Einleitung
1. Behördengeschichte Landgericht ä.O. Höchstadt a.d. Aisch
Die Einrichtung des Landgerichts ä.O. Höchstadt a.d. Aisch erfolgte erst knapp zwei Jahre nach der Besitzergreifung des Hochstifts Bamberg durch das Kurfürstentum Bayern (22./29. November 1802) mit Verordnung vom 16. November 1804 (RBl. Franken 1804, S. 273 ff.). Als Unterbehörde war das Landgericht sowohl für Justiz- wie für Administrativbelange zuständig. Das neue Landgericht ging weit über den Sprengel des alten bambergischen Amts hinaus und vereinte dieses mit dem bamberg. Amt Wachenroth sowie Teilen der bamberg. Ämter Zentbechhofen, Schlüsselau und Forchheim (Orte vgl. HAB Rh. 1, Heft 1, S. 104) und dem Kloster Michelsbergischen Amt Gremsdorf. Amtssitz war zunächst das Schloss Gremsdorf.
Bis 1810 ressortierte das Landgericht zum Generalkommissariat des Mainkreises. Durch die neue Kreiseinteilung vom 23.9.1810 wurde es dem Rezatkreis zugewiesen und verblieb dort bis Ende 1837. Dem Landgericht wurden zusätzlich die Steuergemeinden Kleinweisach, Dutendorf und Markttaschendorf zugewiesen. Zusätzlich kam das alte würzburgische Amt Schlüsselfeld mit den Steuerdistrikten und Gemeinden Schlüsselfeld, Thüngfeld und Heuchelheim (mit Burghöchstadt) an das Landgericht. 1814 kamen noch die Orte Obersteinbach, Lachheim und Lerchenhöchstadt hinzu, die jedoch 1818 an das Landgericht Markterlbach abgetreten wurden. Im selben Jahr musste das Landgericht Höchstadt a.d. Aisch die Orte Markt- und Obertaschendorf an das Landgericht Neustadt a.d. Aisch zurückgeben.
Als Folge des Gesetzes über die Aufhebung der adeligen Grund- und Gerichtsherrschaft vom 4. Juni 1848 übernahm das Landgericht Höchstadt a.d. Aisch die Einflussgebiete folgender Adelsgerichte im Sprengel: Herrschaftsgericht Burghaslach (Grafen von Castell), Patrimonialgericht Pommersfelden (Grafen von Schönborn), Patrimonialgericht Weingartsgreuth (von Seckendorff), Patrimonialgericht Buch (Winkler von Mohrenfels), Patrimonialgericht Vestenbergsgreuth (Holzschuher), Patrimonialgericht Adelsdorf (von Bibra) und das Patrimonialgericht Mühlhausen (von Egloffstein, bereits 1834 abgelöst).
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 10.11.1861 und die Verordnung vom 24.2.1862 wurden die Verwaltungsaufgaben der Landgerichte von den Justizaufgaben getrennt und für die Verwaltung Bezirksämter, für die Justizpflege die Landgerichte m.O. (später: Amtsgerichte) gegründet. In deren Folge wurden nun die beiden Landgerichte ä.O. Herzogenaurach.und Höchstadt a.d. Aisch mit Wirkung zum 1. Juli 1862 zum Bezirksamt Höchstadt a.d. Aisch vereinigt (RBl 1862, S. 409)
Lit.: W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, S. 484 f.; H.H. Hofmann, HAB Franken, Rh. I, Heft 1: Höchstadt - Herzogenaurach, S. 100 ff.).
2. Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Die im Findbuch aufgeführten 1497 Nummern des Fonds Landgericht ä.O. Höchstadt a.d. Aisch wurden dem Bestand "Bezirksamt/Landratsamt Höchstadt a.d. Aisch" entnommen. Dieser bisher insgesamt 4690 Akten zählende Bestand gründete sich bislang auf das Repertorium K 10, das die Aktenabgaben dieser Behörde und seiner Nachfolgebehörde (LRA Erlangen-Höchstadt) seit 1873 bis 1999 sowie eine Abgabe des Straßen- und Flussbauamts Bamberg zusammenfasste.
