben an das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangte Überlieferung der früheren ansbachischen Oberämter Crailsheim und Creglingen (nebst nachgeordneten Vogtei- und Kastenämtern) soll im Rahmen des Beständeaustausches zwischen Baden-Württemberg und Bayern demnächst ebenfalls hierher abgegeben werden.

Im Zuge der Provenienzanalysen in den bayerischen Behördenabgaben des 19. und 20. Jh.s ermitteltes (bislang v.a. außenbehördliches) Schriftgut und die einschlägigen kleineren Abgabenanderer Staatsarchive werden vor der endgültigen Formierung der neuen Bestände unter Ansbacher Archivalien zusammengefasst (bislang ca. 3700 AE, 120 lfm, ab 16. Jh.), die durch eine FAUST-Dokumentation erschlossen sind. Hinzuweisen gilt es dabei auf die von Würzburg abgegebenen Salbücher der markgräflichen Ämter am Main sowie von Akten des Lehenhofs (ca. 60 AE, 3 lfde m, 16.–18. Jh.).

Die Überlieferung des Fürstentums Brandenburg-Ansbach umfasst unter Einschluss der zu erwartenden Abgaben aus Ludwigsburg ca. 2300 lfm, wovon auf das Geheime Archiv ca. 950 lfm (mit ca. 42.500 AE, darunter ca. 20.000 Urk.) entfallen.