Hochstift Bamberg, Geistliche Regierung

(Akten und Bände)

bearbeitet von Dr. Klaus Rupprecht / Dr. Martin Schramm

Staatsarchiv Bamberg

Laufzeit: 1500-1803

Hochstift Bamberg, Geistliche Regierung, Akten und Bände



Laufzeit ca. 1500 - 1803



Bearbeiter: Dr. Klaus Rupprecht / Dr. Martin Schramm





1. Anmerkungen zur Behördengeschichte



Eine Behördengeschichte des Geistlichen Rats in Bamberg gibt es leider noch nicht. Diese kann in diesem Zusammenhang auch nicht geleistet werden. Klar ist, dass seit Mitte des 16. Jahrhunderts einzelne Räte dezidiert als geistliche Räte bezeichnet werden, dass Bischof Ernst von Mengersdorf (1583-1591) die Institutionalisierung eines Geistlichen Rats forcierte und dass dieser sich unter Bischof Neithard von Thüngen (1591-1598) als Kollegialorgan "Geistliches Gericht / Regierung" formierte und auch tagte, wie das älteste erhaltene Vikariatsprotokoll im Archiv des Erzbistums Bamberg von 1597/98 zeigt. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das Gremium in seiner Existenz heftig umstritten. Der Aufgabenbereich umfasste zu dieser Zeit die Vergabe von geistlichen Stellen und Pfründen und die Leitung der Rekatholisierungsmaßnahmen; Abgrenzungsprobleme gab es mit dem seit 1548 belegten Vikariatsgericht, das für Ehe-, Benefizial- und Testaments-angelegenheiten zuständig war. Unter Generalvikar Friedrich Förner wurde der Geistliche Rat zu einer festen Institution mit festem Aufgabenkatalog (1611): der Bewahrung der Rechte des Bischofs, des Generalvikars und der geistlichen Richter. Wie andere Zentralbehörden auch leitete seit 1694 ein Domkapitular das Gremium des Geistlichen Rats als Präsident; Geistlicher Rat und Generalvikariat wurden gemeinsam als Geistliche Regierung bezeichnet. Im ersten Bamberger Hof-, Stands- und Staatskalender von 1764 gehörten zur Geistlichen Regierung der Weihbischof, der Regierungspräsident und Generalvikar, zwölf Geistliche Räte und einige Beamte. Schneidawind umschreibt die Aufgaben des Vikariats folgendermaßen: Kirchen- und Schulsachen, Pfarr- und Pfründenbesetzungen, Verhalten und Kenntnisse der Pfarrer, Dispensationen, Doctrinalia, Sachen von und an Rom, milde Stiftungen, Bücherzensur, Bestätigung der letzten Willen, Appellationen vom Konsistorium, Gerichtsbarkeit über Geistliche.





2. Registratur der Geistlichen Regierung



Kenntnisse über die Geistliche Ratsregistratur liegen allenfalls rudimentär vor. Die Akten selbst weisen auf keinerlei Registraturordnung hin; ein Aktenverzeichnis aus der Zeit des Alten Reichs konnte bisher nicht gefunden werden. Aus der Korrespondenz des Weihbischofs bzw. der Geistlichen Regierung mit der Geheimen Kanzlei ergeben sich seit 1734 Erkenntnisse, dass man gewillt war, "unseres geistl. Dicasterii ... Registratur aus ihren Chaos in eine schickliche Ordnung bringen zu helffen". 1789 wurden anstatt der offenen Gestelle, in denen die Akten bisher lagerten, Registraturkästen angeschafft; 1790 diskutierte man einen Einrichtungsplan der Registratur. Die Registratorentätigkeit vererbte sich in diesen Jahren in der Familie Dumbeck, als gesonderter Registrator zur Herstellung einer besseren Ordnung war seit den späten 1790er Jahren N.N. Großbach tätig. Letztlich scheint es, dass man zwar mit der Herstellung einer neuen Registraturordnung begann, aber aufgrund der Massen an Akten und v.a. Rechnungen und deren inneren Zustands, nie wirklich auch nur annähernd zu einem Abschluss kam.

