Einleitung
Zum Verständnis der Entstehung und Zusammensetzung des hier vorliegenden Repertoriums, genauer gesagt, der vorliegenden drei Teilrepertorien, die zusammen einen von ursprünglich zwei Hauptteilen der Amtsbuch- und Aktenüberlieferung der verschiedenen Bestandsbildner aus dem Bereich des ehemaligen Hochstifts Eichstätt darstellen, ist ein Exkurs zur Überlieferungsgeschichte des Hochstifts nach dem Übergang an Bayern notwendig.
Im Jahr 1803 wurde gemäß Reichsdeputationshauptschluß das Hochstift Eichstätt aufgelöst. Dessen Territorium war in der Zeit des Alten Reiches in drei Teile geteilt, das sogenannte Obere Stift mit den eher verstreuten Besitzungen um Herrieden, Arberg (beide heute LK Ansbach), Abenberg, Spalt (beide LK Roth) und Sandsee (heute Gde. Pleinfeld, LK Weißenburg-Gunzenhausen), sowie das Untere Stift und das Mittlere Stift mit dem relativ geschlossenen Territorium um die beiden "Hauptorte" Beilngries (LK Eichstätt) für das Untere und Eichstätt für das Mittlere Stift. Während aus dem Unteren und Mittleren Stift das bis 1805 existierende Fürstentum Toscana-Salzburg-Eichstätt hervorging, dessen eichstättische Teile danach direkt an das Königreich Bayern fielen, ging das Obere Stift 1803 zunächst auf das Königreich Preußen über, den Nachfolger des im Alten Reich dem Hochstift unmittelbar benachbarten Fürstentums Brandenburg-Ansbach, und kam erst ein paar Jahre später zusammen mit den ansbachischen Territorien zu Bayern.
Abgesehen von den Teilen der Überlieferung zum Oberen Stift, die gemäß dem damaligen Grundsatz, daß das Archiv der Herrschaft folgt, nach Ansbach kamen (vgl. dazu unten), gelangte die Hauptüberlieferung der verschiedenen Bestandsbildner des Hochstifts Eichstätt zunächst an das Archivkonservatorium in Eichstätt. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um die zentralbehördliche Überlieferung des Hochstifts (Archiv und Behördenregistraturen) und des Domstifts (Behördenregistraturen von Domkapitel, Domvikarien, Dompropstei etc.) sowie um Teile der v.a. älteren Überlieferung der Klöster aus dem Bereich des Hochstifts und der hochstiftischen Unterbehörden, die bereits bis Mitte des 1~. Jahrhunderts in das zentrale Archiv des Hochstifts übernommen worden waren. In weiterer Folge wurden diese Bestände aufgeteilt. Die nach damaliger Ansicht "wertvolleren" Archivalien, d.h. in erster Linie die ällteren und die sich auf das gesamte Hochstift beziehenden Amtsbücher, kamen im Zuge der Zentralisierungstendenzen nach München und bildeten den Kern des 1937 von dort an das Staatsarchiv Nürnberg abgegebenen Bestandes "Hochstift Eichstätt Literalien" . Die Masse der Überlieferung hingegen, bestehend aus den eher jüngeren (d.h. das 18. Jahrhundert) und eher auf einzelne Orte bzw. Teile des ehemaligen Hochstiftsgebietes sich beziehenden Archivalien, gelangte über das Archivkonservatorium in Neuburg bereits um 1880 ans Staatsarchiv Nürnberg und bildet im Kern den Bestand "Eichstätter Archivalien", eine Zweiteilung, die sich
noch heute in den eichstättischen Beständen des Staatsarchivs Nürnberg widerspiegelt (Es ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei beiden Beständen um Mischbestände handelt, die im Rahmen einer endgültigen Formierung der Eichstätter Bestände aufgelöst werden, die jedoch bis zu diesem - wohl noch mehrere Jahre entfernten - Zeitpunkt als eine Art "Auffangbecken" für kleinere Entnahmen eichstättischer Archivalien aus anderen Mischbeständen des Staatsarchivs Nürnberg sowie zur Aufnahme von Abgaben aus anderen Archiven dienen sollen, um so die Benutzung des Material innerhalb dieser Übergangsphase zu gewährleisten, vgl. hierzu auch unten sowie die Vorbemerkung zum Repertorium "Eichstätter Archivalien - Nachträge", Rep.190/II/2).
