Einleitung
Beim Konsensrentamt Bamberg handelte es sich um die Nachfolgebehörde des hochstiftisch - bambergischen Hypothekenkonsensamts, einer Abteilung der Hofkammer. Es war zuständig für die Erteilung der sog. "Lehenkonsense" im Bereich des alten Hochstifts Bamberg (samt dem dem bayer. Fürstentum Bamberg zugeordneten Landgericht Seßlach). Diese waren dann zu erteilen, wenn ein Besitzer eines "grundbaren Guts" (nicht nur die Ritter- und Zinslehen, sondern alle handlohnpflichtigen Güter, vgl. Bamberger Landrecht 1769) aufgrund einer Schuldverschreibung sein Gut mit einer Hypothek belasten wollte. Dies war nicht ohne Einwilligung des Grundherren möglich. Mit Inkrafttreten des Bayer. Hypothekengesetzes zum 1.6.1825 war dieses Institut im Grunde hinfällig; als Übergangsfrist für den Bereich der "Bamberger Lehenkonsense" galt der 1.1.1827.
Die Herkunft des Schriftguts ist bisher ungeklärt. Bisher lag es unverzeichnet im Verbund mit den Akten und Bänden der Schuldentilgungskommissionen Bamberg und Bayreuth. Im Wesentlichen handelt es sich um zwei sich ergänzende Quellentypen: erstens die Schuldkonsensprotokolle, anfänglich nach den alten Herrschaftsträgern gegliedert, später nach den Landgerichten ä.O., und zweitens die den Hypothekengewährung zugrunde liegenden Konsensattestate bzw. Konsenserneuerungsattestate, die oft weit in das Alte Reich hineinragen.
Lit.: Hammer, Erwin: Die Geschichte des Grundbuchs in Bayern (Bayerische Heimatforschung, Heft 13), München 1960, S. 80 ff.
August 2008, Oktober 2014
Dr. Rupprecht