Einleitung
Das Appellationsgericht des Isarkreises wurde 1826 von München nach Landshut verlegt und bestand dort bis zur Errichtung der Regierungsbezirke 1837/39. Es war zweite Instanz in Zivilsachen und erste, entscheidende Stelle in Kriminalsachen. Gemeinsam mit dem Isarkreis wurde es 1837 aufgelöst und als Appellationsgericht von Oberbayern mit Sitz in Freising neu errichtet (dort s. Bestände Staatsarchiv München). Der hier vorhandene Bestand beinhaltet nur einen relativ kleinen Bestand vor allem von von Prozess- und Untersuchungsakten.