Ein weiterer abgetrennter Teil, v. a. aus der umfangreichen Registratur des Geistlichen Rates des Hochstifts bestehend, befindet sich heute im Diözesanarchiv in Eichstätt. Auf diesen Teil der Überlieferung soll jedoch nicht weiter eingegangen werden, da er im Rahmen der derzeit laufenden Bestandsarbeiten vorerst keine Rolle spielen kann.
Anders dagegen die Situation der oben angeführten, an das Königreich Preußen gelangten Archivalien des Hochstifts. Diese kamen zusammen mit der Überlieferung des Fürstentums Brandenburg-Ansbach über das Archivkonservatorium Ansbach ans Staatsarchiv Nürnberg und fanden sich (bzw. finden sich teilweise noch heute) in den verschiedenen ansbachischen Mischbeständen (z.B. der inzwischen weitgehend aufgelöste Bestand "Fürstentum Ansbach, Neues Generalrepertorium" oder der Bestand "Ansbacher Salbücher") bzw. den älteren ebenfalls Mischbeständen der Regierung von Mittelfranken (z.B. "Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Lehenakten"). Der größere Teil dieser Archivalien wurde inzwischen aus den genannten Mischbeständen herausgelöst (vereinzelte Überlieferungssplitter können jedoch noch darin enthalten sein und können wohl erst im Zuge einer noch ausstehenden generellen Auflösung dieser Mischbestände entnommen werden) und wurden nach sachlichen Geesichtspunkten (gemäß der oben geschilderten Zusammensetzung der beiden eichstättischen Hauptbestände, wonach die "Literalien" das eher ältere und eher zentrale und die "Archivalien" das eher jüngere und eher "lokale" Material umfassen) vorläufig den Bestand "Hochstift Eichstätt Literalien" zugeordnet (vgl. hierzu auch die Ausführungen zum Bestand "Hochstift Eichstätt Literalien, unten S.13).
Einen weiteren Überlieferungsstrang, der für das hier vorliegende Repertorium zwar praktisch keine Rolle spielt, aber zum Verständnis der Gesamtsituation zumindest erwähnt werden muß, stellt die Überlieferung der Unterbehörden sowie der Klöster im Bereich des Hochstifts dar. Soweit deren Archivalien nicht - wie bereits oben angedeutet - bis Mitte des 18. Jahrhunderts an das zentrale Archiv des Hochstifts gelangten, wurden die Registraturen am Ende des Alten Reiches von den nachfolgenden frühen bayerischen Behörden übernommen, wechselten darin entsprechend dem v.a. in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegebenen häufigen Wechsel von Zuständigkeiten und Sprengel und gelangten letztendlich als Teile der Behördenabgaben der bayerischen Rentämter, -Bezirksämter bzw. Landratsämter sowie der Amtsgerichte an das Staatsarchiv (hierbei kam erschwerend hinzu, daß sich das Gebiet des ehemaligen Hochstifts auf die heutigen Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz, Oberbayern und Schwaben erstreckt, folglich mehrere der einschlägigen Behörden ihr Material an die Staatsarchive Amberg, München und Augsburg abgegeben haben; inzwischen ist dies jedoch zumindest für eichstättisches Material weitgehend bereinigt). Eine Bereinigung dieser Bestände der frühen bayerischen Behörden ist für die Amtsgerichte bereits zu einem großen Teil erfolgt, ebenso bereits komplett für die umfangreichen Abgaben unterbehördlichen Materials aus zwei Abgaben des Staatsarchivs Amberg (1979 und 2003), für die Bestände der Bezirks- bzw. Landratsämter sowie der Rentämter steht sie allerdings noch aus. Analog zu den oben schon genannte Grundsätzen wurde (und wird) das unterbehördliche (eher jüngere und "lokal" bezogene) Archivgut aus den genannten Behördenabgaben sachlich dem Bestand "Eichstätter Archivalien" zugeordnet, der inzwischen schon von ursprünglich ca. 3.800 AE auf jetzt fast 6.000 AE angewachsen ist (vgl. hierzu auch das Repertorium "Eichstätter Archivalien - Nachträge" (Rep.190/II/2) und die dortige Vorbemerkung).
