Einleitung
Behördengeschichte
Unter dem preußischen dirigierenden Landesminister Hardenberg wurden die Zentralbehörden neu organisiert (Patent vom 3. Juli 1795), indem mit der Kriegs- und Domänenkammer (KDK) eine "Superbehörde" geschaffen wurde. Der 2. Senat dieses Regierungskollegiums war für den Lehenhof, das Konsistorium und das Vormundschaftswesen zuständig, zudem fungierte er als Landeshoheitskollegium.
Bestandsgeschichte
Aus dem einstigen Ansbacher Archiv wurden im frühen 19. Jahrhundert verschiedene Lehenurkunden nach dem Pertinenzprinzip abgegeben. Darunter befanden sich auch Urkunden zum Lehen Wortelstetten (Laufzeit 1516-1799), die an das damalige Archiv oder die Kreisregierung zu Eichstätt gegeben wurden (siehe Vermerke im Repertorium). Über das Staatsarchiv für Schwaben und Neuburg gelangten diese Urkunden schließlich in das Staatsarchiv Augsburg, das sie wieder an das provenienzgemäß zuständige Staatsarchiv Nürnberg ausfolgte.
Da die in Nürnberg vorhandenen Ansbacher Lehenurkunden inzwischen eine fortlaufende Zählung erhalten hatten, konnten diese Urkunden nicht mehr direkt eingereiht werden. Sie wurden daher an den Ergänzungsbestand (auch: 2. Reihe) der Lehenurkunden ab Nr. 105 angereiht.
Nürnberg, im Oktober 2013
Daniel Burger