Einleitung
Nach dem Übergang des Fürstentums Ansbach an das Königreich Preußen 1792 blieb das Ober-, Kasten- und Vogtamt Uffenheim zunächst bestehen, jetzt als königlich preußische Behörde. Erst 1797 wurden im Fürstentum Ansbach die Mittel- und Unterbehörden an das preußische System angepasst.
Für die Jurisdiktion im Stadtbezirk sowie für die Untertanen der Stadt oder von Stiftungen auch auf dem Lande wurde durch königliche Instruktion das Stadtgericht Uffenheim wie in sechs weiteren Städten des Fürstentums Ansbach zum 1. Juni 1797 neu errichtet.
Der vorliegende Aktenbestand wurde aufgrund der in den Jahren 2006 bis 2012 vorgenommenen Neuverzeichnung in FAUST (Auffangbestand: Ansbacher Archivalien) formiert.
Die Archivalien stammen überwiegend aus der Aktenaussonderung des bayerischen Amtsgerichts Uffenheim.
Vorhanden ist vor allem Aktengut aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. Ehe- und Erbverträge, Kaufverträge, Grundakten.
Die Laufzeit der Akten endet im September 1808, als das Stadtgericht, das nach der Besitznahme des Fürstentums Ansbach durch das Königreich Bayern im Jahre 1806 zunächst weiterbestanden hatte, aufgelöst wurde. Nachfolgend wurde für das Stadt- und Landgebiet zum 1. Oktober 1808 das bayerische Landgericht (älterer Ordnung) Uffenheim gebildet, jetzt wieder als gemischte Justiz- und Verwaltungsbehörde.
Nürnberg, im Oktober 2013
Gunther Friedrich
Abg. Staatsarchiv Ludwigsburg 2006; dort Bestand B 74