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StA München, Autobahndirektion Südbayern 33
Kommentar
StA München, Autobahndirektion Südbayern 33
Konzept eines Schreiben an die Dienststellen der Autobahndirektion wegen Maßnahmen zur Brandvorsorge, 1946 Januar 7 (München)

Archivaliengattung: Akt
Schwierigkeitsgrad: schwer
Schreiberhände:
  • Bearbeitungsvermerk (Bleistift) (S1)
  • Vordruck des Einberufungsformulars (S2)
  • Kanzleivermerk-Stempel mit handschriftlichen Eintragungen (S3)
  • Schreiber des Konzepts (Köhler) (S4)
  • Korrekturen mit braunem Stift (Marschall) (S5)
In einem Akt der Autobahndirektion Südbayern (Laufzeit: 1933–1949) ist dieser Entwurf für ein Schreiben der Verwaltung der Autobahnen in Bayern an alle Dienststellen der Autobahndirektion überliefert, in dem Maßnahmen zur Brandvorsorge bestimmt werden.

Wegen Papiermangels ist das Konzept auf den Vordruck eines Einberufungs-Formulars geschrieben, das als Tabelle angelegt ist und in der Kopfzeile Spaltenbezeichnungen in Frakturschrift zeigt (die hier der Einfachheit halber als eine Zeile angezeigt wird, obwohl die Zellen mehrzeilig beschrieben sind).
Das Konzept selbst ist mit blauer Tinte von einer Person namens Köhler in Kurrent verfasst, eine andere Hand hat Korrekturen mit braunem Farbstift vorgenommen, die wegen der geringen Größe der Schrift und des stark abgeflachten Mittelbandes teilweise kaum zu entziffern sind. Dieser Schreiber (Marschall) setzt keine Punkte über Umlauten. Oben in der Mitte befindet sich ein Kanzleivermerk-Stempel, der Antiqua-Druckschrift und Einträge von verschiedenen Händen zeigt.
Entzifferung

(Absatz Beginn)
(Bearbeitungsvermerk (Bleistift):) Aa [Einberufungsformular:] (Vordruck des Einberufungsformulars:)

L(au)f(en)d(e)N(umme)rFamilien= undVornamen(Rufnamen unterstreichen)Wehr- nummerDienst-gradundWehr-dienst-verhältnisGeburts- tag, =monat, =jahrBerufSpezialistAnschriftdesEinberufenenMeldung am        beiEinberufen zur Ableistung welcherUebung
123456789a        9b10
[Stempel:] 
(Kanzleivermerk-Stempel mit handschriftlichen Eintragungen:) Kanzleivermerk 
Eingang 
Reinschr(ift)        9.1. Hea) 
Vergl(ichen)        10.1.46 Xgb) 
Abg(esandt)        11.1. hec) 
       (Schreiber des Konzepts (Köhler):) Entwurf!
10 Verwaltung
11 der Autobahnen        München(Wechsel des Schriftsystems), 7. Jan(uar) 46
12 in Bayern
13 9/ (Bearbeitungsvermerk (Bleistift):) Aa
14 (Schreiber des Konzepts (Köhler):) 1.)        An die Dezernate, Büro und
15        alle S(traßen)m(eistereien).d) 
16 Betrifft: Feuersicherheit bei Ofenheizungen.
17        Ein vorgekom(m)ener(getilgt) Brandfall (Korrekturen mit braunem Stift (Marschall):) im Dienstgebaude (Schreiber des Konzepts (Köhler):) gibt Ver-
18 anlassung darauf hinzuweisen, daß bei den
19 behelfsmäßig aufgestellten eisernen Öfen
20 ganz besondere Vorsicht notwendig ist.
21 Öfen und Rauchrohre müssen mindestens
22 25 cm von hölzernen Wänden und Decken
23 entfernt sein. Bodenbleche müssen unter
24 den Öfen und vor den Heiztüren unbedingt
25 vorhanden sein.
26 Dort wo die Öfen Mängel aufweisen, wie 
27 fehlende Aschentüren, schlechte Rauchabzugs-
28 rohre u(nd) s(o) w(eiter) sind unter allen Umständen
29 die Öfen dauernd entsprechend zu überwachen.
30 Besonders ist darauf zu achten, daß so rechtzeitig
31 das Nachheizen eingestellt wird, daß sich 
32 bei Dienstschluß kein Feuer und keine
33 Glut mehr im Ofen befindet.
34 In jeden mit Ofenheizung versehenen Dienst-
35 raum ist ein V(getilgt) verantwortlicher Bediensteter
36 aufzustellen der für die Einhaltung dieser
37 Vorschrift sorgt und sich vor Verlassen des Raumes
38 davon überzeugt, daß das Feuer ausgebrannt
39 ist und alle Ofentüren fest verschlossen sind.
40 Diese Vorschrift ist allen Bediensteten gegen
41 Unterschrift zur Ken(n)tnis zu geben.
42 (Korrekturen mit braunem Stift (Marschall):) #e)  (Schreiber des Konzepts (Köhler):) Bei Nichtbeachtung und vorkom(m)enden Schadens-
43 fällen, wird der Verantwortliche haftbar gemacht.
44 2.) (Bearbeitungsvermerk (Bleistift):) z(um) A(kt)        (Korrekturen mit braunem Stift (Marschall):) Marschallf)   (Schreiber des Konzepts (Köhler):) Köhler
45 (Korrekturen mit braunem Stift (Marschall):) #g) Der Nachtdienst
46 der Pforten […]h) 
47 hat bei seinen
48 Rund gangen
49 durch das Haus
50 sein Augenmerk
51 auch auf den
52 Ofen zu richten
54 123456789a        9a10
[Stempel:]  (Absatz Ende)

