Einleitung
Die fränkischen Besitzungen der (Hohen-) Zollern als Burggrafen von Nürnberg bzw. Markgrafen von Brandenburg wurden wiederholt in Personalunion regiert, dann auch wieder aufgeteilt. Kurfürst Albrecht Achilles legte jedoch im Hausvertrag von 1473 ("Dispositio Achillea") fest, dass es grundsätzlich neben der ungeteilten Markgrafschaft Brandenburg (mit der daran haftenden Kurwürde) in Franken nur zwei Herrschaften geben dürfe: die hieraus entstehenden Fürstentümer Brandenburg-Ansbach sowie Brandenburg-Kulmbach (später nach dem neuen Residenzort meist Brandenburg-Bayreuth genannt). Die entsprechenden Verhandlungen und Verträge der Hohenzollern hinsichtlich Vereinigung bzw. Teilung der Herrschaft und des Besitzes wurden im Geheimen Archiv Ansbach in einem eigenen Bestand zusammengetragen.
Einige besondere Marksteine nach 1473 seien erwähnt: Nach der handstreichartigen Absetzung Markgraf Friedrichs d.Ä. 1515 musste die Regierung durch die Söhne geregelt werden, wobei Markgraf Casimir sich als der aktivste gegenüber Georg und den anderen durchsetzte. Für Albrecht "Alkibiades" von Brandenburg-Kulmbach, den Sohn des 1527 verstorbenen Casimir, führte Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach die Vormundschaft, nach Erlangung der Volljährigkeit 1541 musste die Herrschaft formell übergeben und die Besitzungen aufgeteilt werden. Ebenfalls gravierend war das Erlöschen der alten fränkischen Zollernlinie mit Markgraf Georg Friedrich d.Ä. 1603, der nochmals beide fränkischen Fürstentümer vereinight hatte. Die folgende Erbschaft an die kurbrandenburgische Linie mit der Landesteilung von 1603 unter Joachim Ernst in Ansbach und Christian in Kulmbach-Bayreuth erforderte erneut Verhandlungen und rechtskräftige Verträge. Allerdings wurden manche Güter gemeinschaftlich verwaltet, insbesondere das ehemalige Kloster Heilsbronn, dessen Besitz erst nach langen Verhandlungen durch den sog. Heilsbronner Rezess von 1719 aufgeteilt wurde. Schließlich musste unter Einschluss der preußischen Hohenzollern die Erbfolge bei der sich abzeichnenden Kinderlosigkeit der Bayreuther Linie geregelt werden.
Es handelt sich um einen Bestand des Geheimen Archivs Ansbach ("Altväterliche, brüder- und vetterliche Dispositionen, Differenzien"), welcher anhand der im Staatsarchiv Nürnberg erhaltenen Archivalien sowie den Angaben des historischen Findbuches des Geheimen Archivs (sog. Generalrepertorium, um 1750) rekonstruiert wurde. Die Ansbacher Archivale beschafften sich von einigen wichtigen Unterlagen vidimierte Abschriften aus dem Geheimen Hausarchiv Plassenburg (siehe dazu die Überlieferung heute im Staatsarchiv Bamberg).
Es sind unbedingt die Hinweise auf fehlende oder nur abschriftlich in anderen Beständen überlieferte Stücke zu beachten!
Nürnberg, 20.07.2020
Dr. Daniel Burger (AOR)