Dieser Eindruck verstärkt auch der Aktenbefund im Staatsarchiv zu Beginn der Ordnungsarbeiten. Neben den formierten Akten, zuweilen sogar mit ordentlich beschriftetem Umschlag, die sich in der Regel im Bestand B 49 (Pfarreiakten) befanden, existierte eine mehr als 20 lfm. umfassende Sammlung an zumeist zusammenhanglosen Einzelblättern; eine Situation, wie sie sicherlich bereits bei der Säkularisation 1802/03 bestand.



Ob die Geistliche Regierung bzw. Registratur irgendwann mit dem Archiv des Hochstifts aussonderte, ist nicht ersichtlich. Eine Einzelauflistung der Archivbestände vor 1803 ist leider nicht vorhanden. Die Systematik des Bamberger Archivars Heyberger von 1770 zeigt nur wenige Bezüge zu geistlichen Angelegenheiten, so dass davon auszugehen ist, dass zumindest die ab den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts in geistlichen Angelegenheiten angefallenen Unterlagen in der Registratur der Geistlichen Regierung lagen, im Einzelfall sicherlich auch ältere Vorgänge. Bekannt ist die auch an andere zentralbehördliche Registraturen ergangene Aufforderung von 1750, sich für das Archiv eignende Urkunden dorthin abzugeben. Inwiefern man dieser folgte, konnte bisher nicht herausgefunden werden.



Ohne dass die Registraturzusammenhänge bisher bis ins Detail geklärt werden konnte, werden im Folgenden die im Staatsarchiv Bamberg wenigen erhaltenen Akten der Konsistorialgerichtsbarkeit sowie des Vikariatsgerichts (in erster Instanz wie als Appellationsinstanz vom Konsistorialgericht) als integraler Bestandteil der Registratur der Geistlichen Regierung angesehen und hier mit aufgelistet.



Nach der Säkularisation behielt sich der Staat zunächst die Aufsicht über die Geistliche Ratsregistratur vor. Wie üblich wurden zunächst immer wieder Aufforderungen formuliert, doch die Urkunden von dort aus in das kurfürstliche Archiv abzugeben. Die Aktenregistratur der Geistlichen Regierung verblieb zunächst in der Neuen Residenz; Archiv und reponierte Hauptregistratur sowie die nun allzuständige Landesdirektion Bamberg forderten immer wieder Akten an. Aufgrund einer Weisung der Landesdirektion sollten dort nur Akten bleiben die die eigentlichen bischöflichen und geistlichen Geschäfte betrafen. So griff nach Auskunft der Akten der Staat bis ca. 1811/12 auf die Registratur des Vikariats zu. Was bis dahin in staatliche Hände gelangte, ist heute Bestandteil der Überlieferung des Staatsarchivs Bamberg. Was in der Vikariatsregistratur blieb und in die neuen Verwaltungsstrukturen des erzbischöflichen Ordinariats Bamberg übernommen wurde, bildet heute den Grundstock des Altbestands des Archivs des Erzbistums Bamberg (sog. Schlund-Repertorium).





3. Erschließung und Strukturierung des Bestands



Bis vor kurzem gab es im Staatsarchiv Bamberg die Repertorien B 74/I-IV, die die Bezeichnung "Geistliche Regierung" trugen. In B 74/I-III befanden sich die von der Geheimen Kanzlei angelegten Korrespondenzserien mit der Geistlichen Regierung; sie - wie jene mit den Weihbischöfen (ex B 73) - wurden bereits 2009 dem Provenienzbestand Hochstift Bamberg, Geheime Kanzlei eingereiht. Im Bestand B 74/IV fanden sich nur wenige Akten, die zumeist der Provenienz Geistliche Regierung entstammten.

