Einleitung
Bis zum Jahr 2018:
Der Bestand Schlossarchiv Furth setzt sich aus den bereits seit langer Zeit im Staatsarchiv befindlichen Beständen Hofmark sowie Patrimonialgericht Furth und einem im Jahr 2003 angekauften Bestand von Bänden (Zug. 18/200) zusammen. Die Hauptmasse des ehemals in Furth befindlich gewesenen Schriftguts findet sich jedoch im Diözesanarchiv Regensburg, welches das Bistum beim Kauf von Schloss Furth miterwarb.
Ab 2018:
Am 21.4.2016 konnte das Staatsarchiv hatte schon seit längerem einen kleinen Bestand beim Staatsarchiv Landshut. Dieser umfasste 28 Protokolle, 18 Bände, 104 Akten und eine Urkunde. Darin sind schon die im Jahr 2003 erworbenen Bände (Zugang 18/2003) enthalten. IM Jahr 2016 konnte der überwiegende Teil des Schlossarchives Furth vom Bischöflichen Zentralarchiv Regensburg als Depot vom Staatsarchiv Landshut übernommen werden.
Das Schlossarchiv Furth blieb bis zum Tod von Philomena Freifrau von Hornstein im Juli 1943 im Privatbesitz. Durch ihr Testament vermachte die Baronin all ihren Besitz, also auch die Archivalien in Furth dem Bischöflichen Stuhl in Regensburg. Schon 1915 befinden sich die Maristenbrüder im Schloss in Furth. Die Ordensgemeinschaft ließ diese Akten weitestgehend unberührt. Von dort wurde das Archiv am 30.8.1974 an das Bischöfliche Ordinariat und später an das Bischöfliche Zentralarchiv Regensburg abgegeben. Dort stellte das Schlossarchiv seitdem einen Sonderbestand dar, der nicht in die eigentliche Zuständigkeit des BZA Regensburg passte.
Bereits in den Jahren 1926/35 trat das Staatsarchiv Landshut an Philomena Freifrau von Hornstein heran, um das Schlossarchiv Furth in seinen Bestand zu übernehmen. Diese hat die Verhandlungen in die Hände des Dekans Huber in Neuhausen übergeben. Dieser hatte grundsätzlich keine Einwände gegen eine Übereignung des Schlossarchives an das Staatsarchiv Landshut erhoben. Herr Dekan Huber erhielt aber 1935 den Auftrag das Archiv zu ordnen und dann erneut mit der Archivverwaltung in Kontakt zu treten. Bereits im Jahr 1938 verstarb Herr Dekan Huber, worauf die Freifrau von Hornstein wieder "alles liegen lassen" musste und die Abgabe nicht mehr forciert werden konnte. 1945 wurde erneut versucht, das Schlossarchiv zu erwerben. Dabei wurde von Seiten des Ordinariats Regensburg die Überlassung des Archivs des Alten Domkapitels Regensburg zum alleinigen Eigentum im Tausch gegen Schlossarchiv Furth vorgeschlagen. Dieses Vorhaben wurde aber von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns aus rechtlichen und archivalischen Gründen abgelehnt. Im Jahr 1992 wurde allerdings der Tausch des Schlossarchivs Furth gegen die Domkapitelurkunden wieder von Seiten der Generaldirektion angestoßen. Diese blieb allerdings ohne Ergebnis. 2003 wurden von Johann Pütz einige Urkunden und Protokolle aus dem Schlossarchiv an das Staatsarchiv Landshut übergeben. Diese waren bei seiner Schwiegermutter, einer Nachkommin der Philomena von Hornstein, im Nachlass aufgefunden worden.
Die Leiterin des BZA Regensburg wollte schon im Jahr 2016 das Archiv dauerhaft an das Staatsarchiv Landshut abgegeben, was aber aufgrund des anstehenden Archivumzugs in die Schlachthofstraße nicht erfolgen konnte. Ein Tauschobjekt wurde nun nicht mehr verlangt. Am 12.4.2017 wurde das Schlossarchiv Furth angeliefert und am 22.10.2018 der Archivierungsvertrag geschlossen. Das Schlossarchiv Furth ist für 25 Jahre als Depot an das Staatsarchiv Landshut abgegeben. Sollte der Vertrag nach Ablauf dieser Frist nicht gekündigt werden, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils 10 Jahre.
