Einleitung
Der Bestand "Ratschlagbücher" enthält die bandförmig überlieferten Rechtsgutachten sowie Gerichtsbücher der Nürnberger Ratskonsulenten. Diese wurden in den Jahren 1960 bis 1962 von Dr. Gerhard Hirschmann neu geordnet und verzeichnet. Die Neuverzeichnung konnte durch die Versetzung des Bearbeiters im September 1962 an das Stadtarchiv Nürnberg nicht zum Abschluss gebracht werden. Eine Einzelverzeichnung liegt daher lediglich für die Bände 1-9, 53, 59, 66-74, 77, 85, 88 und 99 vor; die übrigen Bände sind nur summarisch verzeichnet. Für die Ratschlagbücher Nr. 1 - 41 existiert zudem ein alter handschriftlicher Registerband (Rep. 51/a).
Die ältesten, aus dem 15. Jahrhundert stammenden Ratschlag- und Gerichtsbücher wurden von Dr. Hirschmann mit Sternnummern (Nr. 1* - 15*) an die Spitze des Bestandes gestellt, um den Registerband Rep. 51/a ohne Konkordanz benutzbar zu halten. Die darauf folgenden Nummern wurden bei den Ordnungsarbeiten Dr. Hirschmanns umsigniert, wie die Konkordanz am Ende des maschinenschriftlichen Findbuchs ausweist. Die Angaben der Konkordanz wurden bei der Retrokonversion ab Nr. 42 im Feld "Archivische Altsignatur" nachgewiesen. Aus dem Bestand entnommen wurden durch Dr. Hirschmann die alten Nummern 43-45 (jetzt: Rep. 52/b Nr. 155/a-c), 54 (jetzt: RKG-Akten 108), 67-69 (jetzt: RKG-Akten 112-114) und 79 (jetzt: Rep. 52/b Nr. 173 und 174). Die Ratschlagbücher Nr. 22, 37 und 39 fehlten nach Angabe von Dr. Hirschmann schon im 19. Jahrhundert. Diese Nummern wurden freigelassen.
Bei der elektronischen Nacherfassung mit Hilfe von OCR wurde der Stil der maschinenschriftlichen Vorlage weitgehend unverändert übernommen. Die Aufgliederung der Informationen auf Betreff, Enthält und Äußere Beschreibung war dabei teilweise nicht konsequent zu handhaben. Sofern die Einzelprodukte anhand von Folio- oder Seitenangaben aufgeschlüsselt sind, wurde jedes Produkt durch eigene Verzeichnungseinheiten wiedergegeben. Einzelne OCR-bedingte Erfassungsfehler können trotz gründlicher Nachkorrektur noch enthalten sein (z.B. Vertauschung der Zahlenwerte 3> und 5>, 0> und 8>, der Buchstaben und <l>, <e> und usw.). Auf die Erstellung eines Orts- und Personenregisters wurde aus technischen Gründen (geplante Anbindung der Register an Orts- und Personennamendatenbanken) vorerst verzichtet. Wenn in der maschinenschriftlichen Vorlage keine Laufzeitangabe vorhanden war, so wurde bei der Retrokonversion eine Schätzung in eckigen Klammern angefügt. Diese Laufzeitschätzungen sollten zu gegebener Zeit am Fach überprüft werden.
Der Bestand ist komplett verfilmt und wird in der Regel nur als Mikrofilm vorgelegt.
Nürnberg, 10. Juni 2022
Dr. Nicola Humphreys
Siehe Staatsarchiv Nürnberg, Repertorienzweitschriften und Archivabgabeverzeichnisse Nr. 38.