Im einzelnen handelt es sich beim vorliegenden Repertorium um folgende (Teil-)Bestände:
+ Hochstift Eichstätt Literalien (Rep.190/I)
+ Hochstift Eichstätt Lehenbücher (Rep.190/Ia)
+ Hochstift Eichstätt - Archiv (Rep.190/Ib)
Alle drei Teilrepertorien sind jedoch aus verschiedenen Gründen als Provisorien aufzufassen, die nur so lange Bestand haben können, bis die Analyse und Formierung aller eichstättischen Urkunden-, Amtsbuch- und Aktenbestände in den verschiedenen Sammel- und Mischbestännden des Staatsarchivs Nürnberg abgeschlossen ist. Da dies jedoch noch mehrere Jahre dauern wird, wurde vom Sachbearbeiter der Entschluß gefasst, die hier vorliegenden Teilrepertorien eben als provisorische Repertorien, quasi als "Zwischenbericht" der bisherigen Bearbeitung, der Benützung zugänglich zu machen, denn auch in all den Unzulänglichkeiten ihres provisoorischen Charakters stellen sie im Vergleich zum vorherigen Sachstand eine wesentliche Verrbesserung des Erschließungszustandes dar.
Wohl ab ca. 1650 wurde auf der Willibaldsburg in Eichstätt das sogenannte "Archivum Auliicum" (in Folge AA) als Zentral archiv des Hofrates des Hochstifts Eichstätt (auch unter Heranziehung damals anderer eichstättischer Provenienzen, z.B. anderer Zentral- und Unterbehörden des Hochstifts, aber auch Unterlagen des Donkapitels Eichstätt) gebildet. Zwischen 1740 und 1742 erfolgte unter dem damaligen Archivregistrator Johann Heinrich Steiner eine Repertorisierung des bisherigen Bestands in zunächst 8 Bänden (heute im Bestand "Hochstift Eichstätt Literalien" (Rep.190/I), Nr. 91-98; dieses Altrepertorium ist, wie schon an der Signatur ersichtlich, inzwischen selbst als Archivalie anzusehen und aus konservatorischen Gründen für die dauernde Aufstellung im Repertorienzimmer völlig ungeeignet). Ein weiterer, neunter Band zu den Lehen des Hochstifts war in Bearbeitung, Fragmente davon sind auch erhalten (heute "Hochstift Eichstätt Literalien" (Rep.190/I), Nr. 98a), jedoch wurde der Band nicht abgeschlossen und auch nicht als Band formiert und gebunden. Jeder der acht Bände repräsentiert eine sachliche Obergruppe, die jeweils wieder in mehrere (zwischen 10 und 27) sachliche Untergruppen aufgeteilt ist, in denen, jeweils (in der Untergruppe) mit 1 beginnend die dazugehörenden Archivalien verzeichnet wurden vgl. hierzu das Inhaltsverzeichnis, oben S. 5-8, das diese Ober- und Untergruppen als das auch hier zugrundeliegende Gliederungssschema wiedergibt).
Im AA wurden sowohl Urkunden als auch Amtsbücher und Akten verzeichnet. Bezüglich der Laufzeit ist als Untergrenze die älteste erhaltene Urkunde des Hochstifts von 889 bzw. bei der Amtsbuch- und Aktenüberlieferung das 14. Jahrhundert anzusetzen, als Obergrenze das endende 17. Jahrhundert. Zwar finden sich auch (in der Schrift aus der Zeit der Entstehung des Repertoriums, also 1740-1742, aufgezeichnet) Archivalien für die Zeit zwischen ca. 1700 und 1730, in Nachträgen einer späteren Hand sogar bis ca. 1790 reichend, doch sind diese Archivalien aus dem 18. Jahrhundert nur noch vereinzelt und nicht mehr systematisch wie das ältere Schriftgut vor ca. 1700 aufgenommen worden. Vom Umfang her sind in den acht Bänden ca. 7.500 AE verzeichnet, davon ca 50-60 % Urkunden, die heute aus lagerungstechnischen Gründen als eigene Bestände aufgebaut und -gestellt werden, also in eine Rekonstruktion des Bestandes "Hochstift Eichstätt - Archiv" nach diesem Altrepertorium nicht bzw. nur virtuell einbezogen werden können.
