Einleitung
Das Justizamt Kulmbach gehörte zum Kulmbacher Kreis und umfasste das ehemalige Stadtvogteiamt Kulmbach und die Vogteiämter Seibelsdorf und Wirsberg. Für die Stadt Kulmbach war ein eigenes Stadtgericht zuständig.
Nach dem Landesvergleich mit Preußen 1803 wurde die Gefällrendatur Seibelsdorf an Bayern abgetreten. Mit der Verordnung vom 16. November 1804 zur Organisation der Landämter im Fürstentum Bamberg (Regierungsblatt für die Churpfalzbaierischen Fürstenthümer in Franken, 29.11.1804, S. 273-286.) wurden deren Orte auf die Landgerichte Kronach und Stadtsteinach aufgeteilt.
Nach dem Übergang an Bayern wurde das Amt mit der Einführung der Landgerichte (ä.O.) zum 1. März 1812 von dem neu eingerichteten Landgericht Kulmbach abgelöst.
Der Bestand umfasst aktuell (Stand 2021) 672 Archivalieneinheiten und enthält u.a. Klag- und Streitsachen, Eheverträge und Testamente. Die Gliederung folgt einem für die Justizämter und Stadtgerichte angefertigten Einheitsaktenplan.