Einleitung
Stand 26.04.2012: Der Bestand befindet sich in der Neuformierung. Die Bände 168/2, Bd. 1 (Nr. 1-194) und 2 (Nr. 195-2486) sind aufgelöst (siehe Altrepertorien). Unterlagen aus diesen beiden Bänden sind den Forstämtern oder auch der Generalforstadministration (im BayHStA, Abgabe 1993) zugeordnet worden. Der Band 4 (Nr. 3655-5733) muss noch bearbeitet werden. Die Niederbayern betreffenden Unterlagen stammen aus Abgabe der Oberforstdirektion Regensburg.Der Bestand befindet sich in der Neuformierung. Die Bände 168/2, Bd. 1 (Nr. 1-194) und 2 (Nr. 195-2486) und 3 (Nr. 2487 - 3654) sind aufgelöst (siehe Altrepertorien). Unterlagen aus diesen Bänden sind den Forstämtern oder auch der Generalforstadministration (im BayHStA, Abgabe 1993) oder der Regierung des Unterdonaukreises bzw. der Regierung von Niederbayern (Kammer der Finanzen)zugeordnet worden. Rep. 168/2, Band 4 (Nr. 3655-5733) ist provenienzbereinigt, muss aber noch bearbeitet werden. Der Bestand Regierung von Niederbayern, Kammer der Forsten, umfasst im Staatsarchiv Landshut den Zeitraum vom 1. Juli 1885 bis 31. März 1932. Mit der Verordnung vom 19. Februar 1885 (FMBl. S. 29ff.), die am 1. Juli 1885 in Kraft trat, schuf König Ludwig II. bei jeder Regierung, Kammer der Finanzen, eine eigene Forstabteilung. In § 10 dieser Verordnung sind die Gegenstände festgelegt, die sie "selbstständig, d.h. unter unmittelbarer Leitung des Regierungs-Präsidenten", und "erforderlichen Falles nach Einvernahme der einschlägigen Finanzkammerreferenten" zu behandeln hatte. Zum 1. Juli 1885 hatten "die bei den Kreisregierungen zu bildenden Forstabtheilungen ihre Thätigkeit zu beginnen"