Einleitung
Mit dem Hauptlandesvergleich zwischen Kurbayern und Preußen vom 30. Juni 1803 fiel das Gebiet zwischen Rednitz und Aurach an Preußen, wobei die genaue Grenze von einer gemeinsamen Vollziehungskommission ausgehandelt wurde. Der abgetretene Bereich umfasste die ehemaligen Bamberger Ämter Herzogenaurach und Büchenbach sowie Teile der Ämter Forchheim und Höchstadt. Die offizielle Übergabe der Orte erfolgte im Februar 1804. Ein Teil der Orte wurde den Justiz- und Kammerämtern in Erlangen und Neustadt a.d. Aisch einverleibt, der Großteil der Orte kam zum zunächst provisorisch eingerichteten Kammer- und Justizamt Herzogenaurach, das dem Neustädter Kreis unterstellt wurde. Infolge der Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Iphofer Kreises 1808 wurde das Kammeramt Herzogenaurach dem Erlanger Kreis zugeteilt.
Nach dem Übergang des Fürstentums Bayreuth an Bayern 1810 blieb das Kammeramt noch vorübergehend bestehen und wurde schließlich vom Rentamt Erlangen abgelöst, das zum 1. Oktober 1811 die Finanzverwaltung übernahm.
Der Bestand enthält aktuell (Stand 2021) 20 Archivalieneinheiten. Die Gliederung folgt einem eigens für die Kammerämter angefertigten Einheitsaktenplan.