Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestags ihren Weg durch die West-Lobby des Reichstagsgebäudes nehmen, kommen sie seit kurzem an einer Tischvitrine vorbei, die unter ihrer gläsernen Haube ein aufgeschlagenes Faksimile des Grundgesetzes birgt. Dieses Stück stammt aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, genauer aus dem Nachlass von Anton Pfeiffer. Die darin enthaltenen Mehrfachexemplare des Grundgesetz-Faksimiles wurden in einen Mischbestand politisch-gesellschaftlich bedeutender Dokumente eingereiht (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Sammlung Varia 1826/1; vgl. Nachrichten Nr. 72/2017, S. 52–53). Einer der Bände wurde dem Deutschen Bundestag als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt und wird dort seither öffentlich präsentiert.


Das Original des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1949 wird im Archiv des Deutschen Bundestags verwahrt. Ein hellbrauner Ledereinband umfängt die nur gut 50 Seiten aus Büttenpapier, deren letzte Blätter die Unterschriften des damaligen Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, der Minister-, Staats- bzw. Senatspräsidenten und 1. Bürgermeister der Länder sowie aller an der Entstehung des Grundgesetztextes beteiligten Frauen und Männer tragen. Das schwarz-rot-goldene Einmerkband markiert die Seite mit Art. 56 GG, der Eidesformel für Bundespräsident und Bundeskanzler. Zu deren Vereidigung kommt das Original noch regelmäßig zum Einsatz.


Beim Ablegen des Amtseides durch die Bundesminister wird dagegen häufig ein Faksimile des Grundgesetzes verwendet. Die Praxis, von diesem bedeutenden Dokument eine Serie von Faksimiles herstellen zu lassen, setzte bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ein: Schon im Juni 1949 wurde die Druckerei Rudolf Stodieck in Bonn, die bereits das Originalexemplar gedruckt hatte, beauftragt, insgesamt 310 Exemplare in zwei verschiedenen Formaten zu produzieren. Diese wurden dann an die Mitglieder des Parlamentarischen Rates sowie – stets streng limitiert – an Ehrengäste des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers sowie an Ländervertreter und Alliierte vergeben. Auch in den folgenden Jahrzehnten wurden weitere Faksimiles in Auftrag gegeben und etwa anlässlich der zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag oder an Mitglieder der Bundesversammlung verteilt.


Dass nun ausgerechnet Anton Pfeiffer (1888–1957) über eine so außergewöhnlich umfangreiche Sammlung von über 20 Faksimile-Exemplaren aus der ursprünglichen Serie von 1949 verfügt hat, ist kein Zufall. In der Weimarer Zeit Landtagsabgeordneter für die BVP, wurde der studierte Lehrer 1945 zum Leiter der Bayerischen Staatskanzlei berufen, die er (mit kurzer Unterbrechung 1946 als Bayerischer Staatsminister für Sonderaufgaben) bis 1950 leitete; in dieser Funktion verantwortete er 1948 auch den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, zu dessen Vorsitzendem er gewählt wurde. Er war sowohl Mitglied der Bayerischen Verfassunggebenden Landesversammlung als auch des Parlamentarischen Rates und damit gleich mehrfacher „Verfassungsvater“. Schließlich leitete er bis 1952 die Abwicklungsstelle des Parlamentarischen Rates und gelangte sicherlich in dieser Funktion in den Besitz der Faksimiles, die wohl zur treuhänderischen Weitergabe gedacht waren. Genau diese Intention hat nun das Bayerische Hauptstaatsarchiv erfüllt und dem Deutschen Bundestag aus dem Nachlass gerne ein Exemplar des Faksimiles zur Verfügung gestellt. Als Gruß aus dem Freistaat an die Bundeshauptstadt und die dort wirkenden Parlamentarier findet die von Anfang an nicht ganz friktionsfrei verlaufene Dreiecksbeziehung zwischen Grundgesetz, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland mit dieser Dauerleihgabe also zumindest im Kleinen eine versöhnliche Fortsetzung.


Thomas Paringer

 

Abb.1 bis 3: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Sammlung Varia 1826/1 (Fotos: Bayerisches Hauptstaatsarchiv). 

Dieses Fundstück ist in den Nachrichten aus den Staatlichen Archiven Bayerns erschienen, Heft 76/2019.