Einleitung
1934 wurde mit dem Reichsjagdgesetz eine hierarchische Struktur für das Jagdwesen eingeführt, zu der als "Mittelbehörde" die Gaujägermeisterämter gehörten. Der für den Gau Niederbayern zuständige Gaujägermeister besaß selbst keine Geschäftsstelle (Gaujägermeisteramt) und nutze die der Oberpfalz in Regensburg mit. Nach 1945 wurde die Behörde von den Regierungsjägermeisterämtern, angesiedelt bei den Regierungen, abgelöst.