Das Schlossarchiv Furth überliefert gleich mehrere Hofmarken und Patrimonialgerichte, deren Verwaltungen bzw. deren Akten mit der Zeit alle nach Furth verlagert worden waren. Diese Herrschaftsbereiche hatten bis zur Übernahme durch den Freiherrn von Wadenspann unterschiedlichste Hofmarksherren:
Hofmark Furth (heute im Landkreis Landshut, Kärgl, 1676 Grafen von Lodron, 1781 Ferdinand Freiherr von Wadenspann)
Hofmark Attenkirchen (heute Landkreis Freising, 1632 Grafen von Lodron, Einverleibung in das Patrimonialgericht Sandelzhausen)
Hofmark Kirchdorf a.d. Abens (heute Landkreis Freising, 1585 von Reisach, 1692 die von Sandizell, 1773 von Wadenspann)
Hofmark Leibersdorf (heute Landkreis Freising, 1523 Zeller, 1767 Hofrat von Käppler)
Hofmark Mauerstetten (heute Landkreis Ebersberg, 1599 Köckh, 1782 von Poisl, von Weichs, 1789 von Wadenspann)
Hofmark Obersüßbach (heute Landkreis Landshut, bis 1615 Kärgl, 1615 Freiherrn von Gumppenberg, 1793 von Wadenspann)
Hofmark Pfaffendorf (heute Landkreis Landshut, 1524 Kärgl, 1615 von Gumppenberg, von Lerchenfeld)
Hofmark Sandelzhausen (heute Landkreis Kelheim, 1653 Reisacher, 1773 Käppler, 1796 Hornstein)
Hofmark Wackerstein (heute Landkreis Eichstätt, 1603 Closen, 1643 Grafen von Lodron, 1711, Freiherr von Weickel, 1768 Graf Daun, danach von Wadenspann, Gräfin von Buttler, 1811 Freiherr von Jordan)
Hofmark Ebrantshausen (heute Landkreis Kelheim, 1651 Reisacher, von Wadenspann)
Eine Reihe weiterer, kleinerer Hofmarken sind im Schlossarchiv ebenfalls belegt, waren aber schon seit jeer einer der oben genannten Hofmarken zugerechnet.
In relativ kurzer Zeit konnte in den letzten Jarhzehnten des 18. Jahrhunderts Ferdinand Freiherr von Wadenspann, Geheimer Rat, Direktor und Vizepräsident des Hofkriegsrats all die oben genannten Hofmarken in seinen Besitz bringen. Je nach den geographischen Gegebenheiten wurden die Verwaltungen zusammengelegt oder getrennt gelassen. Baron Wadenspann lebte grundsätzlich in München, was zu zahlreichen Berichten und Meldunden an die Güteradministration nach München führte
1796 vererbte Freiherr von Wadenspann seine Besitzungen an seine Enkelin Franziska Gräfin von Buttler, geborene von Hornstein. 1818 gab sie ihren Besitz an ihren Bruder Ferdinand Freiherr von Hornstein ab. Bis vom Tod von Philomena Freifrau von Hornstein im Jahr 1943 wurden die Besitzungen in der Familie von Hornstein weitervererbt.
Der vorliegende Bestand gliedert sich in die Serien Urkunden, Akten, Bände, Protokolle und Rechnungen. Er umfasst insgesamt 2662 Archivalieneinheiten.
Aufgrund der längeren Vernachlässigung und den Strukturierungsversuchen durch Pfarrer Rötzer und Dekan Huber sind irreversible Vermischungen entstanden. Soweit feststellbar wurde versucht, dies in den Betreffen kenntlich zu machen. Ebenso wurde versucht, in den Betreffen eindeutige Zuweisungen zu einer Hofmark zu treffen. Ab dem Zeitpunkt der Zusammenführung und der gemeinsamen Administration durch die Gräfin von Buttler und den Freiherrn von Hornstein wurde - wo möglich - auf den Bezug auf eine Hofmark verzichtet. Auffällig sind die recht hohe Anzahl an Rechnungen und Rechnungsbelegen im Bestand. Nur vereinzelt und vorwiegend in den Protokollen wurde auch Rechtspflege betrieben.