Einleitung
Mit dem Edikt über das Medizinalwesen vom 8. September 1808 wurden für das öffentliche Gesundheitswesen mit einem Land- bzw. Stadtgerichtsarzt (bis 1838 auch als „Physikus“ bezeichnet) in jedem Land- oder Stadtgericht einheitliche Strukturen geschaffen. Mit der Einrichtung der Bezirksämter im Jahr 1862 wurde die Bezeichnung Bezirksarzt eingeführt. Mit Verordnung vom 01.04.1935 (GVBl 212) wurden in allen Bezirksämtern (einschließlich der darin liegenden kreisfreien Städte) Gesundheitsämter eingerichtet.
Der Bezirksarzt des Bezirksamts Roding war für den Sprengel dieses Bezirksamts zuständig.
Der Bestand umfasst 8 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1872 bis 1898. Die Unterlagen waren am 26.06.1936 vom Gesundheitsamt Roding an das Staatsarchiv Amberg abgegeben worden.
Amberg, Juni 2022
Dr. Till Strobel