Einleitung
Die Rentämter als Unterbehörden der Finanzverwaltung wurden im Zuge der umfassenden Behördenreformen des Kurfürstentums Bayern 1802/03 eingeführt. Ihr Sprengel deckte sich mit denem der gleichzeitig geschaffenen Landgerichte ("älterer Ordnung"). In Franken wurden diese Behörden mit den Anfall an Kurpfalzbayern bzw. das Königreich Bayern - nach einer kurzen Übergangszeit - eingeführt.
Die bayerischen Behörden übernahmen die Unterlagen der aufgelösten Behörden des Alten Reichs, soweit diese für ihre Tätigkeit von Belang waren. In der Regel waren dies umfangreiche Registraturen. Erst über diese bayerischen Rentämter sind die älteren Unterlagen vor etwa 1808/1811 an das Staatsarchiv abgegeben worden. Hier wurden diese Bestände unter dem Namen der abgebenden Behörde erfasst. Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Unterlagen grob anhand der Stichjahre 1806-1808 in jene der Rentämter bzw. jene der Vorgängerbehörden geteilt und lagerungstechnisch geschieden. Zur Unterscheidung von Unterlagen mit der eigentlichen Provenienz Rentamt ist bei den älteren Unterlagen der Zusatz "vorbayerisch" hinzugefügt worden.
Die Retrokonversion, d.h. Eingabe des handschriftlichen Findbuchs in EDV, erfolgte durch Frau Myria Fensel. Hierbei wurden die Akten jedoch nicht näher analysiert, d.h. insbesondere fehlt noch eine genauere Provenienzanaysle.