          
    a) Kürzel nicht sicher auflösbar, möglicherweise: He(ller)(Textzitat) (Name in anderen Produkten des Akts belegt
    b) Kürzel nicht auflösbar
    c) Buchstabenbestand unsicher, Kürzel nicht auflösbar
    d) die Worte Dezernate(Textzitat), Büro(Textzitat) und S(traßen)m(eistereien)(Textzitat) wurden mit Rotstift abgehakt, um die Absendung des expedierten Schreibens an diese Stellen zu bestätigen
    e) F(Textzitat)-förmiges Einfügungszeichen
    f)  die Unterschrift ist nur mithilfe anderer Produkte des Akts zu entziffern
    g) F(Textzitat)-förmiges Einfügungszeichen
    h) Wort nicht zu entziffern, möglicherweise handelt es sich um einen Eigennamen
Transkription

(Absatz Beginn)
(Bearbeitungsvermerk (Bleistift):) Aa
[gedrucktes Formular:](Vordruck des Einberufungsformulars:)
(Kanzleivermerk-Stempel mit handschriftlichen Eintragungen:) Kanzleivermerk 
Eingang 
Reinschrift        9.1. Hea) 
Verglichen        10.1.[19]46 Xgb) 
Abgesandt        11.1. hec) 
       (Schreiber des Konzepts (Köhler):) Entwurf!
Verwaltung
10 der Autobahnen        München(Wechsel des Schriftsystems), 7. Januar [19]46
11 in Bayern
12 9/ (Bearbeitungsvermerk (Bleistift):) Aa
13 (Schreiber des Konzepts (Köhler):) 1.)        An die Dezernate, Büro und
14        alle Straßenmeistereien.d) 
15 Betrifft: Feuersicherheit bei Ofenheizungen.
16        Ein e)  Brandfall (Korrekturen mit braunem Stift (Marschall):) im Dienstgebaudef)  (Schreiber des Konzepts (Köhler):) gibt Ver-
17 anlassung darauf hinzuweisen, daß bei den
18 behelfsmäßig aufgestellten eisernen Öfen
19 ganz besondere Vorsicht notwendig ist.
20 Öfen und Rauchrohre müssen mindestens
21 25 cm von hölzernen Wänden und Decken
22 entfernt sein. Bodenbleche müssen unter
23 den Öfen und vor den Heiztüren unbedingt
24 vorhanden sein.
25 Dort wo die Öfen Mängel aufweisen, wie 
26 fehlende Aschentüren, schlechte Rauchabzugs-
27 rohre und so weiter, sind unter allen Umständen
28 die Öfen dauernd entsprechend zu überwachen.
29 Besonders ist darauf zu achten, daß so rechtzeitig
30 das Nachheizen eingestellt wird, daß sich 
31 bei Dienstschluß kein Feuer und keine
32 Glut mehr im Ofen befindet.
33 In jeden mit Ofenheizung versehenen Dienst-
34 raum ist ein  g) verantwortlicher Bediensteter
35 aufzustellen, der für die Einhaltung dieser
36 Vorschrift sorgt und sich vor Verlassen des Raumes
37 davon überzeugt, daß das Feuer ausgebrannt 
38 ist und alle Ofentüren fest verschlossen sind.
39 Diese Vorschrift ist allen Bediensteten gegen
40 Unterschrift zur Kenntnis zu geben.
41 (Korrekturen mit braunem Stift (Marschall):) Der Nachtdienst
42 der Pforten […]h) 
43 hat bei seinem
44 Rundgangen
45 durch das Haus
46 sein Augenmerk
47 auch auf den
48 Ofen zu richten.i) 
49 (Schreiber des Konzepts (Köhler):) Bei Nichtbeachtung und vorkommenden Schadens-
50 fällen wird der Verantwortliche haftbar gemacht.
51 2.) (Bearbeitungsvermerk (Bleistift):) zum Akt        (Korrekturen mit braunem Stift (Marschall):) Marschallj)   (Schreiber des Konzepts (Köhler):) Köhler (Absatz Ende)

          
    a) Kürzel nicht sicher auflösbar, möglicherweise: He(ller)(Textzitat) (Name in anderen Produkten des Akts belegt
    b) Kürzel nicht auflösbar
    c) Buchstabenbestand unsicher, Kürzel nicht auflösbar
    d) die Worte Dezernate(Textzitat), Büro(Textzitat) und S(traßen)m(eistereien)(Textzitat) wurden mit Rotstift abgehakt, um die Absendung des expedierten Schreibens an diese Stellen zu bestätigen
    e) von anderer Hand durch Durchstreichen getilgt: vorgekommener(Textzitat)
    f) im Dienstgebaude(Textzitat) nachträglich eingefügt mit braunem Buntstift
    g) durch Durchstreichen getilgt: V(Textzitat)
    h) Wort nicht sicher zu entziffern, möglicherweise handelt es sich um einen Eigennamen
    i) die vorangehenden acht Zeilen: Der Nachtdienst [...] Ofen zu richten.(Textzitat) am linken Rand von anderer Hand nachgetragen
    j) die Unterschrift ist nur mithilfe anderer Produkte des Akts zu entziffern