Einleitung
Das ehemals zum Hochstift Würzburg gehörige Amt Iphofen gelangte 1802 mit der Säkularisation der geistlichen Fürstentümer an Bayern. Nur wenige Monate später wurde der Territorialdistrikt Iphofen im preußisch-bayerischen Landesvergleich vom 30. Juni 1803 an Preußen abgetreten und am 26. August 1805 von Preußen in Besitz genommen. Provisorisch wurde der Distrikt dem im Fürstentum Ansbach liegenden Uffenheimer Kreis unterstellt. Als die Vereinbarungen des Pariser Friedensvertrags im Februar 1806 die Abtretung des Fürstentums Ansbach an Bayern vorsahen, wurde das Amt Iphofen, gemeinsam mit den Ämtern Oberscheinfeld und Markt Bibart per Anordnung vom 13. März 1806 der Bayreuther Kriegs- und Domänenkammer unterstellt. Es wurde ein provisorisches Kreisdirektorium Iphofen eingerichtet, dem die neuen Justiz- und Kammerämter Iphofen und Markt Bibart zugeordnet wurden, wobei sich letzteres aus den zusammengelegten Ämtern Oberscheinfeld und Markt Bibart zusammensetzte. Bayern erkannte die Zuordnung zum Fürstentum Bayreuth nicht an, besetzte das Amt Ende August 1806 militärisch und nahm es für Bayern in Besitz. Die bayerischen Truppen verließen Iphofen allerdings nach einigen Tagen wieder und das Amt verblieb beim Fürstentum Bayreuth. Der provisorische Kreis Iphofen wurde 1808 aufgelöst und das Amt Iphofen dem Kreisdirektorium Neustadt a.d. Aisch unterstellt. Teile des Amts Iphofen wurden im Grenzvertrag zwischen dem Großherzogtum Würzburg und Bayern vom 26. Mai 1810 an Würzburg abgetreten.
Nach dem erneuten Übergang an Bayern wurde das Amt mit der Einführung der Landgerichte (ä.O.) zum 1. März 1812 von dem neu eingerichteten Landgericht Iphofen (Markt Bibart) abgelöst und dem Rezatkreis (Mittelfranken) zugeordnet.
Der Bestand umfasst aktuell (Stand 2021) 24 VZE und enthält v.a. Testamente. Die Gliederung folgt einem für die Justizämter und Stadtgerichte angefertigten Einheitsaktenplan.