Einleitung
Die Stadt Windsheim wurde mit dem Landesvergleich zwischen Preußen und Kurbayern vom 30. Juni 1803 an Preußen abgetreten. Windsheim erhielt den Status einer eximierten Stadt.
Nach dem Übergang an Bayern wurde der Stadtgerichtsbezirkas mit der Einführung der Landgerichte (ä.O.) zum 1. März 1812 dem neu eingerichteten Landgericht Neustadt einverleibt.
Der Bestand enthält aktuell (Stand 2022) 218 Archivalieneinheiten, darunter Eheverträge, Testamente und Grundakten. Die Gliederung folgt einem für die Justizämter und Stadtgerichte angefertigten Einheitsaktenplan.