Einleitung
In dem im Jahre 1805 an Bayern gekommenen Hochstift Eichstätt griff ein Jahr später eine Verwaltungsneueinteilung Platz und zwar wurden durch allerhöchste Verordnung vom 27. August 1806 (Reg.Bl. 1806, S. 322 ff.) vier Landgerichte und Rentämter gebildet: Eichstätt, Raitenbuch, Kipfenberg und Beilngries, wobei die Landgerichts- und Rentamtsbezirke übereinstimmten.
Dem Rentamt Raitenbuch wurden zugeteilt:
- ehem. Vogtamt Raitenbuch
- ehem. Vizedomamt mit Ausnahme der Ortschaften Pollenfeld, Wörmersdorf, Workerszell und Fallach
- das domkapitlische Richteramt und die Richteramt Gredingischen Ortschaften Kraftsbuch, Linden und Günzenhausen, ferner das landvogteiliche Dorf Erkertshofen.
Dem Rentamt Beilngries wurden zugeteilt:
- Kastenamt Obermässing
- Kastenamt Jettenhofen
- Propstamt Berching
- Richteramt Töging
- Richteramt Greding, mit Ausnahme von Haimbach, Linden, Kraftsbuch und Günzenhofen
- Kastenamt Beilngries, mit Ausnahme von Kinding und des Paulushoferberges.
Das Kameralamt Stauf und Geyern, das im gleichen Jahr durch Abtretung des Fürstentums Ansbach von Preußen an Bayern gefallen war, ließ man als eigenes Amt bestehen, doch wurde bereits die Absicht bekannt gegeben, es sobald als möglich mit dem Rentamt Raitenbuch zu vereinigen.
Am 22. August 1809 wurde durch allerhöchstes Rescript (Reg.Bl. 1809, Sp. 1415) diese Vereinigung des Kameralamtes Stauf mit dem Rentamt Raitenbuch durchgeführt, und zwar mit Beginn des neuen Etatsjahres, nachdem bereits kurz zuvor, am 2. August 1809 die Vereinigung des Landgerichtes Stauf mit dem Landgericht Raitenbuch verfügt worden war (Reg.Bl. 1809, Sp. 1369).
In Raitenbuch blieb das Rentamt nur knappe sechs Jahre. Bereits am 10. Mai 1812 wurde die Verlegung des Landgerichts und Rentamts Raitenbuch nach Greding verfügt (Reg.Bl. 1812, Sp. 883), das dann auch namengebend für die beiden Ämter wurde. Als Grund der Verlegung werden die unzulänglichen Amtslokalitäten in Raitenbuch genannt. Mit dieser Verlegung war zugleich die Umgliederung des Steuerdistrikts Greding mit den Dörfern Hausen und Mettendorf vom Rentamt Beilngries an das Rentamt Greding verbunden.
Im Jahre 1857 erfolgte eine vollständige Umgliederung des Rentamts Greding. Um die Wegstrecken zu den Amtsorten zu verkürzen, wurde ein Teil der Gemeinden des Landgerichts Greding an weiter westlich liegende Landgerichte angeschlossen, dafür bekam Greding Ersatz aus weiter ostwärts gelegenen Landgerichten. Im einzelnen wurden durch allerhöchste Entschließung vom 18. April 1857 (Reg.Bl. 1857, Sp. 422. RA Greding Nr. 1147 "Die Formation der Landgerichte 1853-1868") folgende Änderungen getroffen:
Das Rentamt Greding trat an das Rentamt Weißenburg folgende Gemeinden ab:
- Bechthal
- Bergen
- Burgaslach
- Geyern
- Gersdorf
- Indernbuch
- Kaltenbuch
- Nennsling
- Pfraunfeld
- Raitenbuch
- Reuth am Wald
- Thalmannsfeld.
Dafür kamen zum Rentamt Greding die Gemeinden:
- Herrnsberg
- Kleinnottersdorf
- Obermessing
- Osterberg
- Kaising
- Landerzhofen
- Röckenhofen
- Untermässing
vom Rentamt Beilngries, sowie die Gemeinde Euerwang mit Haimbach vom Rentamt Kipfenberg.
Im Jahre 1879 wurden die vier Gemeinden
- Alfershausen
- Eysölden
- Pyras und
- Stauf
bei der Umgliederung der Landgerichte in Amtsgerichte vom Landgericht Greding abgetreten. Sie kamen an das Amtsgericht Hilpoltstein und damit auch an das gleichnamige Rentamt (Gesetz- und Verordnungsblatt 1879, S. 401. RA Greding Nr. 1148 "Exkamerierung der Gemeinden Alfershausen, Eysölden, Pyras und Stauf 1879").
Am 01.04.1929 wurde das Rentamt Greding im Zuge von Einsparungsmaßnamen aufgehoben. Sein Bezirk wurde zwischen den Rentämtern Hilpoltstein und Eichstätt aufgeteilt.
Zum Rentamt Eichstätt kamen die Gemeinden (vgl. Ortschaftenverzeichnis für den Freistaat Bayern 1928, Sp. 1255-1258):
- Altdorf
- Emsing
- Erkertshofen
- Grafenberg
- Großnottersdorf
- Kaldorf
- Kesselberg
- Mantlach
- Petersbuch
- Titting
Die übrigen Gemeinden kamen zum Rentamt Hilpoltstein.
Nachtrag zur Bestandsgeschichte 2018:
Der Bestand stammt aus einer Abgabe des Rentamts. Nach der Formierung des Bestands 1951 und Verzeichnung durch Dr. Hirschmann wurden im Zuge der Provenienzbereinigung verschiedene Unterlagen entnommen, so wurden die Akten der kurpfalz-bayerischen Lehenkammer Neuburg (Nr.209-219) an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben, ein Akt der Herrschaft Obersulzbürg (Nr. 220) an das Staatsarchiv Amberg. Die Bände der Steuerkataster (Nr. 252-691, 836-841) wurden 1976 dem Katasterselekt nach Steuergemeinden hinzugefügt. Nachkassiert, d.h. dem Einstampf zugeführt wurden 1960 bzw. 1976 die Nummern 692-835 und 1050-1070.
Im März 2018 wurde der Bestandteil der "vorbayerischen Unterlagen" im Staatsarchiv durch die Archivangestellte Frau Annemarie Weigand neu verpackt und ein Schadenskataster angelegt. Die Eingabe der hierauf bezüglichen Verzeichnung nach dem maschinenschriftlichen Findbuchs vo Dr. Hirschmann von 1951 in EDV erfolgte anschließend durch die Archivangestellte Frau Emma Langolf.
Nürnberg, 24. April 2018
Dr. Daniel Burger (AOR)