Einleitung
1.) Behördengeschichte des Bezirksamts/Landratsamts Bayreuth
Das Bezirksamt Bayreuth entstand auf der Grundlage des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 10. November 1861. In diesem Zuge wurden die bisher von den Landgerichten ä.O. gleichermaßen ausgefüllten Justiz- und Administrativ-Funktionen mit Wirkung vom 24. Juli 1862 an je eigene Gerichts- und Verwaltungsbehörden aufgeteilt. Mit der Formierungsverordnung vom 24. Februar 1862 (RBl 1862, Beilage zu Heft 11 S. 39 ff.) wurden die Landgerichte ä.O. Bayreuth und Weidenberg hinsichtlich der Funktionen der inneren Verwaltung im neuen Bezirksamt Bayreuth zusammengeführt. Sitz der neuen Behörde wurde Bayreuth. Die Justizaufgaben gingen an die Landgerichte (m.O.) Bayreuth und Weidenberg sowie das Stadtgericht Bayreuth bzw. ab 1879 an die Amtsgerichte Bayreuth (Vereinigung von Land- und Stadtgericht Bayreuth) und Weidenberg; Letzteres wurde allerdings mit Wirkung zum 1.3.1931 dem Amtsgericht Bayreuth einverleibt.
Bis zur Gebietsreform 1972 ereigneten sich im Landkreis Bayreuth nur wenige Sprengelveränderungen. Am Wichtigsten war sicherlich die Aufhebung des Bezirksamts Berneck. Am 1. Oktober 1929 wurden die Gemeinden Bärnreuth, Berneck, Bischofsgrün, Brandholz, Escherlich, Goldkronach, Goldmühl, Leisau, Nemmersdorf, Neudorf, Wülfersreuth, Rimlas, Gefrees, Lützenreuth und Metzlersreuth an das Bezirksamt Bayreuth überwiesen. Die drei letztgenannten Gemeinden kamen allerdings zwei Jahre später (zum 1.7.1931) an das Bezirksamt Münchberg (Winkler, Bayreuth, S. 447f.). 1939 schieden die dem Stadtkreis Bayreuth (später: kreisfreie Stadt) zugeteilten Orte aus. Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltungspolitik wurden durch Verordnung vom 28.11.1938 die Bezirksämter in Landkreise umbenannt; die am 31.3.1939 eingeführte Behördenbezeichnung "Der Landrat" wandelte man 1946 in Landratsamt um.
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Der Bestand Bezirksamt/Landratsamt Bayreuth war bisher in der Streckmappe mit den Bänden und Ordnern des Repertoriums über die Akten des Landratsamts Bayreuth mit Vorgängerbehörden erschlossen und hauptsächlich in den jüngeren Abgaben des Bezirksamts/Landratsamts vertreten. Der Großteil der Akten wurden zwischen 2009 und 2011 von Herr Diller auf Provenienz, Betreffsbildung, Aktenplanzuordnung und Laufzeiten hin überprüft bzw. teilweise elektronisch neu erfasst; einen kleineren Teil bearbeitete Frau Humphreys. Sie ist auch für die zahlreichen Vorarbeiten, v.a. Digitalisierung der Findmittel verantwortlich. Eigenständige Vorakten der Landgerichte ä.O. Bayreuth, Weidenberg und Kemnath wurden dabei entnommen und gesondert verzeichnet. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah an den ursprünglichen Aktenbetreffen; Sondermaterial wie Karten und Pläne wurde durch Enthält-Vermerke erfasst.
Die innere Ordnung der Schriftstücke richtet sich nach dem auch für die übrigen Bezirksamtsbestände des Staatsarchivs Bamberg angewandten Einheitsaktenplan der bayerischen Gemeinden und Landratsämter in der Fassung von 1970 (d.h. mit den Revisionen vom 28. Oktober 1960 und vom 7. Dezember 1962, MABl 1960, 907; MABl 1962, 689). Das Schema des Einheitsaktenplanes wurde bei der Verzeichnung nur mit geringfügigen Zusätzen versehen. Als weitere Sortierungskriterien für das Findbuch dienen Ortsschlagworte, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit.
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind die noch nicht digitalisierten oder provenienzbereinigten Verzeichnisse der Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten (K 9 Nr. 9174-9177 - im Repertorienzimmer) sowie die ebenfalls neu erstellten Findbücher zu den Landgerichten ä.O. Bayreuth und Weidenberg. Weiter wird auf die Selektbestände Baugenehmigungsverfahren (Baupläne), Personenstandsregister und Pfarrmatrikel verwiesen.
Nicht selten wurden Akten der Vorgängerbehörde vom Bezirksamt nahtlos fortgeführt. Für die gesamte Bestandsgruppe gelten bis zur endgültigen Formierung des Bestandes weiterhin die K 6-Signaturen. In andere Bestände überführt und mit neuen Nummern versehen wurden lediglich die Unterlagen der vorbayerischen Provenienzen, der Adels- und Patrimonialgerichte (vgl. dazu die Vorworte der Findbücher zu Landgerichten ä.O. Bayreuth und Weidenberg), der benachbarten Landgerichte und Bezirksämter Berneck bzw. Pegnitz sowie der Baubehörde Wunsiedel. Einige Akten des Bezirksamts/Landratsamts Bayreuth sind eventuell bei der noch ausstehenden Provenienzanalyse für das angrenzende Bezirksamt/Landratsamt Pegnitz zu erwarten. Daher empfiehlt sich bis auf Weiteres auch die Sichtung der diesbezüglichen Findbücher.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen als gesperrte Findmittel gekennzeichnet und eigens ausgedruckt (sowie in elektronischer Form für den einfachen Lesezugriff gesperrt) wurden diejenigen nach 1930 abgeschlossenen Akten, die bereits im Titel sensible personenbezogene Angaben enthalten können, und zwar stets alle Akten der folgenden Einheitsaktenplan-Sachgruppen:
002 Staatsangehörigkeit - 003 Ausland und Ausländer - 025 Bürgermeister - 030-035 sowie 037 Personalangelegenheiten - 435 Erziehungsbeistandschaft; Freiwillige Erziehungshilfe; Fürsorgeerziehung - 436 Jugendgerichtshilfe; Personensorge; Strafentlassenenfürsorge; Bewährungshilfe - 534 Geisteskranke
Die Vorlage der gesperrten Findmittel bzw. die Recherche im elektronischen Bestand ist nur unter Rücksprache mit dem Sachbearbeiter möglich.
Bamberg, den 07.06.2011
Dr. Klaus Rupprecht