Die Masse der Akten des nun neu gebildeten Provenienzbestands "Geistliche Regierung" entstammt dem früheren Bestand B 49 (Bamberger Pfarreiakten). Die Verzeichnung dieser Akten war allenfalls rudimentär (z.B. Bischberg 1590-1760); der Befund am Fach zeigte dann in der Regel Sammelmappen mit einzelnen Sachakten oder/und hinzugefügten Einzelblättern. Die daraufhin erfolgte Einzelaufnahme der Akten und deren Provenienzanalyse hatte zur Folge, dass aus vorher knapp 300 Einheiten nun mehrere tausend Vorgänge wurden, dass die Akten anderer Provenienzbildner deren Fonds (Hofkammer, weltl. Regierung, Domkapitel, Kloster Michelsberg, Konsistorium des Markgraftum Brandenburg-Kulmbach, Reichsritterschaftskanton Gebürg, bayerische Provenienzbildner, v.a. Landgerichte ä.O. etc) bzw. anderen Archiven (z.B. Kloster Ebrach und Geistliche Regierung Würzburg an das Staatsarchiv Würzburg) zugewiesen werden konnten und dass die Akten nun in für den Benützer ausreichender Tiefe erschlossen sind.

Um möglichst abschließend den Bestand "Geistliche Regierung Bamberg, Akten und Bände", bilden zu können, wurden weitere Pertinenzbestände sowie vorgebliche Provenienzbestände des Staatsarchivs durchgesehen, analysiert, in FAUST aufgenommen und verzeichnet. Dazu gehörten ex J 3 (Reformationsakten), B 67/IX-XIII (Beziehungen zu den Klöstern und Stiften), B 130 - B 135 (Spitäler und Wohltätigkeitsanstalten im Zuständigkeitsbereich) sowie die Standbuchserie A 221/XIII (Pfarreien ). In die Bestandsbildung eingeschlossen wurde auch der bisher als Urkundenserie behandelte Selekt "Testamente" (Rep. A 50). Die Analyse von A 50 ergab, dass die knapp 1000 Archivalieneinheiten zu 90% der Registratur der Geistlichen Registratur entstammten; zudem konnte man schnell erkennen, dass sich viele der einzeln gelegten Testamente mit Schriftverkehr und Inventaren zu einem Testaments- und Nachlassakt vereinen ließen.

Schließlich wurden auch die angesprochenen unverzeichnet am Fach liegenden Einzelblätter gesichtet und so weit dies vom Aufwand her vertretbar war in die Aktenbildung eingebunden. So konnten immerhin knapp 1800 Akten neu zum Bestand erschlossen werden, ohne dass verschwiegen werden kann, dass weiter 3,6 lfm Einzelblätter einer Verzeichnung harren.



An der Erschließungsarbeit beteiligt waren vornehmlich Dr. Klaus Rupprecht, zuweilen unter Einbeziehung von Praktikanten, und Dr. Martin Schramm. Für die Strukturierung des Bestands zeichnet Dr. Klaus Rupprecht verantwortlich. Aufgrund des Fehlens einer historischen Vorlage wurde, orientiert am Aktenbefund, ein eigener Aktenplan entwickelt. Die Gliederung und Nennung der einzelnen Pfarreien (Gliederungspunkt 5) orientiert sich am Stand der Pfarreiorganisation am Ende des Alten Reiches (Angaben nach J.B. Roppelt), allerdings unter Einschluss jener Pfarreien, die dem Bistum Bamberg in der Reformations- bzw. Gegenreformationszeit verloren gingen.



Aktuell besteht der Bestand aus 5663 Akten und Bänden im Umfang von 38,6 lfm.



Nur in geringen Teilen in die Analysen einbezogen wurden die Urkunden- und Rechnungsbestände. Hier sei insbesondere auf die Urkundenfindmittel Rep. A 95 (Bamberger Pfarreiurkunden) und Rep. A 232/V (Rechnungen) verwiesen, in welchen sicherlich weitere Unterlagen der Registratur der Geistlichen Regierung zu finden sind.





4. Hinweise zur Benützung



Die einzelnen Verzeichnungseinheiten umfassen die aktuelle Signatur, den (in der Regel recht ausführlichen) Betreff, die Laufzeit des Akts und Hinweise auf alte Registratursignaturen sowie frühere Signaturen des Staatsarchivs Bamberg. Um die Manipulationsarbeiten am Bestand und am Fach kümmerte sich Herr Jenisch. Die Akten sind folgendermaßen zu bestellen: Hochstift Bamberg, Geistliche Regierung, Akten und Bände, Nr. ....



05.10.2011



Dr. Klaus Rupprecht