Einleitung
Vorwort
1. Behördengeschichte
Mit Verordnung vom 23. April 1799 kam das Forstwesen als "V. Deputation in Kultur-, Forst- und Bausachen" zur neu errichteten Generallandesdirektion von Baiern. Bereits 1803 erfolgte eine Zuordnung als "Geheimes Central-Bureau in Forst- und Jagdsachen" zum mittlerweile gegründeten geheimen Ministerial-Finanz-Departement, bevor man mit dem Organisationsedikt vom 25. August 1808 ein 1807 eingerichtetes Oberstes Forstamt als eigene Sektion des Finanzministeriums in "Generalforstadministration" umbenannte.
Auch die Forstinspektoren und Oberförster waren bis 1818 dieser Generalforstadministration unmittelbar unterstellt, da erst zu diesem Zeitpunkt die mittelbehördliche Verwaltung des Forst- und Jagdwesens an die bei den Kreisregierungen eingerichteten Kammern der Finanzen überging.
Die Zugehörigkeit des Forstwesens zum Finanzministerium wurde mit Verordnungen vom 01.07.1853 und 19.02.1885 (Errichtung einer so genannten Ministerialforstabteilung) beibehalten und änderte sich erst im Jahr 1935 durch die Bildung der unmittelbar der Staatskanzlei unterstellten Landesforstverwaltung. Das am 28.03.1852 erlassene Bayerische Forstgesetz galt über 100 Jahre bis 1965.
2. Aussonderung und Bestandsbildung
Die Aussonderungen für die gebildeten Bestände MELF 4/1 (Forstwesen) und MF 22 (Forstwesen) erfolgten bereits in den Jahren zwischen 1980 und 1990 in Form von mehreren kleineren Abgaben.
Die Abgaben umfassen den Zeitraum von 1803 bis zum Beginn der 1970er Jahre, also fast 200 Jahre, und durchlaufen damit die ministerielle Zuständigkeit des Finanzministeriums von 1808-1935, der bei der Staatskanzlei angesiedelten Landesforstverwaltung von 1935-1945 und schließlich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab 1946.
Die Abgaben wurden in Zusammenarbeit mit den Archivoberräten Dr. Lauchs und Dr. Korn von Kursen des höheren und gehobenen Dienstes der Ausbildungsjahrgänge 1987-1991 verzeichnet und im Mai 1991 von den damaligen Archivinspektoren z. A. Thomas Steck und Edeltraud Haberl zu Ende verzeichnet, als Bestand formiert und zunächst im Sinne einer Stabilen Registratur in den Fonds des Landwirtschaftsministeriums mit der Bezeichnung ML-Forst Nr. 8600 - 10684 eingereiht.
Die Tatsache, dass der Bestand neben den nach 1945 entstandenen Unterlagen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (archivübliche Abkürzung: MELF) auch die Provenienzen des Staatsministeriums der Finanzen (MF) und der Landesforstverwaltung enthielt, führte allerdings dazu, dass einer endgültigen Formierung des Bestandes doch Bedenken im Hinblick auf eine provenienzgerechte Bestandstektonik im Wege standen.
Die nunmehr in den Jahren 2007 und 2008 durch die Unterzeichnete vorgenommene Trennung und Neuformierung des Bestandes ML-Forst durch die Bildung des hier vorliegenden Findbuchs beim Fonds des Staatsministeriums der Finanzen bis 1945 (MF 22) und die Aufstellung eines provenienzreinen Bestandes für die Zeit nach 1945 im Fonds des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF 4) spiegelt nun einerseits die Tatsache der auf jeden Fall vorhandenen Stabilen Registratur innerhalb der Forstverwaltung bis 1945 wider und andererseits den Neuanfang der Bayerischen Staatforstverwaltung nach 1945 mit der Gründung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Für die Zeit vor 1945 wurde die Überlieferung der Landesforstverwaltung, die größtenteils innerhalb des Registraturkörpers des Finanzministeriums kontinuierlich weitergeführt und ergänzt wurde, und nach 1945 zur Forstabteilung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitwanderte, als stabile Registratur im Fonds des Finanzministeriums belassen. 365 der insgesamt 852 Akten des Repertoriums MF 22: Forstwesen sind deshalb provenienzgemäß der 1935 gegründeten und 1945 wieder aufgelösten Landesforstverwaltung bei der Staatskanzlei zuzuordnen, weil sie dort als Vorgang abgeschlossen werden konnten oder in dieser Zeit als Akt gebildet und abgeschlossen wurden.