Der hier verzeichnete Bestand "Hochstift Eichstätt Archiv" wurde vom vorherigen Sachbearbeiter des Hochstifts Eichstätt gebildet (bzw. genauer gesagt: zu bilden begonnen), wobei er jedoch nur eine Entnahmen und separate Aufstellung der einzelnen Archivalien ohne die dafür zwingend notwendige Neuverzeichnung durchführte. Der bisherige, jetzt erstmals verzeichnet vorgelegte Bestand, bestehend aus 682 AE (damit ca. 25 % der zu erwartenden ca. 3.000 AE Amtsbuch- und Aktenmaterial, wobei jedoch derzeit noch keine abschließenden Aussagen zu seit 1742 erfolgte Archivalienverlusten und damit zum tatsächlichen Gesamtumfang des Bestandes getroffen werden können), setzt sich ca. zur Hälfte aus Archivalien zusammen, die aus anderen Beständen des Staatsarchivs Nürnberg entnommen wurden, zur anderen Hälfte aus Archivalien, die aus verschiedenen Abgaben anderer Archive an das Staatsarchiv Nürnberg seit ca. 1970 (!) stammen (darunter als größter Einzelposten die Abgabe des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg aus dem Jahr 1985). Damit war die erste Hälfte bisher nahezu, die zweite Hälfte völlig unbenutzbar. Um diesen unhaltbaren Zustand für einen doch recht umfangreichen und zentralen Bestand zu beenden, wurde eine Neu- bzw. eigentlich eher Erstverzeichnung beschlossen.
Da der Bestand wie erwähnt den Beginn einer Rekonstruktion des ehemaligen hochstiftischen Zentralarchivs nach einem Repertorium aus der Mitte des 18. Jahrhunderts darstellt, ist der Bestand als provenienzrein anzusehen und auch die Anordnung der Archivalien muß nur innerhalb der im 18. Jahrhundert vorgegebenen Gruppen aktualisiert werden, nicht jedoch hinsichtlich der Gruppeneinteilung selbst. Der provisorische Charakter der Verzeichnung ergibt sich jedoch aus der Tatsache, daß hier vom vorherigen Sachbearbeiter eine Neurekonstruktion des Bestandes nur begonnen wurde, jedoch noch weit von einem Abschluss entfernt ist (vgl. die oben genannten Schätzungen zu Gesamtumfang). Zudem hat sich der vorherige Sachbearbeiter zu einem sehr umständlichen Signaturenmodell entschlossen, indem er die im Altrepertorium gegebene Einteilung nach Obergruppen (die Bände 1-8 als römische Zahlen "I" bis "VIII") und Untergruppen Geweils nach einem Schrägstrich in arabischen Zahlen also "/1" bis ggf. "/27") zugrundelegte, um dann die Archivalien nach den in den Untergruppen vorgegebenen Nummern aufzunehmen jeweils nach einem Komma in arabischen Zahlen, wobei ggf. notwendige Unternummern, die in Ausnahmefällen ihrerseits nochmal in Unterrnummern unterteilt wurden, in runden Klammern angehängt wurden, also Z.B. ",20" oder ",21(2)"). Aus allem zusammen ergaben sich also monströse Bestellnummern wie z.B. "111 11,75", "V/13,114(4)" oder "VIII/3,27(1.3)". Diese Signaturen weisen v.a. zwei grundlegende Nachteile auf. Zum einen sind sie so kompliziert, so daß die Fehlerhäufigkeit sowohl bei der Bestellung von Archivalien, als auch deren Aushebung und Zurückstellung sehr hoch ist, noch dazu, da zum zweiten Springnummern gegeben sind, da derzeit erst ca. 10-12 % des geschätzten Gesamtbestandes belegt sind, wobei nicht bekannt ist, wieviel seit 1740 verlorene Archivalien gar nicht mehr belegt werden können, ganz zu schweigen von den ca. 50-60 % Urkunden, die aus den erwähnten lagerungstechnischen Gründen ebenfalls gar nicht beigelegt werden können. Demzufolge steht, obwohl die generelle Anordnung nach den 1740 vorgegebenen Ober- und Untergruppen durchaus beibehalten werden kann, eine völlige Neunummerierung des Bestandes nach dem endgültigen Abschluß der Formierungsarbeiten noch aus. Da jedoch andererseits eine Neu- bzw. Zwischentektierung von 800 AE, die nur für die vergleichsweise kurze Zeit bis zur abzuschließenden endgültigen Formierung der Bestände des Hochstifts Bestand hätte, einfach zu aufwendig gewesen wäre, wurde trotz der genannten Nachteile das oben geschilderten Signaturenmodell vorerst beibehalten, jedoch wurde der Entschluß gefasst, den bisherigen Bestand als vo