Einleitung
Das Geheime Archiv in der Residenzstadt Ansbach verwahrte u.a. die Verträge der Markgrafen mit den benachbarten Reichsständen, etwa den Fürstbischöfen von Bamberg, Eichstätt und Würzburg, den Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg, Weißenburg und Windsheim, dem Deutschen Orden sowie dem reichsständischen Adel (die Reichsritterschaft wurde in separaten Beständen geführt).
Da das Archiv eine sprechende Archivaliensignatur führte, ist jeder Vertragspartner eigens in der Signatur aufgeführt und bei 1 beginnend separat nummeriert. Technisch gesehen handelt es sich also um mehrere Einzelbestände.
Es ist zu beachten, dass die Archivare des Geheimen Archivs Ansbach generell auch Verweise auf an anderen Stellen lagernde oder nur kopial überlieferte Verträge mit eingearbeitet haben, wobei diese Verweise in die ursprüngliche Nummerierung mit einbezogen worden sind (erst spätere, nachträgliche Verweise erhielten keine Nummern, sie sind aus techischen Gründen hier mit der Bestellnummer "0" und Unternummern versehen worden). Bei der Bestellung ist daher jeweils darauf zu achten, ob es sich auch tatsächlich um ein physisch in diesem Bestand vorhandenes Archivale, und nicht um einen solchen Verweis handelt.
Außerdem hat man zu einem unbekannten Zeitpunkt, wohl um 1900, verschiedene Archivalien, die archivalientypologisch nicht als Urkunden einzuordnen waren (Akten, Bände), den Beständen entnommen. Sie konnten im Rahmen der Provenienzanalyse ab 2009 im Bestand "Generalrepertorium Akten und Bände" identifiziert werden, sind aber bislang nicht zurückgeführt, jedoch in EDV recherchierbar.
Im Rahmen der Retrokonversion wurde das handschriftliche Findbuch des Geheimen Archivars Gottfried Stieber aus dem Jahre 1750 (mit Nachträgen bis 1803) durch den Dienstleister Fa. ArchivInForm GmbH (Schwielowsee) 2017/18 in EDV überführt. Eine Anpassung der Formulierungen an moderne Sprachgewohnheiten und Rechtschreibung konnte nur in begrenztem Umfang vorgenommen werden. Dem Findbuch mangelt es noch an einem (wünschenswerten) Orts- und Personenregister.
Hinweis:
Vgl. das Rotenburgisches Repertorium (nach 1802 angelegtes Findbuch, nicht mehr gültig), Art. Verträge mit Deutschorden.
Nürnberg, 20. August 2018
Dr. Daniel Burger (AOR)