Einleitung
1. Behördengeschichte des Bezirksamts/Landratsamts Lichtenfels
Das Bezirksamt (ab 1938 Landratsamt) Lichtenfels entstand auf der Grundlage des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 10. November 1861. In diesem Zuge wurden die bisher von den Landgerichten ä.O. gleichermaßen ausgefüllten Justiz- und Administrativ-Funktionen mit Wirkung vom 24. Juli 1862 an je eigene Gerichts- und Verwaltungsbehörden aufgeteilt. Die Formierungsverordnung vom 24. Februar 1862 (RBl. 1872, Beilage zu Heft 11 S. 39 ff.) verfügte die organisatorische Zusammenlegung der ehemaligen Landgerichte ä.O. Weismain und Lichtenfels zum Bezirksamt Lichtenfels. Zugleich wurde mit das Bezirksamt Staffelstein neu gebildet, dem 26 Gemeinden des Sprengels Lichtenfels zugeschlagen wurden (vgl. allg. W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, S. 511 f.; H. Weiss, HAB Franken Rh. I H. 7: Lichtenfels - Staffelstein, S. 119 ff.).
Bis zur Gebietsreform von 1972 ereigneten sich im Raum des Landkreises Lichtenfels nur geringfügige Sprengelveränderungen: Am 1. Januar 1880 kamen die Orte Buckendorf und Fesselsdorf (vom Bezirksamt Ebermannstadt/Landgericht Hollfeld bzw. vom Bezirksamt Kulmbach/Landgericht Thurnau) zum Landkreisgebiet hinzu; am 1. Januar 1927 wechselten die Orte Hain und Wildenberg ihre Zugehörigkeit und wurden dem Bezirksamt/Amtsgericht Kronach zugeteilt. 1972 ist der Landkreis Lichtenfels mit wenigen Ausnahmen (Burkersdorf zu Kronach, Geutenreuth zu Kulmbach) im heutigen Landkreis Lichtenfels aufgegangen.
2. Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Die im Findbuch aufgeführten ca. 4500 Nummern des Bestands Bezirksamt/Landratsamt Lichtenfels entstammen dem bisherigen Bestand Bezirksamt/Landratsamt Lichtenfels. Das zugehörige alte Repertorium K 14 umfasste die Einzelverzeichnisse Nr. I-X sowie 4 weitere Listen zzgl. Nachträgen über die in den Jahren 1879/80 bis 2006 an das Staatsarchiv Bamberg gelangten Aktenabgaben v.a. des Bezirksamts/Landratsamts Lichtenfels, aber auch des Straßen- und Flussbauamts Kronach und der Stadt Weismain und beinhaltete auch die Provenienzen verschiedener Vorgängerbehörden. Dieser Bestand wurde durch Archivamtmann Schmittinger nach Provenienzen analysiert und in der FAUST-Datenbank elektronisch erfasst; die Verzeichnung wurde durch Archivoberrat Dr. Rupprecht und Archivrätin z.A. Humphreys überprüft. Zahlreiche Stücke abweichender Provenienz wurden dabei entnommen oder zunächst als solche eigens ausgewiesen. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah an den ursprünglichen Aktenbetreffen; Sondermaterial wie Karten und Pläne wurde durch Enthält-Vermerke erfasst.
Da die Gebietsreform von 1972 als Einschnitt für die Bestandsbildung gewertet wird, dient für die Gliederung des Bestandes der mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 26. Juni 1950 erstmals vorgelegte Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter in der 1972 gültigen Fassung, d.h. mit den Revisionen vom 28. Oktober 1960 und vom 7. Dezember 1962 als Grundlage (MABl 1960, S. 907; MABl 1962, S. 689; benutzte Ausgabe: Stadler/Stierwaldt 1970). Das Schema des Einheitsaktenplanes wurde bei der Verzeichnung nur mit geringfügigen, in eckige Klammern gesetzte Zusätzen versehen. Als weitere Sortierungskriterien für das Findbuch wurden das maßgebliche Ortsschlagwort, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit definiert.
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind die ebenfalls neu erstellten Findbücher zu den Vorgängerbehörden, namentlich dem Landgericht ä.O. Lichtenfels, zum Landgericht ä.O. Weismain sowie zum Landgericht ä.O. Banz. Für diese Bestandsgruppe gelten wie für das Bezirksamt/Landratsamt Lichtenfels bis zur endgültigen Formierung der Bestände die K 14-Signaturen fort. In einen Auffangbestand Adel überführt und mit neuen Nummern versehen wurden hingegen die Unterlagen der Patrimonialgerichte und Herrschaftsgerichte; nur in FAUST abrufbar sind vorübergehend die versprengten Unterlagen anderer staatlicher Verwaltungsbehörden. Namentlich betrifft dies die Akten der Bezirksämter Ebermannstadt und Kulmbach, der Herrschaftsgerichte Banz und Thurnau, der Landgerichte ä.O. Scheßlitz, Hollfeld und Thurnau sowie der Patrimonialgerichte Redwitz, Schney und Strössendorf.
Einzelne Akten des Bezirksamts/Landratsamts Lichtenfels sind bei der noch ausstehenden Provenienzanalyse für die angrenzenden Bezirksämter/Landratsämter (Staffelstein, Bamberg I, Ebermannstadt, Kulmbach, Kronach, Coburg) zu erwarten. Daher empfiehlt sich bis auf weiteres auch die Sichtung der diesbezüglichen Findbücher. Für die nach dem 1. Juli 1972 abgeschlossenen Akten wurde der Bestand Landratsamt Lichtenfels (K 14 n) gebildet, der ebenfalls noch Vorgängerakten beinhalten kann.
Die Verzeichnungsdatensätze sind elektronisch abrufbar in der FAUST-Dokumentation LRA-Akten, Objektart LRA Lichtenfels.
Die Bestellung erfolgt in folgender Weise:
"Bezirksamt/Landratsamt Lichtenfels, K 14 Nr. ."
Bamberg, 26.03.2009
Nicola Humphreys
Aktualisierung
Der Bestand wurde durch die ab 2010 erfolgten Abgaben ergänzt. Die in der inzwischen abeglösten Software FAUST vorgehaltenen Datensätze wurden in die neue Datenbank ACTApro übertragen und dort für die Onlinestellung sowie für die Bereitstellung in ACTApro Benutzung vorbereitet. Im Zuge dessen wurde die aktuell gültige Regelung zum Schutz personenbezogener Informationen in den Verzeichnungsdatensätzen angewandt, wonach entsprechende Angaben erst 10 Jahre nach dem Tod der genannten Person oder - sofern deren Todesdatum nicht mit vertretbarem Aufwand feststellbar ist - 110 Jahre nach der Geburt im Internet zugänglich gemacht werden dürfen. Auskünfte zum Bestand an gesperrten Verzeichnungsdatensätzen erteilt das Staatsarchiv Bamberg.
Der Umfang lfm. bezieht sich auf den gesamten Auffangbestand K 14, einschließlich der bislang nur virtuell gebildeten Bestände der Landgerichte ä.O. Banz (K 14), Lichtenfels (K 14) und Weismain (K 14).
Bamberg, 08.06.2022
Johannes Haslauer