Einleitung
1. Behördengeschichte
Für die Kanalbauprojekte in Bayern wurden stets eigene Behörden geschaffen. So gab es für den Bau des Ludwig-Main-Donau-Kanals im 19. Jhdt. das Kanalbauamt Nürnberg, dessen auch auf Bamberg bezogene Überlieferung sich heute im Staatsarchiv Nürnberg befindet. Um die Jahrhundertwende waren Pläne zum Ausbau dieses Kanals zur Großschifffahrtsstraße zwischen Rhein, Main und Donau bereits sehr weit gediehen. Konkret kam die Planung 1917 in Gang, als unter Leitung des Verkehrsministeriums ein zentrales Kanalbauamt gegründet wurde, dem 14 lokale Kanalbauinspektionen, u.a. auch in Bamberg, unterstehen sollten, denen die örtliche Bauplanung und –leitung unterstand.
In der Weimarer Republik gingen die Wasserstraßen zwar in die Verantwortung des Reichs über; die Verwaltung auf mittlerer und unterer Ebene blieb jedoch Ländersache. Die Kanalbauinspektionen wurden 1921 in Neubauämter (u.a. Bamberg) umgewandelt. Diese wurden der inzwischen durch das Reich, Bayern und Baden zur Planung, Finanzierung und Durchführung des Kanals gegründeten Rhein-Main-Donau AG zugeordnet. Jenes in Bamberg wurde durch Verordnung von 1932 geschlossen.
Als allerdings die Reichsregierung 1938 mit dem Rhein-Main-Donau Gesetz den Kanalbau entscheidend voranbringen wollte, wurde die Zahl der Neubauämter wieder vermehrt. Sie hießen nun aber Wasserstraßenämter, wie das 1938 gegründete Wasserstraßenamt Bamberg.
(Volkert, S. 67f.)
2. Bestandsbildung
Der Bildung des neuen Fonds Wasserstraßenamt Bamberg (Rep. K 36) resultiert im Wesentlichen aus der Analyse der Akten des Straßen- und Flussbauamts Bamberg (K 30). Neben wenigen Akten der Nachfolgebehörden (Wasserstraßenamt Schweinfurt, Wasserstraßendirektion Würzburg), die an das Staatsarchiv Würzburg abgegeben wurden, ergaben sich bei der Analyse 44 Akten der Provenienz Kanalbauinspektion bzw. Neubauamt und dann Wasserstraßenamt Bamberg. Diese wurden, da regionaler Sprengel und Zuständigkeit gleich blieben, zu einem Bestand vereint, wenn auch die beiden feststellbaren Fonds (Neubauamt und Wasserstraßenamt) im Aufbau des Findbuchs voneinander getrennt wurden. Eine Tiefengliederung war aufgrund der geringen Anzahl der Akten nicht nötig. In der Regel geht es um den Kanalbau mit Grunderwerbungen und Staustufenerrichtungen.
Die Verzeichnung umfasst einen Kurzbetreff, die Laufzeit der Akten, die Angabe des in der Registratur gültigen Aktenzeichens und die Nennung der bisher im Staatsarchiv Bamberg gültigen Signaturen. Als Bestellsignatur gilt die an erster Stelle eines Eintrags genannte Nummer; bestellt wird: Wasserstraßenamt Bamberg (K 36), Nr. ..... . In gleicher Weise ist der Bestand in Veröffentlichungen zu zitieren. Als offizielles Kürzel für das Staatsarchiv Bamberg gilt StABa. Den Ausdruck des Findbuchs erstellte der Unterfertigende.
April 2009
Dr. Klaus Rupprecht
Ergänzung:
Durch eine Abgabe des Staatsarchivs Nürnberg kamen zwei weitere Akten hinzu.
Rupprecht, 10.2.2022