Einleitung
1. Behördengeschichte
Die Kriegs- und Domänenkammer (KDK) wurde mit dem Organisationspatent vom 3. Juli 1795 (StAN, Fstm. Ansbach, Ansbacher Ausschreiben Tit. V 5* Nr. 1) errichtet und war ab dem 15. August 1795 wirksam. Mit dem "Ressort-Reglement" vom 10. Dezemberg 1798 (Ansbacher Intelligenz-Zeitung 1799, Beilage vom 30. 1. 1799, 3. Seite), wirksam ab 1. März 1799, wurden die zwei Regierungssenate aufgelöst, die Befugnisse des Konsistoriums (bisher beim II. Senat der Regierung) übernahm der II. Senat der KDK.
Nach dem Übergang an Bayern behielt die "Königlich Bayerische Kriegs- und Domänenkammer Ansbach, II. Senat, das Ansbachsches Konsistorium" die Aufgaben der preußischen Vorbehörde bis 1808 bei.
Nürnberg, September 2013
Gunther Friedrich
2. Bestandgeschichte
Die Akten Ansbacher Provenienz betreffend Schul-, Heiligen- und Stiftungssachen in heute württembergischen Orten gelangten 1818 von der Bayerischen Regierung des Rezatkreises zu Ansbach an die Württembergische Regierung des Jagstkreises zu Ellwangen und von dieser später in das Staatsarchiv Ludwigsburg.
Durch Übergabeverzeichnisse waren diese Akten bisher ganz unzureichend benutzbar. Im Zusammenhang mit der durch den Stuttgarter Archivneubau veranlassten äußeren Neuordnung und Neuverpackung der Ludwigsburger Bestände wurde daher 1966 das vorliegende Repertorium angelegt. Der Unterzeichnete hat sich dabei aus Zeitgründen, unter Verzicht auf die an sich lohnende eingehendere Erschießung durch Intusvermerke usw., auf eine knappe, die Benützung ermöglichende Verzeichnung beschränken müssen.
Vom 16. Jahrhundert bis in das späte 18. Jahrhundert sind die Akten beim Brandenburgischen Konsistorium Ansbach erwachsen. In preußischer Zeit übernahm dessen Funktion zunächst die Preußische Regierung zu Ansbach (II Senat), seit 1797 (richtig: 1. 3. 1799) die Preußische Kriegs- und Domänenkammer Ansbach (II. Senat); bei der letzteren ist der Großteil der hiernach verzeichneten Akten erwachsen. Nach dem Übergang an Bayern behielt die "Königlich Bayerische Kriegs- und Domänenkammer Ansbach, II. Senat, das Ansbachsches Konsistorium" die Aufgaben der preußischen Vorbehörde bis 1808 bei. Die Akten aus bayerischer Zeit sind seit 1951 zur Hauptsache in dem Repertorium D 108 (Bayerische Mittelbehörden zu Ansbach) verzeichnet; doch finden sich dort auch noch vereinzelte Vorakten. Im vorliegenden Bestand B 68 wurden nur solche bayerischen Nachakten belassen, die mit den preußischen Akten sachlich untrennbar zusammenhängen oder die infolge der ansbachisch-preußischen Aktenheftung nicht herausgelöst werden konnten.
Der Bestand B 68 umfasst jetzt 85 Büschel = 1,6 lfm. Er wurde in neu bedruckte Umschläge verpackt.
Ludwigsburg, November 1966.
Walter Bürkle
3. Nachtrag zur Bestandsgeschichte
Die Archivalien wurden im Rahmen der Beständebereinigung 2006 vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Staatsarchiv Nürnberg abgegeben.