Einleitung
Die Reichsgrafschaft Geyer (nicht zu verwechseln mit der Kondominatsherrschaft Geyern nordöstlich von Weißenburg i. Bay.) gründet sich auf die namensgebendene adelige Familie der Geyer von Giebelstadt in Unterfranken. Die Grafschaft bestand aus 23 Dörfern und gliederte sich in die drei Vogteien Goldbach (mit dem Residenzschloss, nahe Schwäbisch Hall), Reinsbronn (auch Reinhardsbronn, nahe Creglingen) und Giebelstadt (mit zwei Schlössern, im Würzburgischen, nicht weit von Ochsenfurt, dazu auch das nahe Ingolstadt, heute ein Ortsteil von Giebelstadt).
Die Familie der Geyer von Giebelstadt entstammte der Ministerialität der Grafen von Rieneck und stieg in den Reichsritterstand auf, wo sie in den Ritterkantonen Odenwald und Altmühl immatrikuliert war. Kaiser Leopold I. erhob die Familie 1685 in den Reichsgrafenstand, aber erst 1693 erfolgte auf dem Kreistag zu Nürnberg die Aufnahme mit Sitz und Stimme in das fränkische Reichsgrafenkollegium. Die Geyer von Giebelstadt starben mit Graf Heinrich Wolfgang Geyer von Giebelstadt am 24. August 1708 aus. Er hatte angesichts seiner Kinderlosigkeit mit Vertrag vom 30. April 1696 das kurfürstlich brandenburgische Haus als Erbe eingesetzt und dieses bereits zu Lebzeiten 1704 eingeräumt. Die Reichsgrafschaft Geyer mit Giebelstadt, I Reinsbronn und Goldbach erbte daher der nunmehrige König Friedrich I. in Preußen. Als Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach 1729 die preußische Prinzessin Friederike Louise heiratete, erhielt er die Reichsgrafschaft Geyer. Der Besitz wurde großenteils zu den Oberämtern Crailsheim, Creglingen und Uffenheim geschlagen; der Ansbacher Markgraf führte wegen Geyer selbst keine Stimme auf dem Kreistag.
Die Überlieferung zur Reichsgrafschaft Geyer stammt aus dem Geheimen Archiv Ansbach, das nach dem Anfall des Fürstentums Ansbach an Bayern noch eine Zeit fortbestand, dann aber 1818 aufgelöst und in das heutige Staatsarchiv Nürnberg überführt wurde. Die Unterlagen bildeten einen von den Unterlagen der markgräflichen Oberämter und Stifte separaten Teil, der im 20. Jahrhundert aus lagerungstechnischen Gründen in einen Akten- und einen Urkundenbestand aufgeteilt wurde.
Nürnberg, im Februar 2017
Dr Daniel Burger
Nachtrag: Im Oktober 2018 wurde festgestellt, dass sich Urkunden des Bestands Reichsgrafschaft Geyer in einer Abgabe des StA Ludwigsburg des (württembergischen) Oberamts Crailsheim befanden. Ob von dort auch Akten und Bände hier zuzuordnen wären, ist noch nicht geprüft. - Nürnberg, 23.10.2018 Dr. daniel Burger (AOR)
Literaturhinweis:
Kurbrandenburgs Staatsverträge von 1601 bis 1700, nach den Originalen des königl. geh. Staats-Archivs bearb. von Theodor von Mörner, Berlin 1867, S. 612-614.