Einleitung
Das Justizamt Hof gehörte zum Hofer Kreis und umfasste das ehemalige Stadtvogteiamt Hof sowie die Vogteiämter Rehau, die Amtsverwaltung Fattigau und Martinlamitz. Für die Stadt Hof war das Stadtgericht zuständig. Nach dem Übergang an Bayern wurde das Amt mit der Einführung der Landgerichte (ä.O.) zum 1. März 1812 von dem neu eingerichteten Landgericht Hof abgelöst.
Der Bestand umfasst aktuell (Stand 2021) 128 Archivalieneinheiten und enthält v.a. Klag- und Streitsachen sowie Grund- und Belehnungsakten. Die Überlieferung der Testamente befindet sich derzeit noch in den Beständen des Amtsgerichts Hof (Testamente vor 1864). Die Gliederung folgt einem für die Justizämter und Stadtgerichte angefertigten Einheitsaktenplan.