Die Statuten des Kollegiatstifts St. Johann in Regensburg
Eine kleine Ausstellung des Fachbereichs Archiv- und Bibliotheks- wesen der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bearbeitet von Philipp Winkler Eröffnung der Ausstellung am Dienstag, 9. Juni 2026, 9.30 Uhr Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Schönfeldstraße 5, 80539 München Am Dienstag, 9. Juni 2026, wird im Bayerischen Hauptstaatsarchiv die kleine Ausstellung „Die Statuten des Kollegiatstifts St. Johann in Regensburg“ eröffnet. Nachgezeichnet wird die historische Entwicklung der Stiftsstatuten, die seit 1127 als „Verfassung“ dieser Institution gelten können. Die Ausstellung wurde im Rahmen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst 2024/2027 für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern erarbeitet. Wer die Stiftskirche St. Johann in Regensburg betritt, spürt die Spiritualität des Ortes. Allerdings prägen das Stift nicht nur Gebete und Liturgie, sondern auch sehr menschliche Fragen: Wer darf was entscheiden? Wer erhält welchen Anteil an den Einnahmen? Wie organisiert man eine Gemeinschaft so, dass sie über tausend Jahre hinweg stabil bleibt? Antworten liefern die Statuten, die schriftlich fixierten Regelwerke für die innere Organisation des Stiftes. Im Gegensatz zu Mönchen waren die Chorherren von St. Johann Weltgeistliche. Sie waren in die Gesellschaft eingebunden und betrieben Seelsorge. Während Mönche meist in persönlicher Armut lebten, verwalteten die Chorherren den gemeinschaftlichen Besitz des Stiftes und ihre eigenen Einkünfte. Diese besondere Form des geistlichen Lebens erforderte verbindliche Regeln. Andere Stifte standen häufig unter dem Einfluss von Landesherren oder Bischöfen, St. Johann bewahrte sich eine gewisse Eigenständigkeit und wichtige Vorrechte. Hierzu gehörte das Recht, den Vorsteher, den Propst, zu wählen, auch wenn er ein Mitglied des Domkapitels sein musste. Die Geschichte der Statuten ist auch eine Geschichte von Konflikten und Kompromissen. Hier der Wettstreit zwischen Propst und Kapitel, insbesondere aufgrund von Auseinandersetzungen um Pfründe, also Einkommen. Dort die Bemühungen der Bischöfe, als Schiedsrichter Ordnung in das Gefüge zu bringen. Während der Propst an Macht verlor, emanzipierten sich Stiftskapitel und Dekan. Im 19. Jahrhundert erfolgte schließlich eine Neuausrichtung ohne Propst. König Ludwig I. wandelte das Stift in ein Seniorenstift um und bewahrte es so vor dem Aussterben. Damit änderte sich der Charakter der Statuten: Weg von der Verwaltung herrschaftlichen Grundbesitzes, hin zu einer würdigen Organisation für den Unterhalt Geistlicher im Ruhestand. Konstanten bis zur aktuellen Fassung der Statuten aus dem Jahr 2022 sind Anpassungen an die Neuerungen im Kirchenrecht und an die Herausforderungen der veränderten Vermögensverhältnisse. Die Integration von Laien in die Verwaltung resultiert aus den Veränderungen in den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Stiftes. Die Ausstellung lädt dazu ein, der Entwicklung auf den Grund zu gehen. Originalquellen veranschaulichen, wie das Stift St. Johann durch eine ausgewogene innere Verfassung, die immer wieder an die geänderten Verhältnisse angepasst wurde, über Jahrhunderte hinweg seine Identität bewahren konnte, ohne den Anschluss an die Gegenwart zu verlieren. Die Ausstellung kann vom 9. Juni bis 3. Juli 2026 im Hauptgebäude des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Treppenhaus, 1. OG), Schönfeldstraße 5, 80539 München besucht werden. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.30–18.00 Uhr, Freitag 8.30–13.30 Uhr. Eintritt frei. Allgemeine öffentliche Führung: Dienstag, 9. Juni um 13.30 Uhr Pressemitteilung Ausstellungskatalog Ausstellungsplakat, Plakatgestaltung, Benjamin Gerum, GDA. Eingestellt am 8. Juni 2026.