Einleitung
Mit dem Hauptlandesvergleich zwischen Kurbayern und Preußen vom 30. Juni 1803 fiel der Distrikt zwischen Rednitz und Aurach an Preußen, wobei die Grenze von der gemeinsamen Vollziehungskommission ausgehandelt wurde. Der abgetretene Bereich umfasste Orte der ehemaligen Bamberger Ämter Herzogenaurach, Büchenbach, Forchheim und Höchstadt. Die offizielle Übergabe erfolgte im Februar 1804. Herzogenaurach wurde Sitz eines Justizamtes, das dem Neustädter Kreis zugeordnet wurde. Ein Teil der Orte wurde auch den Justiz- und Kammerämter in Erlangen und Neustadt a.d. Aisch zugeordnet. Im Rahmen der Zusammenlegung des Neustädter und Iphofer Kreises 1808 wurde das Amt Herzogenaurach dem Kreis Erlangen zugeteilt.
Nach dem Übergang an Bayern wurde das Amt mit der Einführung der Landgerichte (ä.O.) zum 1. März 1812 von dem neu eingerichteten Landgericht Herzogenaurach abgelöst.
Der Bestand umfasst aktuell (Stand 2021) 155 Archivalieneinheiten, hauptsächlich Grundakten. Die Gliederung folgt einem für die Justizämter und Stadtgerichte angefertigten Einheitsaktenplan.