Einleitung
Goldbach gehörte seit 1409 als hohenlohisches Lehen den Geyer von Giebelstadt. Der letzte Geyer von Giebelstadt, der 1685 Reichsgraf geworden war, stellte seine Besitzungen Goldbach, Neunkirchen [...], Reinsbronn [...], Giebelstadt und Ingolstadt [...] im pfälzischen Krieg 1694 und im Spanischen Erbfolgekrieg 1704 unter preußischen Schutz. Preußen richtete (vermutlich 1704) in Goldbach eine Kanzlei ein; diese bestand wenigstens ausweislich der hiernach verzeichneten Akten bereits 1706, also schon bevor nach dem Ableben des Grafen Geyer (20. August 1708) Preußen das Lehen an sich zog und Hohenlohe für seine Lehensrechte entschädigte. Die "Königlich Preußische Administrationskanzlei Goldbach" hieß sodann noch ab 1708 "Königlich preußische Grafschaft-Geyerische Kanzlei Goldbach". Sie war zuständig für den gesamten vormals Geyerischen Besitz; ihr unterstanden die Amtsvogteien Goldbach, Neunkirchen [...], Reinsbronn und Giebelstadt-Ingolstadt. Ihre Weisungen erhielt die Kanzlei Goldbach von den preußischen Regierungsbehörden in Oranienburg und von der preußischen Rentei Obernzenn bei Ansbach.
1729 kam die vormalige Grafschaft Geyer als Heiratsgut der Prinzessin Luise von Preußen, Tochter Konig Friedrich Wilhelms I., an Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach. In ansbachischer Zeit wurde die zentrale Oberleitung der vormals Geyerschen Besitzungen aufgegeben; in Goldbach verblieb nurmehr ein Rentei-Verwalteramt mit örtlicher Zuständigkeit. Nachdem die Markgrafschaft [recte: das Markgraftum] Ansbach-Bayreuth 1792 an Preußen gefallen war, wurde das Verwalteramt 1798 dem Oberamt [recte: Justiz- bzw. Kammeralamt] Crailsheim einverleibt.
[1945 wurde der Ort stark zerstört, die Reste des ehemaligen Wasserschlosses 1947/49 abgetragen. - Nachtrag lt. Landeskunde Baden-Württemberg online, gez. DB]
Die hiernach verzeichneten Akten sind teils 1923 vom Finanzamt Crailsheim, teils vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart (aus dem Bestand B 550, Stift Neumünster in Würzburg) an das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt. Bei der Verzeichnung durch den Unterzeichneten 1966 diente teilweise ein vorläufiges handschriftliches Repertorium von Dr. K. O. Müller (über 11 Büschel) als Vorlage. Der Bestand umfaßt jetzt 18 Büschel [d.h. Akten, Nr. 1-6, 11-22] in 0,2 lfm.
Eine große Reihe Goldbacher Amtsrechnungen von der Geyerschen bis in die zweite preußische Zeit (1631/32 - 1796/97) findet sich in dem Ludwigsburger Bestand B 65 (Brandenburg-Ansbacher Rechnungen [nunmehr im StA Nürnberg!]). Vorakten aus von Geyerscher Zeit (Amtsprotokolle 1664-1671) sind in dem Stuttgarter Repertorium BG 89 a (Geyer von Giebelstadt 1604-1708) verzeichnet.
Ludwigsburg, Februar 1967
W[alter] Bürkle
Hinweis: Bestellnr. 7-10 sind nicht belegt!
Nachtrag: Im Zuge der Retrokonversion im September/Oktober 2021 durch Archivinspektor Benjamin Blumenthal wurden die Register neu erstellt (die 1967 durch den Ludwigsburger Archivar Berwanger verfassten Register spiegelten noch die Verwaltungseinteilung vor der Gebietsreform wider und waren daher veraltet).
Nürnberg, im September 2021
Daniel Burger