Einleitung
Nach dem Übergang des Fürstentums Ansbach an das Königreich Preußen 1792 blieb das Ober-, Kasten- und Vogtamt Uffenheim zunächst bestehen, jetzt als königlich preußische Behörde. Erst 1797 passte man die Mittel- und Unterbehörden dem preußische System an. Das Fürstentum Ansbach wurde in sechs Kreise eingeteilt. Als Mittelbehörden zwischen der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach und den nachgeordneten Kammer- und Justizämtern entstanden zum
1. Juni 1797 die jeweiligen Kreisdirektorien. Der Uffenheimer Kreis als Zuständigkeitsbereich des Kreisdirektoriums Uffenheim umfasste die Justiz- und Kammerämter Uffenheim, Prichsenstadt und Mainbernheim bzw. Marktsteft.
Der vorliegende Bestand wurde aufgrund der in den Jahren 2006 bis 2012 vorgenommenen Neuverzeichnung in FAUST (Auffangbestand: Ansbacher Archivalien) formiert.
Die Archivalien stammen aus der Aktenaussonderung verschiedener bayerischer Behörden, insbesondere des Bezirksamts Uffenheim, Einige Unterlagen gelangten im Jahr 2006 durch Archivalienaustausch im Rahmen der überregionalen Beständebereinigung vom Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Staatsarchiv Ludwigsburg, an das Staatsarchiv Nürnberg.
Die Laufzeit der Akten endet im September 1808 mit der Auflösung des Kreisdirektoriums, das nach der Besitznahme des Fürstentums Ansbach durch das Königreich Bayern im Jahre 1806 zunächst weiterbestanden hatte.