Einleitung
Mit dem Edikt über das Medizinalwesen vom 8. September 1808 wurden für das öffentliche Gesundheitswesen mit einem Land- bzw. Stadtgerichtsarzt (bis 1838 auch als „Physikus“ bezeichnet) in jedem Land- oder Stadtgericht einheitliche Strukturen geschaffen. Mit der Einrichtung der Bezirksämter im Jahr 1862 wurde die Bezeichnung Bezirksarzt eingeführt. Mit Verordnung vom 01.04.1935 (GVBl 212) wurden in allen Bezirksämtern (einschließlich der darin liegenden kreisfreien Städte) Gesundheitsämter eingerichtet.
Der Bezirksarzt des Bezirksamts Oberviechtach war für den Sprengel dieses Bezirksamts zuständig.
Der Bestand umfasst 20 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1907-1934. Die Unterlagen waren am 10.08.2017 (Zugangsnummer 64/2017) vom Landratsamt Schwandorf an das Staatsarchiv Amberg abgegeben worden. Es handelt sich ausschließlich um Leichenschauscheine und Hebammentagebücher.
Die Verzeichnung durch Andreas Reinwald erfolgte im Jahr 2019.
Amberg, Juni 2022
Dr. Till Strobel