Die Provenienzzugehörigkeit ist in der elektronischen Datenbank vermerkt, kann grundsätzlich vom Benützer aber auch am Laufzeitende der Archivalien abgelesen werden. Akten, die im Zeitraum zwischen 1935 - 1945 angelegt wurden, aber erst nach 1945 abgeschlossen worden sind, befinden sich im für die Zeit nach 1945 gebildeten Forstbestand MELF 4: Fortswesen.
3. Registratur- und Aktenordnung
Ein Aktenplan des Finanzministeriums von 1931 teilt das Forstschriftgut innerhalb der für das Forstwesen gebildeten Sparte 7 in XIX Hauptgruppen ein, welche sich wiederum in Generalia und Spezialia untergliedern. Die meisten Archivalien sind nach diesem Aktenplan geordnet und sind mit den Aktenzeichen der römisch bezifferten Hauptgruppen versehen.
Alle beim Finanzministerium angelegten Akten wurden zunächst in die Registratur der Landesforstverwaltung übernommen und als Bände oder Sachakten in vielen Fällen direkt weitergeführt und in der vom Ministerium übernommenen Registraturordnung belassen. Auch längst abgeschlossene, aber noch nicht an das Archiv abgegebene Akten aus dem 19. Jahrhundert wanderten mit der Registratur mit in die Landesforstverwaltung (Stabile Registratur). 1937 sonderte die Landesforstverwaltung Sach- und Personalakten aus, die im Bestand Finanzministerium (MF 12) zu finden sind (siehe Punkt 5).
1944 dann führte die Landesforstverwaltung eine neue Aktenordnung ein, welche zum Abschluss der bis dahin oft über Jahrzehnte hin durchgängigen Band- und Sachaktenserien führte und sich in der Bildung neuer loser, nun nicht mehr gehefteter, Akten niederschlägt. Die Einführung des neuen Aktenplans ein Jahr vor Kriegsende, mit dem die 150 Jahre bestehende Forstregistratur nun eine deutliche Zäsur erfuhr, erleichterte die Aufteilung des Bestandes in MF 22 vor 1945 und MELF 4 nach 1945, weil die Neubildung der Registratur und die neue ministerielle Zuständigkeit für das Forstwesen zeitlich nahezu zusammenfielen.
Der Aktenplan von 1944 bestand aus XX Sparten, lehnte sich noch stark an seinen Vorgänger aus dem Finanzministerium von 1931 an und hatte von 1944 bis 1949 Gültigkeit.
In regulierender Weise ist dieser Aktenplan der Ordnung des vorliegenden Findbuchs ebenso wie dem Repertorium MELF 4 zugrunde gelegt. Eie weitere Untergliederung wurde entsprechend dem nach der Aufteilung des Bestandes verbliebenen Aktenanteilen modifiziert oder intensiviert, so dass sachthematische Forschungen mithilfe des tief gegliederten Inhaltsverzeichnisses gut möglich sind. Das Findmittel enthält auch ein Orts- und Personenregister.
Die Verzeichnungsintensität ist in der Regel eher einfach, wegen der großen Zahl der an der Verzeichnung beteiligten Bearbeiter allerdings nicht immer homogen.
