Am Mittwoch, 22. Juli 2026, wird der Geschützte Virtuelle Lesesaal der Staatlichen Archive Bayerns feierlich freigeschaltet.
In nur 25 Monaten realisierten die Staatlichen Archive Bayerns dieses äußerst anspruchsvolle Entwicklungsprojekt. Mit zahlreichen richtungsweisenden Lösungen für die Archivgutnutzung in digitaler Form positionieren sich die Staatlichen Archive Bayerns als innovativer und moderner Informationsdienstleister unter den Gedächtnisinstitutionen. Künftig werden alle Fachdienstleistungen von der Bestellung des Archivguts und dessen Einsichtnahme bis hin zur Schutzfristverkürzung und der Anforderung von Reproduktionen digital angeboten.
Der Geschützte Virtuelle Lesesaal der Staatlichen Archive Bayerns (GVL) ist virtuell, da er nicht nur in den Lesesälen der staatlichen Archive, sondern auch orts- und zeitunabhängig über das Internet aufgerufen und genutzt werden kann. Er ist zudem geschützt, weil durch ihn auch Archivgut, das noch gesetzlichen Schutzfristen unterliegt, berechtigten Bürgerinnen und Bürger verlässlich online zugänglich gemacht werden kann.
Zum Funktionsumfang des GVL gehören u.a. ein elektronischer Benutzungsantrag und eine digitale Benutzerverwaltung. Eine neu gestaltete Findmitteldatenbank erlaubt die digitale Archivalienbestellung sowie die automatisierte Bereitstellung und unmittelbare Einsichtnahme in digitale und retrodigitalisierte Archivbestände. Anträge auf Schutzfristverkürzung und Aufträge für die Recherche nach Baugenehmigungsakten können ebenso digital gestellt werden wie die Bestellung von Reproduktionen und die Begleichung der dafür berechneten Gebühren. Hinzu kommen ergänzende Funktionen wie die Benutzerberatung per Videokonferenz oder eLearning-Kurse zu quellenkundlichen und grundwissenschaftlichen Themen. Eine virtuelle Zusammenarbeit in einem Co-Working-Space ist nun ebenso möglich wie die digitale Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer an Citizen-Science-Projekten insbesondere bei der archivischen Erschließung. In Fällen, in denen auf eine rechtssichere Authentifizierung der Archivbenutzerinnen und -benutzer nicht verzichtet werden kann, wird die Authentifizierung per BundID oder über das Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER ermöglicht. Ersatzweise erfolgt die Registrierung durch Video-Ident-Verfahren. Standardisierte Archivbescheide werden automatisiert erstellt und zugestellt oder – bei Kundinnen und Kunden ohne elektronische Kontaktmöglichkeit – über das zentrale Druck- und Versandzentrum der Finanzverwaltung analog verschickt.
Abb.: Freischaltung des Geschützten virtuellen Lesesaals der Staatlichen Archive Bayerns am 22. Juli 2026 (v.l.n.r.): Dr. Bernhard Grau (Generaldirektor der Staatlichen Archive) --- Christian Fabian Näser (startext GmbH) --- Dr. Michael Puchta (Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns) --- Martin Stegmeier (Direktor des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern) --- Andreas Koch (Präsident des Landesamts für Finanzen) --- Dr. Dirk Wintzer (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst).
Fotografin: Elisabeth Miletic, Bayerisches Hauptstaatsarchiv
© Bayerisches Hauptstaatsarchiv
eingestellt am 22.7.2026