Einleitung
Die Vorstadt Wöhrd gehörte seit 1427 zur Reichsstadt Nürnberg und war Sitz eines Richteramtes. Nach der preußischen Erklärung der Bayreuther Hochgerichtsgrenzen zu Territorialgrenzen besetzten preußische Truppen das Nürnberger Umland bis zu den Stadttoren. Mit der Neuordnung der Unterbehörden wurde 1797 das Justiz- und Kammeramt Wöhrd und Gostenhof eingerichtet, das den Bereich zwischen Circumvallationslinie und Stadtmauer umfasste. Das Amt wurde dem Schwabacher Kreis unterstellt, der zum Fürstentum Ansbach gehörte. Nach dem Übergang des Fürstentums Ansbach an Bayern 1806 wurde das Amt Wöhrd von Bayern beansprucht. Preußen berief sich darauf, dass das nördlich der Pegnitz gelegene Wöhrd seit jeher zum Fürstentum Bayreuth gehört hätte und lediglich in den vergangenen Jahren vom Fürstentum Ansbach verwaltet worden wäre. Das Amt wurde schließlich geteilt und der Bayreuther Anteil mit Wöhrd dem Erlanger Kreis zugeschlagen.
Nach dem Übergang des Fürstentums Bayreuth an Bayern 1810 blieb das Kammeramt noch vorübergehend bestehen und wurde schließlich vom Rentamt Erlangen abgelöst, das zum 1. Oktober 1811 die Finanzverwaltung übernahm.
Der Bestand enthält aktuell (Stand 2021) 20 Archivalieneinheiten, darunter Rechnungen. Die Gliederung folgt einem eigens für die Kammerämter angefertigten Einheitsaktenplan.