Einleitung
Das Archiv Schloß Grießenbach, das dem Staatsarchiv Landshut im Jahre 1992 von Albrecht und Christoph Freiherr von Grießenbeck als Depot übergeben und durch eine Abgabe von 2018 ergänzt wurde, umfaßt den Bestand der Hofmark Grießenbach sowie das Familienarchiv. Ein Sitz Grießenbach mit wittelsbachischen Ministerialen ist seit dem 13. Jh. nachweisbar. Erstmals urkundlich erwähnt wird ein Gottfried von G. 1237. Er oder sein gleichnamiger Sohn verkauften das Gut 1277/80 an Kloster Seligenthal, behielten sich aber ein Erbpachtrecht darauf vor. Grießenbach wurde in der Folge als Eigentum des Klosters genannt, ohne daß das - relativ kleine - Besitztum den Rang einer Hofmark erworben hätte. Die Niedergerichtsbarkeit lag immer beim Landgericht Rottenburg. Die Familie v. Grießenbeck blieb während dieser ganzen Zeit auf dem Gut, eine in Altbayern sehr seltene Besitzstabilität, die sich sicherlich nur durch die Eigentumsbindung an Seligenthal erklären läßt. Die Familie, die sich als rittermäßiges Geschlecht dem niederen Adel zurechnete, betätigte sich als Verwalter ihres Guts und trat als Beamte in die Dienste des Wittelsbacher und Habsburger Hauses. Einem Zweig gelang im 16. Jh. der Aufstieg zu einem der führenden Adelsgeschlechter Böhmens, eine Entwicklung, die unter den protestantischen Nachfolgern im Gefolge der Schlacht am Weißen Berg 1620 ein abruptes Ende fand. 1720/21 erfolgte durch Felix Anton v. Grießenbeck der Rückkauf des Guts. Die kurfürstliche Regierung erkannte es 1722 als Hofmark an. Bis 1848 bestand es nach den Veränderungen des frühen 19. Jh. als Patrimonialgericht II. Klasse fort. Aus staatlichem Besitz mit der Provenienz Hofmark bzw. Patrimonialgericht Grießenbach finden sich in diesem Repertorium noch vier Bände Briefprotokolle des 18. und 19. Jh.