Das 1813 erlassene "Edikt über die Verhältnisse
der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern" stellt
einen wesentlichen Schritt auf dem beschwerlichen Weg der Emanzipation der
vor allem seit 1806 mit den neubayerischen Gebieten zum Königreich
Bayern gekommenen Israeliten dar. Die nach den §§ 2 und 3 dieser
Verordnung erstellten "Juden-Matrikeln" bilden dabei die
Schnittstelle zwischen den alten Beschneidungsnamen und den nunmehrigen
festen Familiennamen. Sie sind damit eine zentrale Quelle für die
durch die freiwillige oder erzwungene Auswanderung der Juden aus
Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert heute weltweite genealogische
Forschung. Darüber hinaus erfassen die Matrikeln nicht allein die jüdische
Bevölkerung eines Kreises und späteren Regierungsbezirks,
sondern geben mit den Nachweisen über deren "Nahrungserwerb"
auch Auskunft über gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Die grundsätzliche wie überregionale Bedeutung der Kreismatrikel
ergibt sich damit von selbst.
Die Veröffentlichung von
Quellen steht in der Tradition der bayerischen Archivverwaltung und ergibt
sich zugleich aus ihrem gesetzlichen Auftrag. Archive sollen die ihnen
anvertrauten Unterlagen nicht nur erschließen und sichern, sondern
auch zugänglich machen und auswerten.
Auch die Gesellschaft
für Familienforschung in Franken e.V. hat die Aufgabe, die
Benutzbarkeit genealogisch wichtiger Unterlagen zu erleichtern.
Gleichzeitig steht das Vorhaben für eine gelungene Kooperation
zwischen einem öffentlichen Archiv und einem privatrechtlich
organisierten Verein. Dabei waren sich alle Beteiligten einig, dass die
Zusammenführung der jeweiligen Fähigkeiten zu Synergien führt,
die gerade in einer Zeit knapper staatlicher Mittel noch Erfolge im
Dienste der historischen wie der familiengeschichtlichen Forschung ermöglichen.
Beide Partner haben sich zum Ziel gesetzt, die Matrikeln der bayerischen
Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken mit den Mitteln der
heutigen Informationstechnologie zugänglich zu machen und vorzulegen.
Die Beschränkung auf Franken ergibt sich dabei aus der satzungsmäßigen
Zuständigkeit der Gesellschaft für Familienforschung in Franken
e.V.
Die wissenschaftliche Einleitung hat Gerhard Rechter als
Leiter des Staatsarchivs Nürnberg besorgt, welches die hier
publizierte Matrikel verwahrt. Das Vorhaben wäre jedoch ohne das völlig
ehrenamtliche Engagement der Herren Edgar Hubrich und Wilhelm Veeh von der
Gesellschaft für Familienforschung in Franken nicht zustande
gekommen. Diesen gilt dafür besonderer Dank.
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München, im Februar 2003 |
Nürnberg, im Februar 2003 |