Einleitung
1. Behördengeschichte des Landgerichts ä.O. Berneck (bis 1840: Gefrees)
Die Einrichtung des Landgerichts ä.O. Berneck erfolgte 1812 zunächst unter dem Namen Landgericht (ä.O.) Gefrees mit Sitz in Berneck. Gefrees war zuvor in preußischer Zeit der Hauptort eines Kammeramts, Berneck der Hauptort eines Justizamts gewesen. Das ursprünglich markgräfliche, 1792 an Preußen übergegangene Gebiet war nach dem Tilsiter Frieden vom 9. Juli 1807 vorübergehend an Frankreich gefallen und wurde im Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 von Napoleon wiederum an Bayern abgetreten. Die neue bayerische Verwaltung widmete sich ab 1810 zuerst der Eingliederung in die mittlere Behördenebene der Generalkreiskommissariate und ordnete das gesamte Bayreuther Oberland dem vergrößerten Mainkreis zu. Die Formationsverordnung vom 6. Januar 1812 schließlich verfügte mit Wirkung zum 1. März 1812 die Angleichung der Unterbehörden der inneren Verwaltung an die bayerische Landgerichtsorganisation durch die Gründung der Landgerichte ä.O. Bayreuth, Pegnitz und Gefrees (RBl 1812, 172 ff.). Dem Sprengel des Landgerichts ä.O. Gefrees zugeschlagen wurden das ehemalige preußische Justizamt Berneck (ohne Stammbach) sowie Teile der Justizämter Wunsiedel und Kupferberg. Wie die übrigen bayerischen Landgerichte ä.O. erfüllte es administrative und gerichtliche Aufgaben zugleich. Da der Amtssitz von Anfang an in Berneck gelegen hatte, geschah am 24. Juni 1840 die Umbenennung in "Landgericht Berneck" (RBl 1840, 425 ff.). Gleichzeitig wurde das am 1. Oktober 1811 eingerichtete Rentamt von Gefrees nach Marktschorgast verlegt, wo es bis 1929 weiter existierte.
Sprengelveränderungen war das Landgericht ä.O. Gefrees bzw. Berneck nicht unterworfen, mit Ausnahme der bis 1848 als Enklaven im Amtsgebiet existierenden adeligen Patrimonialgerichte, die eine eigene standesherrliche Verwaltungs- und Justizbehörde darstellten, bevor sie zum 23. September 1848 allgemein aufgehoben und den Landgerichtssprengeln zugeteilt wurden. Im Gebiet des Landgerichts ä.O. Gefrees bzw. Berneck betraf dies allerdings nur das ohnehin ruhende Patrimonialgericht Lanzendorf und das Patrimonialgericht Pöllersdorf, das ab 1816 provisorisch und ab 1834 definitiv vom Landgericht ä.O. Gefrees mitverwaltet wurde.
Auf Grundlage des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 10. November 1861 wurden die Verwaltungsaufgaben der Landgerichte von den Justizaufgaben getrennt und für die innere Verwaltung die Bezirksämter, für die Justizpflege die Landgerichte m.O. (später Amtsgerichte) gegründet. In diesem Zuge wurde am 24. Juli 1862 das Landgericht ä.O. Berneck in das neu gebildete Bezirksamt Berneck überführt (vgl. allg. R. Winkler, Bayreuth Stadt und Landkreis, HAB I/30, 1999, S. 402-450; W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, S. 436).
2. Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Der Bestand Landgericht ä.O. Berneck war bisher in den zwei Bänden des Repertoriums über die Akten des Bezirksamts Berneck mit Vorgängerbehörden erschlossen und hauptsächlich in den ab 1860 einsetzenden älteren Abgaben enthalten (vgl. v.a. K 7 Nr. 37-2009; dazu K 525 Nr. 498). Der Registraturbestand war Ende 1929 auf die drei Nachfolgebehörden aufgeteilt worden (vgl. K 525 Nr. 525, 528). Zahlreiche Akten wurden inzwischen aus den Abgaben des Landratsamts Bayreuth (K 6) bzw. Münchberg (K 15) sowie des Straßen- und Flussbauamts Bayreuth (K 31) und des Wasserwirtschaftsamts Bayreuth (K 41) dem Bestand K 7 wieder hinzugefügt. Der gesamte Bestand K 7 wurde im Januar bis März 2010 durch Herrn Johannes Kempf M.A. auf Provenienz und Laufzeiten hin überprüft bzw. teilweise elektronisch neu erfasst. Nur die vor dem 24. Juli 1862 gänzlich abgeschlossenen Vorgänge wurden dem Bestand Landgericht ä.O. Berneck zugeführt. In einigen Fällen wurden zu diesem Zweck auch Akten getrennt und auf unterschiedliche Provenienzen aufgeteilt. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah an den ursprünglichen Aktenbetreffen; Sondermaterial wie Karten und Pläne wurde durch Enthält-Vermerke erfasst.
Für die Gliederung des Bestandes wurde der von der Regierung des Obermainkreises 1837 erlassene Aktenplan für die oberfränkischen Landgerichte zugrunde gelegt (Intelligenzblatt für den Obermainkreis 1837, Extrabeilage Nr. 175). Die Gliederungstiefe bleibt allerdings auf die Haupt- und Obergruppenebene beschränkt. Als weitere Sortierungskriterien bei der Verzeichnung dienen das maßgebliche Ortsschlagwort, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit. Wie das alte Registraturrepertorium erkennen lässt, wurde der Aktenplan dort tatsächlich auch angewendet (vgl. K 7 Nr. 257 f.).
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind das noch nicht digitalisierte oder provenienzbereinigte Verzeichnis der Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten (K 7 Nr. 4298) sowie das ebenfalls neu erstellte Findbuch zum Bezirksamt/Landratsamt Berneck. Nicht selten wurden Akten der Vorgängerbehörde vom Bezirksamt nahtlos fortgeführt. Für die gesamte Bestandsgruppe gelten bis zur endgültigen Formierung des Bestandes weiterhin die K 7-Signaturen. Als vorbayerische Provenienzen entfernt wurden insgesamt 7 Akten des Justizamts Berneck bzw. des Kammeramts Marktschorgast (jetzt FAUST-Dokumentation "Markgraftum"). Akten der im Amtssprengel gelegenen Patrimonialgerichte konnten bei der Analyse nicht festgestellt werden. Lediglich ein Akt des Patrimonialgerichts Schwarzenbach a.W. im Gebiet des Landgerichts ä.O. Naila wurde zum Auffangbestand "Adel, Neuverzeichnete Akten" zugeordnet. Entnommen wurde auch eine kleine Anzahl von Akten der Provenienz Landgericht ä.O. Bayreuth, Kulmbach und Münchberg sowie Bezirksamt/Landratsamt Bayreuth und Münchberg. Die Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Berneck befindet sich derzeit noch in der Überlieferung der Amtsgerichte.
Bestellsignatur: "Landgericht ä.O. Berneck, K 7 Nr. ."
Bamberg, den 28.04.2010
Nicola Humphreys