Bitte beachten Sie, dass jede Familienforschung aus der Zeit nach 1876 beim Gemeindearchiv des letzten Wohnorts einer Person einsetzen sollte, für die Zeit davor beim Pfarrarchiv des Wohnorts. Nur mit den so erlangten Angaben kann unter Umständen eine Anfrage bei einem Staatsarchiv zu Ergebnissen führen.
Die Generaldirektion
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
für gesamtes Staatsgebiet zuständige staatliche Stellen
Das Hauptstaatsarchiv ist am Dienstag, dem 16. Februar 2010, für den Benützerverkehr nur bis 12.00 Uhr geöffnet.
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