Einleitung
1.) Behördengeschichte des Landgerichts ä.O. Forchheim
Die Einrichtung des Landgerichts ä.O. Forchheim erfolgte nach der Übernahme der fränkischen Territorien durch das Kurfürstentum Bayern mit Verordnung vom 16. November 1804 (RBl 1804, 273 ff.). Dem Sprengel des Landgerichts ä.O. Forchheim zugeschlagen wurden das ehemals hochstiftisch-bambergische, am 22. November 1802 an Bayern gefallene Amt Forchheim (Vogtei-, Kasten- und Steueramt) - mit Ausnahme weniger Orte - sowie Teile der hochstiftischen Ämter Eggolsheim, Schlüsselau und Zentbechhofen (Nachweis der Dörfer bei Bog, Forchheim, S. 96). Durch den bayerisch-preußischen Landesvergleich waren vom 30. Juni 1803 (RBl 1803, 9 ff.) an bereits die Orte Hausen, Reihendorf und Oberheroldsbach an Preußen übergegangen. Wie die übrigen bayerischen Landgerichte ä.O. erfüllte das Landgericht Forchheim administrative und gerichtliche Aufgaben zugleich.
Als infolge der ersten bayerischen Konstitution vom 1.5.1808 das Land erstmals in Kreise eingeteilt wurde, gliederte man überraschend das alte bambergische Amt Forchheim (wie auch Neunkirchen a. Brand) nicht dem Mainkreis zu sondern dem Pegnitzkreis (Formationsverordnung vom 7.8.1808, RBl 1808, S. 1689f.). Auf den Pegnitzkreis folgte zum 1.10.1810 der Rezatkreis, dem die Landgerichte Forchheim und Gräfenberg auch weiterhin zugeordnet blieben. Dies änderte sich erst mit der dritten Kreisreform 1817, bei welcher die beiden Landgerichte an den Obermainkreis (ab 1.1.1838 Oberfranken) überwiesen wurden.
Der Sprengel des Landgerichts ä.O. Forchheim blieb bis zu dessen Auflösung 1862 relativ stabil. Durch Purifikationsbefehl vom 10.12.1808 konnte man vom Landgericht Gräfenberg die Orte Ermreus, Gaiganz, Effeltrich, Kunreuth und Poxdorf hinzugewinnen; 1839 dann auch die Gemeinden Marloffstein und Langensendelbach sowie mit Wirkung zum 1.10.1857 die Gemeinden Hausen und Thurn.
Bis 1848 existierten zudem als Enklaven in den jeweiligen Sprengeln adelige Patrimonialgerichte, die eine eigene standesherrliche Verwaltungs- und Justizbehörde darstellten, bevor sie zum 23. September 1848 dem jeweils zuständigen Landgericht ä.O. zugeteilt wurden. Dies waren hier nur das Patrimonialgericht Kunreuth der von Egloffstein sowie das Patrimonialgericht Heroldsbach der von Löffelholz; das Ortsgericht Wiesenthau (das seit dem Aussterben der von Wiesenthau 1814 unter staatlicher Kuratel stand) war bereits 1818 aufgelöst worden.
Auf Grundlage des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 10. November 1861 wurden die Verwaltungsaufgaben der Landgerichte von den Justizaufgaben getrennt und für die innere Verwaltung die Bezirksämter, für die Justizpflege die Landgerichte m.O. (später Amtsgerichte) gegründet. In diesem Zuge wurde am 24. Juli 1862 das Landgericht ä.O. Forchheim gemeinsam mit dem Landgericht ä.O. Gräfenberg in das neu gebildete Bezirksamt Forchheim integriert.
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Der Bestand Landgericht ä.O. Forchheim war bisher nahezu ausschließlich in Band 1 des Altrepertoriums "Bezirksamt Forchheim" (K 9/I) erschlossen; die beiden weiteren Findmittel enthielten vornehmlich Akten nach 1862. Sämtliche Akten des alten, ehemals in drei Bände aufgeteilten Bestands "Bezirksamt/Landratsamt Forchheim (K 9 Nrn. 1-11029) wurden 2010 durch Herrn Johannes Kempf M.A. auf Provenienz und Laufzeiten hin überprüft bzw. teilweise elektronisch neu erfasst. Nur die vor dem 24. Juli 1862 gänzlich abgeschlossenen Vorgänge wurden dem Bestand Landgericht ä.O. Forchheim integriert. In einigen Fällen wurden zu diesem Zweck auch Akten getrennt und auf unterschiedliche Provenienzen aufgeteilt. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah an den ursprünglichen Aktenbetreffen; Sondermaterial wie Karten und Pläne wurde durch Enthält-Vermerke erfasst.
Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten fehlen in diesem Bestand leider völlig. Dass solche vorhanden waren zeigen die beiden Repertorien des Bezirksamts Forchheim (K 9 Nrn. 11043 und 11044). Es fehlten auch Akten aus den Registraturen der Distriks- und Lokalschulinspektionen. Die Zweitschriften der Pfarrmatrikel befinden sich im Selektbestand K 23. Parallel zur Benützung heranzuziehen sind die ebenfalls neu erstellten Findbücher zum Landgericht ä.O. Gräfenberg und zum Bezirksamt/Landratsamt Forchheim. Nicht selten wurden Akten der Vorgängerbehörde vom Bezirksamt nahtlos fortgeführt. Für die gesamte Bestandsgruppe gelten bis zur endgültigen Formierung des Bestandes weiterhin die K 9-Signaturen.
Für die Gliederung des Bestandes wurde der von der Regierung des Obermainkreises 1837 erlassene Aktenplan für die oberfränkischen Landgerichte zugrunde gelegt (Intelligenzblatt für den Obermainkreis 1837, Extrabeilage Nr. 175). Die Gliederungstiefe bleibt allerdings auf die Haupt- und Obergruppenebene beschränkt. Als weitere Sortierungskriterien bei der Verzeichnung dienen das maßgebliche Ortsschlagwort, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit.
Es fanden sich nur mehr ganz wenige vorbayerische Akten im Bestand. Die meisten dieser Akten waren bereits vor längerem entnommen worden. Sie sind, wie die nun zusätzlich entnommenen, gemäß ihrer Provenienz (z.B. bamberg. Amt Forchheim, ...) entweder den Akten des Hochstifts Bamberg oder des Markgraftums Brandenburg-Bayreuth eingefügt worden. In einen Auffangbestand unter der Bezeichnung "Adel, neuverz. Akten" überführt und mit neuen Nummern versehen wurden die in geringer Anzahl vorhandenen Unterlagen der Patrimonialgerichte Egloffstein, Thurn, Pommersfelden, Kunreuth und Simmersdorf. Entnommen wurde auch eine größere Anzahl von Akten der Provenienz Landgericht ä.O. Herzogenaurach. Die Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Forchheim befindet sich derzeit noch in der Überlieferung der Amtsgerichte.
Bamberg, den 18.03.2011
Dr. Klaus Rupprecht