Einleitung
Die Forstverwaltung trennte sich ab 1804 von der normalen Finanzverwaltung. Die damals gegründeten Oberforsteien bzw. Forstämter erfuhren zahlreiche Umstrukturierungen, Neugründungen und Auflösungen. Einschneidend waren hier vor allem die große Reform von 1885, die die Anzahl der Forstämter stark vergrößerte, sowie die von 1908 und 1973, die sie wieder reduzierten. Endgültig aufgelöst wurden die Forstämter zum 1. Juli 2005. Für Verwaltung und Bewirtschaftung der staatlichen Forste gründete man die Bayerischen Staatsforste mit Forstbetrieben als Gesellschaft des öffentlichen Rechts, die übrigen Aufgaben wurden den neuen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten übertragen. Seither heißen sie Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die ehemals zum Hochstift Regensburg gehörige Forstei Eberspoint war nach dessen Aufhebung seit ca. 1813 bis etwa 1854 dem Forstamt Freising untergestellt und ging dann 1854 im neu errichteten Forstamt Landshut auf. 1858 ist die Forstwartei Eberspoint in einen reinen Forstaufsichtsbezirk umgewandelt worden und dem gleichzeitig beim Forstamt Landshut neu begründeten Revier Vilsbiburg zugeteilt worden.