Zugänglichmachung von Archivgut des Freistaates Bayern zu Rückerstattung und Entschädigung über das Themenportal „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“

 

Die Staatlichen Archive Bayerns verwahren eine nach Umfang und Inhalt höchst bedeutende archivische Überlieferung zur „Wiedergutmachung“ von NS-Unrecht. Hierzu zählen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv Akten des Landesentschädigungsamts (LEA), des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung (LAVW) sowie zentralbehördliche Sachakten. In den Staatsarchiven wird hingegen die Überlieferung der fünf bayerischen Wiedergutmachungsbehörden sowie die der bayerischen Finanzmittelbehörden verwahrt.

Mit Projektbeginn im April 2023 wurden zunächst die Bestände der Wiedergutmachungsbehörde I für Oberbayern aus dem Staatsarchiv München bearbeitet. Gefördert vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) werden bis 2030 auch Akten des Landesentschädigungsamts und der bayerischen Ministerien digitalisiert und tiefenerschlossen. Die Metadaten und Digitalisate sollen unter Beachtung der rechtlichen Maßgaben auf dem Themenportal „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ online bereitgestellt werden.

Zuständig für die „Wiedergutmachung“ nationalsozialistischen Unrechts war seit den frühen 1950er Jahren das BMF. Die Bundesländer wirkten im Rahmen des föderalen Staatsaufbaus an der Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelungen mit, deren Vollzug bis heute in die Zuständigkeit der Landesbehörden fällt. Opfer des Nationalsozialismus konnten Entschädigungs- und Rückerstattungsanträge bei den zuständigen Ämtern der westlichen Bundesländer vorbringen. „Wiedergutmachung“ konnte dabei das unermessliche Leid, das den Opfern von NS-Unrecht zugefügt wurde, nicht aufwiegen, sondern den Betroffenen und Ihren Hinterbliebenen nur materielle Unterstützung gewähren.

Hunderttausende solcher „Wiedergutmachungsakten“ in bayerischen Archiven dokumentieren, wie die Entschädigungs- und Rückerstattungsgesetze in der deutschen Nachkriegszeit umgesetzt wurden. Sie belegen sowohl die NS-Verbrechen im Einzelfall als auch den Umgang des demokratischen Rechtstaats mit diesem schweren Erbe. Die Akten zeigen, wie die Behörden im Einzelfall entschieden haben und welche Unterschiede und Widersprüche trotz geltender gesetzlicher Regelungen dabei auftraten.

In absehbarer Zeit werden keine Überlebenden von Shoah, Porajmos und NS-Terror mehr unter uns weilen. Für die Demokratie- und Identitätsgeschichte Deutschlands besteht jedoch auch zukünftig die Verpflichtung, dauerhaft an das Leid der Verfolgten zu erinnern und ihr Andenken zu bewahren. Aus dieser Verpflichtung heraus ergeben sich Folgeaufgaben der „Wiedergutmachung“, die das BMF unter anderem mit dem Aufbau des Themenportals „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ umsetzt.

Das Portal wird von der Deutschen Digitalen Bibliothek DDB im Archivportal-D bereitgestellt und führt Informationen zu den einschlägigen Archivbeständen zum Thema der „Wiedergutmachung“ von Bund und Ländern, kommunalen und freien Archivträgern zusammen. Weitere relevante Archivträger werden ebenso in das Gesamtprojekt eingebunden wie Wissenschaft, Forschung und andere gesellschaftliche Stakeholder. Projektbezogene Angebote der Öffentlichkeits- und historisch-politischen Bildungsarbeit ergänzen das Vorhaben. Für die Familien und Nachkommen der Verfolgten selbst bergen die Akten oftmals wertvolle und teils unbekannte Hinweise zur eigenen Familien- und Identitätsgeschichte.

Kontakt:
Dr. Fabienne Huguenin
Tel.: +49 (89) 28638-3033
E-Mail: poststelle@gda.bayern.de