Einleitung
1.) Behördengeschichte des Landgerichts ä.O. Bayreuth
Die Einrichtung des Landgerichts ä.O. Bayreuth erfolgte nach dem Ankauf und der Übernahme des Fürstentums Bayreuth durch das Königreich Bayern zum 30. Juni 1810 mit Verordnung vom 6. Januar 1812 (RBl 1812, 172 ff.) zum 1. März 1812. Der Sprengel des Landgerichts ä.O. Bayreuth orientierte sich an den bereits mit Wirkung zum 1.10.1811 gegründeten Rentämtern und sollte die Orte in den bisherigen Kammerämtern Bayreuth und Weidenberg umfassen. Jedoch enthält der Verordnungstext bereits den Hinweis, dass man sich eine Aufteilung des Landgerichts in zwei gesonderte Sprengel vorbehalte. Diese Aufteilung erfolgte kurz darauf mit Verordnung vom 6.4.1812 (RBl 1812, 742 ff.). Darin wurde festgelegt, dass das Landgericht Weidenberg neu gebildet werden solle und zwar aus den kurz vorher dem Landgericht ä.O. Bayreuth zugeordneten Steuerdistrikten Weidenberg, Mengersreuth, Unterwarmensteinach, Görschnitz, Steinach und Seybothenreuth. Damit war das Landgericht ä.O. Bayreuth auf den Bereich des alten Kammeramts reduziert, folgende Steuergemeinden (mit ihren Teilgemeinden) gehörten zum Bereich des Landgerichts: Altenplos, Bayreuth, Benk, Bindlach, Busbach, Eckersdorf, Emtmannsberg, Gesees, Haag, Hinterkleebach, Mistelgau, Neunkirchen a. Main, Oberkonnersreuth, Pettendorf, Ramsenthal, Sankt Johannis und Truppach (vgl. Winkler, Bayreuth, S. 489 ff.)
Der Sprengel des Landgerichts ä.O. Bayreuth blieb bis zu dessen Auflösung 1862 relativ stabil. 1852 hatte man lediglich die Gemeinden Muckenreuth und Neustädtlein a. Forst vom Landgericht Bayreuth abgetrennt und dem neu gebildeten Landgericht Thurnau zugeordnet.
Bis 1848 existierten zudem als Enklaven in den jeweiligen Sprengeln adelige Patrimonialgerichte, die eine eigene standesherrliche Verwaltungs- und Justizbehörde darstellten, bevor sie zum 23. September 1848 dem jeweils zuständigen Landgericht ä.O. zugeteilt wurden. Nur die beiden Patrimonialgerichte Meyernberg und Laineck existierten im Sprengel bis 1848, alle anderen wurden früher aufgelöst, so Dressendorf (1844), Goldkronach (1840), Oberwaiz (1828), Pöllersdorf (1834), Seybothenreuth (1826), Truppach mit Mengersdorf (1838) und Windischenlaibach (1827).
Auf Grundlage des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 10. November 1861 wurden die Verwaltungsaufgaben der Landgerichte von den Justizaufgaben getrennt und für die innere Verwaltung die Bezirksämter, für die Justizpflege die Landgerichte m.O. (später Amts-gerichte) gegründet. In diesem Zuge wurden am 24. Juli 1862 das Landgericht ä.O. Bayreuth und jenes zu Weidenberg zum neu gebildeten Bezirksamt Bayreuth zusammengefasst.
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Der Bestand Landgericht ä.O. Bayreuth war bisher in den verschiedenen Bänden und Ordnern des Repertoriums über die Akten des Landratsamts Bayreuth mit Vorgängerbehörden erschlossen und hauptsächlich in den älteren Abgaben des Bezirksamts enthalten. Der Großteil der Akten wurden zwischen 2009 und 2011 von Herrn Diller auf Provenienz, Betreffsbildung, Aktenplanzuordnung und Laufzeiten hin überprüft bzw. teilweise elektronisch neu erfasst; einen kleineren Teil bearbeitete Frau Humphreys. Nur die vor dem 24. Juli 1862 gänzlich abgeschlossenen Vorgänge wurden dem Bestand Landgericht ä.O. Bayreuth zugeordnet. In einigen Fällen wurden zu diesem Zweck auch Akten getrennt und auf unterschiedliche Provenienzen aufgeteilt. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah an den ursprünglichen Aktenbetreffen; Sondermaterial wie Karten und Pläne wurden durch Enthält-Vermerke erfasst.
Für die Gliederung des Bestandes wurde der von der Regierung des Obermainkreises 1837 erlassene Aktenplan für die oberfränkischen Landgerichte zugrunde gelegt (Intelligenzblatt für den Obermainkreis 1837, Extrabeilage Nr. 175). Die Gliederungstiefe bleibt allerdings auf die Haupt- und Obergruppenebene beschränkt. Als weitere Sortierungskriterien bei der Verzeichnung dienen das maßgebliche Ortsschlagwort, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit.
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind das noch nicht digitalisierte oder provenienzbereinigte Verzeichnis der Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten (K 6 Nr. 9174 und 9175) sowie die ebenfalls neu erstellten Findbücher zum Landgericht ä.O. Weidenberg und zum Bezirksamt/Landratsamt Bayreuth. Nicht selten wurden Akten der Vorgängerbehörde vom Bezirksamt nahtlos fortgeführt. Für die gesamte Bestandsgruppe gelten bis zur endgültigen Formierung des Bestandes weiterhin die K 6 - Signaturen. Als vorbayerische Provenienzen wurden knapp 20 Akten der Kammer- bzw. Justizämter Bayreuth und Weidenberg sowie weniger Zentralbehörden entnommen (jetzt FAUST-Dokumentation "Markgraftum"). In einen Auffangbestand unter der Bezeichnung "Adel, neuverz. Akten" überführt und mit neuen Nummern versehen wurden insgesamt 24 Akten adeliger Patrimonialgerichte, hier: Aufseß, Dressendorf, Fuchsendorf-Lienlas, Guttenthau, Laineck, Meyernberg, Nairitz, Reislas und Tressau. Entnommen und zu den jeweiligen Fonds gelegt wurden zudem Akten der Provenienzen Landgericht ä.O. Berneck und Pegnitz sowie der Bauinspektion bzw. Baubehörde Wunsiedel. Einige Akten des Landgerichts ä.O. Bayreuth sind eventuell bei der noch ausstehenden Provenienzanalyse für das angrenzende Bezirksamt/Landratsamt Pegnitz zu erwarten. Daher empfiehlt sich bis auf Weiteres auch die Sichtung der diesbezüglichen Findbücher. Die Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Bayreuth befindet sich derzeit noch in der Überlieferung der Amtsgerichte.
Bamberg, den 07.06.2012
Matthias Diller / Dr. Klaus Rupprecht