Einleitung
Durch die Weimarer Verfassung ging die Finanzhoheit auf das Reich über; entsprechende reichsrechtliche Regelungen erfolgten zum 14.8. und 19.9. 1919. Im Jahr 1920 wurden die bisherigen Regierungsfinanzkammern in die Reichsfinanzverwaltung übernommen und den als Mittelstellen der Reichsfinanzverwaltung gebildeten Landesfinanzämtern als "Zweigstellen für bayerische Angelegenheiten" angegliedert. Eine eigene Finanzmittelbehörde entstand in Oberfranken nicht, jedoch wurde auch in Bayreuth in Kontinuität zur ehem. Kammer der Finanzen bei der Regierung von Oberfranken eine "Zweigstelle für bayerische Angelegenheiten" des Landesfinanzamts Nürnberg gegründet. Es handelte sich um eine selbstständige, dem Reichsfinanzministerium untergeordnete Behörde der Finanzverwaltung, die aber in Landesangelegenheiten den Weisungen des bayerischen Finanzministeriums unterstand. Die Zweigstelle Bayreuth fungierte als Abt. I des Landesfinanzamts Nürnberg und hatte als solche auch die Landesgeschäfte (Verwaltung von Landesabgaben und Landesvermögen) fortzuführen (Volkert, 148). Im Rahmen der Zusammenlegung der Kreisregierungen von Oberfranken und Mittelfranken Anfang 1933 kam es jedoch auch im Finanzbereich zu organisatorischen Änderungen. Die Zweigstelle für bayerische Angelegenheiten in Bayreuth wurde mit Bekanntmachung vom 17.1.1933 mit Wirkung zum 1.4.1933 aufgelöst; sie fusionierte mit der Zweigstelle Ansbach. Trotz der Benennung als "Zweigstelle" galten diese, wie betont, eigenständige Behörden. So weist sie auch der Beständerahmenplan der staatlichen bayerischen Archivverwaltung aus. Die Archivierung der Zweigstelle Bayreuth mit Unterlagen von 1920 bis Anfang 1933 erfolgt daher im Staatsarchiv Bamberg.
Die Masse der im Folgenden aufzulistenden Akten kam über eine große Abgabe der Bezirksfinanzdirektion Ansbach, weitergeleietet über das Staatsarchiv Nürnberg, an das Staatsarchiv Bamberg. Während die Akten aus der Zeit vor 1919 dem Bestand Regierung von Oberfranken, Kammer der Finanzen, zugewiesen werden konnten, mussten erstmals Überlegungen über den Umgang mit den Akten, die danach enden, angestellt werden. Gemäß obiger Festlegung wurden die Akten der Zweigstelle Bayreuth zu einem eigenen im Staatsarchiv Bamberg aufzustellenden Bestand zusammengefasst und strukturiert. Die Akten der Zweigstelle Ansbach bzw. des Landesfinanzamts Nürnberg wurden an das Staatsarchiv Nürnberg abgegeben. Um die Bestandsbildung abschließen zu können, wurden anschließend alle Findmittel der Regierung von Oberfranken, Kammer der Finanzen (K 200/I-X) gesichtet und Akten, die nach 1920 endeten, nach nach Enddatum ihren Beständen zugewiesen. Der Bestand Landesfinanzamt Nürnberg, Zweigstelle Bayreuth, umfasst so aktuell im Staatsarchiv Bamberg 1143 Akten im Umfang von 11,4 lfm.
April 2014
Dr. Rupprecht