Einleitung
Das würzburgische Lehen Neunkirchen war seit 1550 zur Hälfte, seit 1591 ganz im Besitz der Geyer von Giebelstadt. Der letzte Geyer von Giebelstadt, der 1685 Reichsgraf geworden war, stellte im spanischen Erbfolgekrieg 1704 Neunkirchen mit seinen übrigen Besitzungen unter preußischen Schutz. Nach seinem Tode (20. August 1708) machten Preußen und Würzburg Anspruch auf Neunkirchen. Durch Vergleich teilten sich sodann beide in den Besitz; für den preußischen Anteil bestand fortan eine preußische Amtsvogtei in Neunkirchen, die der "Königlich Preußischen Grafschaft-Geyerischen Kanzlei Goldbach" (vgl. Rep. B 72) unterstellt war. Soweit Akten der preußischen Amtsvogtei Neunkirchen (über das Hauptstaatsarchiv Stuttgart) an das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt sind, finden sie sich hiernach verzeichnet.
Die preußische Hälfte von Neunkirchen kam 1729 mit den übrigen Bestandteilen der vormaligen Grafschaft Geyer als Heiratsgut der Prinzessin Friederike Luise von Preußen, Tochter König Friedrich Wilhelms I., an Markgraf Karl von Brandenburg-Ansbach. Mit der Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth fiel diese Hälfte 1792 an Preußen. 1797 gelangte die preußische Hälfte Neunkirchens im Rahmen eines Gebietstausches an Hohenlohe-Weikersheim. Die 1708 an das Hochstift Würzburg gefallene Hälfte von Neunkirchen kam durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 an Hohenlohe-Bartenstein. Weitere Archivalien der Provenienz Neunkirchen (wohl auch noch aus preußischer und ansbachischer Zeit) dürften demnach in den Fürstlich hohenlohischen Archiven liegen.
Unterlagen über Neunkirchen finden sich fernerhin in dem Ludwigsburger Bestand B 65 (Brandenburg-Ansbacher Rechnungen), Vorakten aus von Geyerscher Zei in dem Stuttgarter Bestand B 89 a (Geyer von Giebelstadt). Lagerbücher enthält das Lagerbuchselekt des Hauptstaatsarchivs Stuttgart.
Der hiernach verzeichnete Bestand umfaßt 58 Büschel in 0,7 lfd. m.
Ludwigsburg, Februar 1967
W[alter] Bürkle
Nachtrag: Der Bestand enthält Akten (in Tradition der württembergischen Archivverwaltung als Büschel bezeichnet) des seit 1550/1591 in Besitz der Geyer von Giebelstadt befindlichen Lehens Neunkirchen, 1792 an Brandenburg-Preußen heimgefallen. Aufgrund der bayerisch-württembergischen Grenzbereinigungen kam dieses Gebiet an das Königreich Württemberg, dem folglich nach dem damals geltenen Pertienzprinzip auch die schriftlichen Unterlagen übergeben wurden.
Das maschinenschriftiche Findbuch (Bestandteile: Vorwort von W. Bürkle, 1967; Inhaltsverzeichnis; Personen- und Ortsregister) wurde im Oktober 2021 durch Archivinspektor Benjamin Blumenthal im Zuge der Retrokonverion in der archivische Fachinformationssystem AFIS (ACTApro Desk) eingegeben und hierbei ein neues Orts- und Personenregister erstellt.
Nürnberg, im Oktober 2021