4. Inhaltliche Charakterisierung des Findbuchs
Der eindeutige inhaltliche Schwerpunkt des vorliegenden Findbuches liegt in den Bereichen der Verwaltung der staatlichen und nichtstaatlichen Forstgrundstücke sowie bei der Fixierung, Transferierung und Ablösung von alten Forstrechten im allgemeinen und auf einzelne Forstgrundstücke und -eigentümer bezogen (Obergruppen 7 und 8). Mehr als die Hälfte der vorhandenen 852 Akteneinheiten bezieht sich auf diese beiden klassischen fiskalischen Forstbereiche. Insbesondere der Zugriff im Dritten Reich auf staatliche Wälder (Autobahnbau, Munitionslager, Siedlungen, Reichsparteitagsgelände, Jagdrechte für NS-Parteigrößen) ist bei den Forstgrundstücksakten gut dokumentiert. Aber auch die territorialen Gegebenheiten im 19. Jahrhundert, wie zum Beispiel die Zugehörigkeit der Pfalz und der so genannten Saalforstämter im heutigen Österreich zu Bayern schlagen sich im Schriftgut des Bestandes nieder.
Nicht wenige Unterlagen findet man zur Forstgesetzgebung, -organisation und -etatbewirtschaftung (Obergruppen 1-3) sowie zur Aufsicht über das Forstpersonal (Obergruppe 4). Das Ausbildungs- und Prüfungswesen im Forstbereich (Obergruppe 5) ist eher schmal dokumentiert. Eine kleinere Aktengruppe gibt es auch zur Bewirtschaftung der Wälder (Obergruppen 9 -10: Holznutzung und Nebennutzung). Erwähnenswert ist hier beispielsweise der Bereich der Torfgewinnung, aber auch die Förderung der Alm- und Weidewirtschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts.
Das ebenfalls in den Bereich der Forstnebennutzung fallende Jagdwesen ist mit 60 Akten relativ breit dokumentiert. Den Abschluss des Findbuchs bildet der noch kleine Bereich des Forst- und Naturschutzes, der Landesplanung und des Forstlichen Versuchswesen (Punkt 12 - 13), dessen zunehmende Bedeutung nach 1945 (vgl. MELF 4) sich aber durchaus schon erkennen lässt. Eine mehrbändige Betreffsserie unter dem Aktentitel "Naturschutz", die im Jahr 1900 beginnt und unter anderem Unterlagen des neu gegründeten Ausschusses zur Naturpflege enthält, zeigt deutlich das erwachende Bewusstsein für den Schutz der Natur auch auf administrativer Ebene und wird für künftige Forschungen eine wertvolle Quelle sein. Forstpersonalakten finden sich keine in diesem Bestand. Die Personalakten der leitenden Beamten der Staatsforstverwaltung wurden bei der Zerstörung der Herzog Maxburg im Jahr 1944 durch einen Luftangriff vollständig vernichtet.
5. Weitere zu Findmittel zum Forstwesen
Bestand Finanzministerium:
- MF 1: Hofjagdintendanz (1654 - 1811): 11019 - 11049
- MF 1 : Forst- und Jagdwesen: 12034 - 12081: Laufzeit 1744 - 1811 (Abteilung I!)
- MF 2: Hofjagdintendanz (1798 - 1816): 13566 - 13573
- MF 4: Forstwesen (1704 - 1844): 16771 - 16901
- MF 6: Steuer- und Domänensektion - Forstwesen: 2964 - 3097: Laufzeit 1814 - 1816
- MF 7 und 10: einzelne kleine Gruppen zum Forst- und Jagdwesen (verstreut)
- MF 12/1-2: Forst-, Trift- und Jagdwesen: 24784 - 30279: 1811 - Anfang 20. Jahrhundert
- Sach- und Personalakten bestehend aus 2 Abgabeblöcken:
1. Block: "Extradiert 1888 - 1889: MF - Sachakten mit Laufzeit ca. 1820 - 1850 und Personalakten aus dem 19. Jahrhundert
2. Block: 1937: Abgabe der Landesforstverwaltung: Sach- und Personalakten, Laufzeit: 2. Hälfte 19. Jahrhundert)
- MF 18: Forstwesen (verstreut)/Jagdsachen: ortsbezogene Spezialia: Laufzeit: 1. Hälfte 19. Jahrhundert
- MF 19: Sitzungsprotokolle der Generalforstadministration: 66475 - 66622: 1807 - 1818: Akten der Generalforstadministration: 66683 - 66802/1
- MF 20: Neuregelung der Zuständigkeit der Ministerien: Landesforstverwaltung
69428 - 69930: Laufzeit: 1934 - 1954
Reichsnährstand
- Reichsnährstand - Landesbauernschaft Bayern: Gliederungspunkt 3: Forstabteilung
- Abwickler des Reichsnährstands
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- MELF 4: Forstwesen
- MELF 8: Forstwesen
München im März 2008
Edeltraud Weber
Literatur:
Gerhard K.F. Stinglwagner: Aus der Chronik des Staatsministeriums, Teil 3: Landwirtschaft und Forstwirtschaft - ein langer Weg der Vereinigung (in: Reinhard Bocklet: 75 Jahre Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Verantwortung für die Bayerischen Bauern) München 1994, S. 119 - 151.