Sämtliche in K 10 vorhandene Akten wurden 2008/2009 durch Archivobersekretär Diller nach Provenienzen analysiert und neu in Datenbank FAUST elektronisch verzeichnet und erfasst. Die Betreuung, die abschließende Überprüfung und der Ausdruck des Findbuchs erfolgte durch Archivoberrat Dr. Rupprecht. Nur die vor dem 24. Juli 1862 abgeschlossenen Vorgänge wurden dem Bestand Landgericht ä.O. Höchstadt zugewiesen. In einigen Fällen wurden zu diesem Zweck Akten getrennt bzw. zu einem Akt vereinte Akten wieder auseinander gelegt. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah am ursprünglichen Aktenbetreff. Für die Gliederung des Bestands wurde der von der Regierung des Obermainkreises 1837 erlassene Aktenplan für die oberfränkischen Landgerichte zugrunde gelegt (Intelligenzblatt für den Obermainkreis 1837, Extra-Beilage Nr. 175). Die Gliederungstiefe wurde allerdings auf die Haupt- und Obergruppenebene beschränkt. Als weitere Sortierkriterien wurden das maßgebliche Ortsschlagwort, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit definiert. Mit der
Fondsbildung ist vorerst keine Umlegung des Bestands am Fach verbunden, weshalb weiterhin die im Ausdruck genannten K 10 - Signaturen als Bestellsignaturen gelten.
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind neben den Akten der Regierung von Oberfranken (bzw. deren Vorgänger) als Mittelbehörde die Akten des ebenfalls neu erstellten Findbuchs "Bezirksamt/Landratsamt Höchstadt a.d. Aisch (1862-1972)". Diese Behörde führte die Akten des Landgerichts als Vorgängerbehörde teilweise nahtlos fort. Für die Phase Nov. 1802 - Nov. 1804 ist der Bestand Hochstift Bamberg, Amt Höchstadt a.d. Aisch zu benützen. Die Akten adeliger Provenienzbildner (s.o., 55 Nummern) wurden entnommen und in einen Auffangbestand "Adel, neuverz. Akten" überführt. Deren Verzeichnung ist aktuell nur digital abrufbar; dies gilt auch für versprengte Akten anderer staatlicher Provenienzbildner (Bezirksamt Staffelstein, Bezirksamt Teuschnitz) sowie die entnommenen vorbayerischen Akten. Entnommen und zur Abgabe an die Nachbararchive vorbereitet wurden 64 Akten. Davon gingen 14 Akten des Herrschaftsgerichts sowie der Gerichts- und Polizeibehörde Burghaslach der Grafen Castell an das Staatsarchiv Würzburg sowie insgesamt 50 Akten unterschiedlicher Provenienzbildner (u.a. Landgerichte ä.O. Neustadt a.d. Aisch und Markterlbach) an das Staatsarchiv Nürnberg. Die Entnahme der Akten wurde im Repertorium K 10, das zukünftig in die Reihe der Altrepertorien eingereiht wird, festgehalten.
Einzelne Akten des 1811/12 projektierten und nur provisorisch eingerichteten Landgerichts ä.O. Schlüsselfeld verblieben hingegen im Bestand Landgericht ä.O. Höchstadt a.d. Aisch.
Die Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Höchstadt a.d. Aisch (sowie der darin aufgegangenen Patrimonial- bzw. Herrschaftsgerichte) befindet sich aktuell noch in der Überlieferung des Amtsgerichts Höchstadt a.d. Aisch (Repertorien K 117).
Die Bestellung erfolgt in folgender Weise: Landgericht ä.O. Höchstadt a.d. Aisch, K 10 Nr. ..
Juni 2009
Diller / Dr. Rupprecht