Einleitung
Die Vorstadt Wöhrd gehörte seit 1427 zur Reichsstadt Nürnberg und war Sitz eines Richteramtes. Nach der Erklärung der Hochgerichtsgrenzen zu Territorialgrenzen besetzten preußische Truppen das Nürnberger Umland bis zu den Stadttoren. Mit der Neuordnung der Unterbehörden wurde 1797 das Justiz- und Kammeramt Wöhrd und Gostenhof eingerichtet, das den Bereich zwischen Circumvallationslinie und Stadtmauer umfasste. Das Amt wurde dem Schwabacher Kreis unterstellt, der zum Fürstentum Ansbach gehörte. Nach dem Übergang des Fürstentums Ansbach an Bayern 1806 wurde das Amt Wöhrd von Bayern beansprucht. Preußen berief sich darauf, dass das nördlich der Pegnitz gelegene Wöhrd seit jeher zum Fürstentum Bayreuth gehört hätte und lediglich in den vergangenen Jahren vom Fürstentum Ansbach verwaltet worden wäre. Das Amt wurde schließlich geteilt und der Bayreuther Anteil mit Wöhrd dem Erlanger Kreis zugeschlagen.
Nach dem Übergang an Bayern kam der Amtsbezirk des Justizamts Wöhrd ab 1. März 1812 zum Landgericht Nürnberg.
Der Bestand umfasst aktuell (Stand 2021) 61 Archivalieneinheiten und enthält u.a. Tesamente und Grundakten. Die Gliederung folgt einem für die Justizämter und Stadtgerichte angefertigten Einheitsaktenplan.