Elisabeth Weinberger: Vom Klosterwald zum Staatsforst (in: Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns, hrsg. von der Generaldirekion der Staatlichen Archive Bayerns; Nr. 45: Bayern ohne Klöster. Die Säkularisation 1802/03 und die Folgen. eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs), München 2003, S. 370 - S. 384.
250 Jahre Bayerische Staatsforstverwaltung - Rückblicke, Einblicke, Ausblicke - herausgegeben von Hans Bleymüller, Egon Gundermann, Roland Beck (aus: Mitteilungen der Bayerischen Staatsforstverwaltung Heft 51, Band I), München 2002.
Edeltraud Weber: Akten der Staatsforstverwaltung auf Ministerialebene. Zur Neuordnung der Forstakten in der Abteilung II des Bayerischen Hauptstaatsarchivs. In: Bayerischer Landesverein für Heimatpflege (Hrsg.), Forum Heimatforschung, Ziele - Wege - Ergebnisse 14, München 2010, S. 73 - 89.
Wald-Geschichten. Forst und Jagd in Bayern 811-2011. Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs. Bearb. von Gerhard Hetzer und Elisabeth Weinberger in Zusammenarbeit mit anderen, München 2011.
Gesetz:
Forstgesetz v. 28.03.1852, Neubekanntmachung in Nr. 35 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom 11.07.1896, S. 325 (außer Kraft ab 1.1. 1966), in : Bayerische Bereinigte Sammlung IV 533).
Bestellsignatur: BayHStA, MF + Bestellnummer
(Beispiel: BayHStA, MF 83596)
-
2.7 Finanzen
-
Finanzministerium (MF)
-
MF 22: Forstwesen
- 1. Forstgesetz
- 2. Organisation
- 3. Haushalts- und Rechnungswesen
- 4. Forstpersonal
- 5. Ausbildungs- und Prüfungswesen
- 6. Forstdienstgebäude und -wohnungen
-
7. Forstgrundstücke
- 7.1 Grundstücksverkehr (Generalia)
- 7.2 Grundstücksverkehr (Spezialia)
- 7.3 Statistik
- 7.4 Grundstücksverkehr in den Regierungsbezirken
- 7.5 Grundabtretungen
- 7.6 Überlassung von Staatswald für gemeinnützige Zwecke
- 7.7 Nichtstaatliche Forstgrundstücke
- 7.1 Grundstücksverkehr (Generalia)
-
8. Forstrechte
- 8.1 Forstrechtsgesetz und -denkschrift
- 8.2 Generalia
- 8.3 Statistik
- 8.4 Forstrechte in den Regierungsbezirken und in Österreich
- 8.5 Fixierung und Transferierung von Forstrechtsbezügen
- 8.6 Besoldungsholzbezüge
- 8.1 Forstrechtsgesetz und -denkschrift
- 9. Holznutzung
-
10. Forstnebennutzung
- 10.0.1 Generalia
- 10.0.2 Alm- und Weidwirtschaft
- 10.0.3 Fischgewässer
- 10.0.4 Landwirtschaft
- 10.0.5 Nebennutzung von Forsterzeugnissen (Torf, Harz, Waldstreu etc.)
- 10.0.1 Generalia
- 11. Jagd
-
12. Forst- und Naturschutz
- 12.0.1 Forstschutz
- 12.0.2 Naturschutz
- 13. Landesplanung
- 14. Forstliches Versuchswesen
-
MF 22: Forstwesen
-
Finanzministerium (MF)