Einleitung
Mittel- und Unterbehörden des Markgraftum Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth
Neben den beiden Archiven Geheimes Hausarchiv Plassenburg und Geheimes Archiv Bayreuth sowie den ehemaligen Registraturen der Zentralbehörden bilden die Bestände der Mittel- und Unterbehörden den vierten großen Überlieferungskörper des Markgraftums Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth im Staatsarchiv Bamberg.
Das Bayreuther Markgraftum verfügte über kein geschlossenes Territorium, sondern setzte sich aus den seit der Mitte des 13. Jahrhunderts erworbenen Herrschaften im östlichen Oberfranken um Bayreuth, Kulmbach, Hof und Wunsiedel, dem sogenannten Oberland, sowie dem sogenannten Unterland zusammen mit Besitzungen um Erlangen, Neustadt an der Aisch und Baiersdorf, die infolge der Erbteilungen der Kulmbach-Bayreuther Linie der Hohenzollern zugeschlagen wurden. Mit der Säkularisation von Klöstern, Stiften und Pfründen nach der Reformation sowie dem Erwerb zahlreicher Rittergüter, die durch Kauf oder Lehenheimfall an die Markgrafen gelangten, wurde das Territorium des Markgraftums Brandenburg-Kulmbach weiter ausgebaut.
Im späten Mittelalter oblag die Verwaltung der Ämter adeligen Gefolgsmännern, die als Vögte und Amtmänner die militärische, gerichtliche und fiskalische Verwaltung ihres Amtsbezirks übersahen. Zum weiteren Personal der Ämter gehörten die Kastner, die sich um die praktischen fiskalischen Belange kümmerten, sowie die Untervögte, die die Amtmänner in den alltäglichen Rechtsgeschäften vertraten. Aus der Verselbstständigung dieser Ämter entstanden die Kastenämter und (Stadt-)Vogteiämter. Im Rahmen der militärischen Organisation des Markgraftums wurden die Ämter in Kreise eingeteilt und jeweils einem adeligen Hauptmann unterstellt. Die Befugnisse der Hauptmänner wurden unter der Regierung von Markgraf Albrecht auf die innere Verwaltung ausgeweitet. Mit den Amtshauptmannschaften Bayreuth, Hof, Kulmbach, Wunsiedel im Oberland sowie Neustadt a.d. Aisch und Erlangen (ab 1708) im Unterland entstand so eine Verwaltungsorganisation auf mittlerer Ebene, die ämterübergreifende Aufgaben sowie die allgemeine Aufsicht über die ihr zugeteilten Ämter wahrnahm. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde ein Teil der Ämter wieder aus den Amtshauptmannschaften herausgelöst und einem Oberamt unterstellt, das ungeachtet der anderen Bezeichnung die gleichen Funktionen erfüllte wie die Amtshauptmannschaften.
Nach der Einführung der Reformation im Markgraftum und der Säkularisation der geistlichen Güter übernahmen die Kloster-, Stifts- und Pfründämter deren Verwaltung. Als (Amts-) Verwaltungen wurden die Ämter bezeichnet, die auf den Erwerb adeliger Rittergüter zurückgingen. Außerdem bestanden eigene Ämter für die Forstverwaltung und den Bergbau.
Nach dem Übergang des Markgraftums Kulmbach-Bayreuth an die preußische Linie der Hohenzollern wurde unter Hardenberg nach dem Umbau der Zentralbehörden 1797 auch eine Reform der Unterbehörden durchgeführt. Nachfolger der markgräflichen Mittel- und Unterbehörden wurden die Kreisdirektorien, Justiz- und Kammerämter sowie die Stadtgerichte und Magistrate.
Im Rahmen der Provenienzanalyse und -bereinigung wurden die Archivalien der Mittel- und Unterbehörden des Markgraftums Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth neu verzeichnet und innerhalb der neuformierten Provenienzbestände nach einem eigens erstellten Einheitsaktenplan geordnet. Neben einer großen Anzahl unverzeichneter Archivalien, die erstmals erfasst wurden, setzen sich die Bestände aus den aufgelösten Amtsbuch- und Rechnungsselekten, Abgaben des Staatsarchivs Nürnberg (Ämter des Unterlands) sowie Entnahmen aus den Beständen bayerischer Behörden zusammen.
Das 1990 von Dr. Gerhard Rechter begonnene Projekt der Neuordnung der Bayreuther Bestände wurde maßgeblich durch die langjährige Arbeit von Dr. Stefan Nöth vorangebracht. Die Leitung der Abschlussarbeiten lag bei Dr. des. Johannes Haslauer (2018-2021). Projektbearbeiter waren Dr. Gerhard Rechter, Dr. Stefan Nöth, Dr. Johann Pörnbacher, Dr. Daniel Burger, Johannes Hasselbeck M.A., Christian Chandon M.A. und Miriam Mulzer M.A.
Kastenamt Dachsbach
Das Kastenamt Dachsbach lag im sog. Unterland des Bayreuther Markgraftums und gehörte zur Landeshauptmannschaft Neustadt a.d. Aisch. 1280 hatte der Nürnberger Burggraf Friedrich III. Dachsbach von den Grafen von Oettingen erworben. Neben der Kameralverwaltung besorgte der Kastner auch die Ausübung der Gerichtsbarkeit.
Dem Kastenamt Dachsbach waren weitere Herrschaften inkorporiert:
Hallerisches Rittergut/Wertheimische Vogtei (1678 Grafen von Löwenstein)
Verwaltung Uehlfeld (1679 Muffel von Ermreuth)
Verwaltung Birnbaum (1764 von Wildenstein)
Verwaltung Rohensaas (1784 von Soden)
Im Bestand des Kastenamts Dachsbach befinden sich auch Rechnungen des Amts Liebenau, das 1721 an Lothar Franz von Schönborn verkauft wurde und drei Jahre später in ein Rittermannlehen umgewandelt wurde.
1797 wurden die Mittel- und Unterbehörden des inzwischen preußischen Fürstentums Bayreuth im Zuge einer Verwaltungsreform aufgelöst und durch neue (preußische) Behörden ersetzt. An die Stelle des Kastenamts Dachsbach trat das Kammeramt Neustadt a.d. Aisch.
Der Bestand umfasst aktuell (Stand 2021) 526 Archivalieneinheiten, darunter Rechungen (v.a. ab 1739) und Lehenprotokollen (ab 1648). Die Gliederung des Bestands folgt einem Muster-Registraturplan für die markgräflichen Behörden in Brandenburg-Ansbach aus dem Jahr 1738, der für das Markgraftum Brandenburg-Bayreuth adaptiert wurde.